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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Sechtzehende
alle von einem leimklotzen vnd von einem fleisch. Darumb so ist es je der natur zuowider / einen menschen vmbbringen. Darzuo so sind alle menschen eins vatters kinder / eins geschlechts vnd härkommens / darumb so streytet der todschlag mit der menschligkeyt selbs / vnnd ist ein verderbnuß deß menschlichen geschlächts. Jch geschweig erst dessen / das vnser Herr vnd erlöser vonn vns allen nützit mee erforderet dann liebe / vnnd söliche liebe / die jhr läben darsetze für den nechsten. Da ist aber diser liebe vnnd disem gebott Christi vnnd vnser gantzen Christenlichen religion nichts mehr zuowider dann den nechsten töden vnd vmbbringen. Dahär dann auch das gehört / das daß bluot das also durch todschlag vergossen wirt / von der erden im himmel vmb rach schreyet. Dann also sagt der Herr zum Cain dem todschleger / deines bruoders bluot schreyt zuo mir vonn der erden / Vnnd inn der warheit / so vermasget bluot das land inn dem es vergossen wirdt / vnd machets verflücht / Es mag auch dauon nicht bald gereiniget geseübert noch versünt werden / es schlucke dann auch das schuldig bluot deren die das vnschuldig bluot vergossen habend. Zum letsten gebirt auch todschlag den todschlegeren immerwerende schand vnnd schmach / darzuo auch die ewig verdamnuß. Darumb spricht Salomon in seinen sprüchworten also708 / Mein sun / gang nit mit den schälcken so sie dich mit süssen worten verläckeren werdend vnd sprächen / Gang mit vns / wir wöllend heimlich lussen / vnnd mit auffsatz halten auff das vnschuldig bluot / wir wöllend sie gantz vnd gar / vnd also läbendig frässen / gleich wie ein tieffe gruoben / vnd die frommen wie die die in die gruoben hinabfarend. 709 Da wöllend wir mancherley köstlicher hab vnnd reychtag finden vnnd vnsere heüser voll raubs füllen. Wirff das loß mit vns / wir wöllend alle ein gemeinen seckel haben. Du aber mein sun gang nicht mit jhnen auff dem wäg / sonder zeüch deinen fuoß vonn jhrer straß / dann jhre füß lauffend zuo schalckheit / vnd eylend bluot zuo vergiessen. So spricht auch Dauid / Du bringst vmb die lugner / du hast ein scheühen O Herr ab den bluotdürstigen vnd falschen etc.

710 Jn disem gebott aber wirdt außgenommen die oberkeyt so vonn Gott geordnet ist / deren Gott befilcht das sie töde / vnnd jhr zum höchsten tröwt / wann sie die nicht töde / die er heißt töden. Darumb so wirdt inn disem sechsten gebott allein verbotten / das niemand auß eignem gewalt vnnd muotwillen töde. Denn aber tödet die oberkeit nach Gottes befelch vnd geheiß / wenn sie die übelthäter mit recht verurtheilet vnnd vmbbringt / oder so sie zuo schutz vnnd schirm der jhren sich inn billichen vnnd notwendigen krieg vnnd gegenweer begibt. 711 Wiewol die oberkeyt an denen beden orten auch fälen mag / vnnd das inn zwen weg / Eintweders so sie die vnschuldigen vnder dem schein vnnd fürwenden deß rechtens vmbbringt / damit sie jhrem muotwillen / jhrem haß vnd geyt / oder anderen anfechtungen gnuog thüge / wie man vonn der Jezabel lißt das sie die Propheten deß Herren / besonders auch den frommen Naboth habe vmbbracht. Oder aber so sie auß verkerter gnad vnd milte ledig laßt vnnd nicht tödet die / die aber Gott geheissen hatt töden / Als wie wir läsend das Saul vnnd Achab gesündet / mit dem das sie ledig liessend die bluotigen künig / die aber Gott geheissen hatt vmbbringen. Also zeüget auch Salomon im buoch der sprüchen am sibentzehenden Capitel das der Herr zuo gleicher weyß hasse / den der ein übeltheter gon laßt / vnd den der ein vnschuldigen verurtheilt vnd vmbbringt. So vil aber die krieg belanget / da wirdt auch auff zwen wäg gefält / Eintweders so die oberkeit vnbillichen krieg wider ander leüth fürnimpt / vnnd jhre vnderthonen also inn krieg verwicklet / oder so sie die feyend laßt die jhren verhergen vnnd schedigen / vnnd sies nicht schirmpt vnd deß feyends offentlichem vnd vnbillichem gewallt nit nach allem jrem vermögen widerstat.

708 Pro.1.
709 Also redend kriegßleüth miteinand.
710 Die oberkeit sol töden.
711 Wenn die oberkeit vnrecht töde.

Die Sechtzehende
alle von einem leimklotzen vnd von einem fleisch. Darumb so ist es je der natur zuͦwider / einen menschen vmbbringen. Darzuͦ so sind alle menschen eins vatters kinder / eins geschlechts vnd haͤrkommens / darumb so streytet der todschlag mit der menschligkeyt selbs / vnnd ist ein verderbnuß deß menschlichen geschlaͤchts. Jch geschweig erst dessen / das vnser Herr vnd erloͤser vonn vns allen nützit mee erforderet dann liebe / vnnd soͤliche liebe / die jhr laͤben darsetze für den nechsten. Da ist aber diser liebe vnnd disem gebott Christi vnnd vnser gantzen Christenlichen religion nichts mehr zuͦwider dann den nechsten toͤden vnd vmbbringen. Dahaͤr dann auch das gehoͤrt / das daß bluͦt das also durch todschlag vergossen wirt / von der erden im himmel vmb rach schreyet. Dann also sagt der Herr zum Cain dem todschleger / deines bruͦders bluͦt schreyt zuͦ mir vonn der erden / Vnnd inn der warheit / so vermasget bluͦt das land inn dem es vergossen wirdt / vnd machets verfluͤcht / Es mag auch dauon nicht bald gereiniget geseübert noch versuͤnt werden / es schlucke dann auch das schuldig bluͦt deren die das vnschuldig bluͦt vergossen habend. Zum letsten gebirt auch todschlag den todschlegeren immerwerende schand vnnd schmach / darzuͦ auch die ewig verdamnuß. Darumb spricht Salomon in seinen sprüchworten also708 / Mein sun / gang nit mit den schaͤlcken so sie dich mit suͤssen worten verlaͤckeren werdend vnd spraͤchen / Gang mit vns / wir woͤllend heimlich lussen / vnnd mit auffsatz halten auff das vnschuldig bluͦt / wir woͤllend sie gantz vnd gar / vnd also laͤbendig fraͤssen / gleich wie ein tieffe gruͦben / vnd die frommen wie die die in die gruͦben hinabfarend. 709 Da woͤllend wir mancherley koͤstlicher hab vnnd reychtag finden vnnd vnsere heüser voll raubs füllen. Wirff das loß mit vns / wir woͤllend alle ein gemeinen seckel haben. Du aber mein sun gang nicht mit jhnen auff dem waͤg / sonder zeüch deinen fuͦß vonn jhrer straß / dann jhre fuͤß lauffend zuͦ schalckheit / vnd eylend bluͦt zuͦ vergiessen. So spricht auch Dauid / Du bringst vmb die lugner / du hast ein scheühen O Herr ab den bluͦtdürstigen vnd falschen ꝛc.

710 Jn disem gebott aber wirdt außgenommen die oberkeyt so vonn Gott geordnet ist / deren Gott befilcht das sie toͤde / vnnd jhr zum hoͤchsten troͤwt / wann sie die nicht toͤde / die er heißt toͤden. Darumb so wirdt inn disem sechsten gebott allein verbotten / das niemand auß eignem gewalt vnnd muͦtwillen toͤde. Denn aber toͤdet die oberkeit nach Gottes befelch vnd geheiß / wenn sie die übelthaͤter mit recht verurtheilet vnnd vmbbringt / oder so sie zuͦ schutz vnnd schirm der jhren sich inn billichen vnnd notwendigen krieg vnnd gegenweer begibt. 711 Wiewol die oberkeyt an denen beden orten auch faͤlen mag / vnnd das inn zwen weg / Eintweders so sie die vnschuldigen vnder dem schein vnnd fürwenden deß rechtens vmbbringt / damit sie jhrem muͦtwillen / jhrem haß vnd geyt / oder anderen anfechtungen gnuͦg thuͤge / wie man vonn der Jezabel lißt das sie die Propheten deß Herren / besonders auch den frommen Naboth habe vmbbracht. Oder aber so sie auß verkerter gnad vnd milte ledig laßt vnnd nicht toͤdet die / die aber Gott geheissen hatt toͤden / Als wie wir laͤsend das Saul vnnd Achab gesündet / mit dem das sie ledig liessend die bluͦtigen künig / die aber Gott geheissen hatt vmbbringen. Also zeüget auch Salomon im buͦch der sprüchen am sibentzehenden Capitel das der Herr zuͦ gleicher weyß hasse / den der ein übeltheter gon laßt / vnd den der ein vnschuldigen verurtheilt vnd vmbbringt. So vil aber die krieg belanget / da wirdt auch auff zwen waͤg gefaͤlt / Eintweders so die oberkeit vnbillichen krieg wider ander leüth fürnimpt / vnnd jhre vnderthonen also inn krieg verwicklet / oder so sie die feyend laßt die jhren verhergen vnnd schedigen / vnnd sies nicht schirmpt vnd deß feyends offentlichem vnd vnbillichem gewallt nit nach allem jrem vermoͤgen widerstat.

708 Pro.1.
709 Also redend kriegßleüth miteinand.
710 Die oberkeit sol toͤden.
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                   / Es mag auch dauon nicht bald gereiniget geseübert noch versu&#x0364;nt werden / es
                   schlucke dann auch das schuldig blu&#x0366;t deren die das vnschuldig blu&#x0366;t vergossen
                   habend. Zum letsten gebirt auch todschlag den todschlegeren immerwerende schand
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[[75]/0242] Die Sechtzehende alle von einem leimklotzen vnd von einem fleisch. Darumb so ist es je der natur zuͦwider / einen menschen vmbbringen. Darzuͦ so sind alle menschen eins vatters kinder / eins geschlechts vnd haͤrkommens / darumb so streytet der todschlag mit der menschligkeyt selbs / vnnd ist ein verderbnuß deß menschlichen geschlaͤchts. Jch geschweig erst dessen / das vnser Herr vnd erloͤser vonn vns allen nützit mee erforderet dann liebe / vnnd soͤliche liebe / die jhr laͤben darsetze für den nechsten. Da ist aber diser liebe vnnd disem gebott Christi vnnd vnser gantzen Christenlichen religion nichts mehr zuͦwider dann den nechsten toͤden vnd vmbbringen. Dahaͤr dann auch das gehoͤrt / das daß bluͦt das also durch todschlag vergossen wirt / von der erden im himmel vmb rach schreyet. Dann also sagt der Herr zum Cain dem todschleger / deines bruͦders bluͦt schreyt zuͦ mir vonn der erden / Vnnd inn der warheit / so vermasget bluͦt das land inn dem es vergossen wirdt / vnd machets verfluͤcht / Es mag auch dauon nicht bald gereiniget geseübert noch versuͤnt werden / es schlucke dann auch das schuldig bluͦt deren die das vnschuldig bluͦt vergossen habend. Zum letsten gebirt auch todschlag den todschlegeren immerwerende schand vnnd schmach / darzuͦ auch die ewig verdamnuß. Darumb spricht Salomon in seinen sprüchworten also 708 / Mein sun / gang nit mit den schaͤlcken so sie dich mit suͤssen worten verlaͤckeren werdend vnd spraͤchen / Gang mit vns / wir woͤllend heimlich lussen / vnnd mit auffsatz halten auff das vnschuldig bluͦt / wir woͤllend sie gantz vnd gar / vnd also laͤbendig fraͤssen / gleich wie ein tieffe gruͦben / vnd die frommen wie die die in die gruͦben hinabfarend. 709 Da woͤllend wir mancherley koͤstlicher hab vnnd reychtag finden vnnd vnsere heüser voll raubs füllen. Wirff das loß mit vns / wir woͤllend alle ein gemeinen seckel haben. Du aber mein sun gang nicht mit jhnen auff dem waͤg / sonder zeüch deinen fuͦß vonn jhrer straß / dann jhre fuͤß lauffend zuͦ schalckheit / vnd eylend bluͦt zuͦ vergiessen. So spricht auch Dauid / Du bringst vmb die lugner / du hast ein scheühen O Herr ab den bluͦtdürstigen vnd falschen ꝛc. 710 Jn disem gebott aber wirdt außgenommen die oberkeyt so vonn Gott geordnet ist / deren Gott befilcht das sie toͤde / vnnd jhr zum hoͤchsten troͤwt / wann sie die nicht toͤde / die er heißt toͤden. Darumb so wirdt inn disem sechsten gebott allein verbotten / das niemand auß eignem gewalt vnnd muͦtwillen toͤde. Denn aber toͤdet die oberkeit nach Gottes befelch vnd geheiß / wenn sie die übelthaͤter mit recht verurtheilet vnnd vmbbringt / oder so sie zuͦ schutz vnnd schirm der jhren sich inn billichen vnnd notwendigen krieg vnnd gegenweer begibt. 711 Wiewol die oberkeyt an denen beden orten auch faͤlen mag / vnnd das inn zwen weg / Eintweders so sie die vnschuldigen vnder dem schein vnnd fürwenden deß rechtens vmbbringt / damit sie jhrem muͦtwillen / jhrem haß vnd geyt / oder anderen anfechtungen gnuͦg thuͤge / wie man vonn der Jezabel lißt das sie die Propheten deß Herren / besonders auch den frommen Naboth habe vmbbracht. Oder aber so sie auß verkerter gnad vnd milte ledig laßt vnnd nicht toͤdet die / die aber Gott geheissen hatt toͤden / Als wie wir laͤsend das Saul vnnd Achab gesündet / mit dem das sie ledig liessend die bluͦtigen künig / die aber Gott geheissen hatt vmbbringen. Also zeüget auch Salomon im buͦch der sprüchen am sibentzehenden Capitel das der Herr zuͦ gleicher weyß hasse / den der ein übeltheter gon laßt / vnd den der ein vnschuldigen verurtheilt vnd vmbbringt. So vil aber die krieg belanget / da wirdt auch auff zwen waͤg gefaͤlt / Eintweders so die oberkeit vnbillichen krieg wider ander leüth fürnimpt / vnnd jhre vnderthonen also inn krieg verwicklet / oder so sie die feyend laßt die jhren verhergen vnnd schedigen / vnnd sies nicht schirmpt vnd deß feyends offentlichem vnd vnbillichem gewallt nit nach allem jrem vermoͤgen widerstat. 708 Pro.1. 709 Also redend kriegßleüth miteinand. 710 Die oberkeit sol toͤden. 711 Wenn die oberkeit vnrecht toͤde.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [75]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/242>, abgerufen am 24.11.2024.