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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Zwölffte
vnd das als ich acht von wegen der Anthropomorphiten. Nach vnd nach aber ist der brauch der bilderen in die kirchen eingeschlichen. Diß schreibt Erasmus.

587 Nun sol man aber auch vnserem Herren vnnd waaren Gott Christo Jesu kein bildtnuß auffrichten / von wegen seiner angenomnen menschlichen natur / dann er ist nit darumb mensch worden / das man jhn verbildete. Darzuo hat er sein menschliche natur gen himmel gefürt / vnnd wil hiemit / das so wir bätten wöllend / das wir die augen vnsers gemüts vnnd auch deß leybs / daselbst hin auffhebind. Auff erden hat er seiner kirchen geschickt an sein stadt die krafft deß heiligen geists / inn welcher er ein geistlichs reich fürt / vnnd bedarff keiner leiblichen oder eusserlichen dingen / den armen hat er geheissen gäben / nit seinen bilderen anhencken / was man jm thuon wil. Besonders aber auch dieweil vnwidersprechlich ist / das Christus vnser waarer Gott ist / vnnd der waar Gott verbeütet das man jm kein menschliche oder andere bildtnuß auffrichten sölle / das ist Gott mit menschlicher gestalt verbilde / so volget / das man auch Christo kein bild söll auffrichten / dann er der waar Gott vnd das ewig leben ist. j.Johan v. So vil vom ersten theil dises gebotts.

588 Im anderen theil wirt aber angezeigt vnd gelert / wie verr man keine bilder Gottes vnd der götteren sölle machen / vnd ob sie jemand machete / wie wir vns dargegen söllind halten. Namlich so sol man die bilder nicht machen zum Gottsdienst / oder das man sie zuo der religion brauchen wölle / vnd so sie jemand also machet / vnd zur religion braucht / so söllend doch die rechten Gottsglöubigen die verachten vnd nichts schetzen / vnd sollend sie weder verehren / noch anbätten / noch jnen inn einigen wäg dienen. Vnd werdend hie zwey ding genent die man mercken muoß / 589 Das ein das da stadt du solt sie nicht anbätten. Anbätten heißt hie nit nur anrüffen / vnd sie einfaltig anbätten / sonder auch das haupt vor jhnen blössen / niderknüwen sich biegen vnd neigen / es seye mit dem haupt oder mit dem gantzen leyb / vor jnen niderfallen / jhnen ehr erbieten / sie verehren förchten vnnd hoch halten. Die glöubigen habend etwan anbättet / das ist sich geneigt / jr haupt entblößt vnd niderknüwet / gegen der oberkeit vnd den Propheten / gegen den Fürsten vnd leereren deß volcks / auch gegen anderen Ersamen männeren vnd personen / dann Gott hatt sölichs gebotten / vonn wegen das er durch dise leüth das heil vnnd den wolstand der menschen würckt vnnd fürderet / Darzuo so sind auch die menschen läbendige bildtnussen Gottes / Die götzen aber sind todt / stumm / blind / holtz vnd stein / die söllend wir nit anbätten / das ist jnen gantz kein ehr erzeigen wann es gleich Gottes bildtnussen wärind.

590 Das ander aber ist / das da stadt / du solt sie auch nicht vereeren / oder jhnen nicht dienen. Jn welchem stückli verbotten wirt aller eusserer vnd vngebürlicher Gottsdienst / der Gott oder frembden götteren bewisen wirt mit superstition vnd aberglauben / mit vßerem kirchenpreng / fyrtagen / vnnd was dergleichen diß sind. Dann dienen / heißt einen vereeren vnd vor augen haben / vnd jhm etwas maiestet vnd Göttlichs zuomessen / vnd zuoschreiben / jnn hoch halten / jm röuchen / opfferen / oder andere dergleichen stuck vnd dienst beweisen / wie dann menigklicher weißt was dienen ist vnd heißt / besonders in religions sachen. Darumb wirt vns hiemit verbotten das lauffen zuo den bilderen / vnnd wenn es gleich Gottes bilder wärind. 591 Es wirdt vns auch verbotten aller dienst / das wir jnen nützit schenckind gäbind oder zuotragind / oder ützit Göttlichs zuogebind / dardurch wir vns gegen jhnen verstrickind / ja das wir sie gantz keiner eeren wärt haltind / oder sie zuo vnseren heiligen religions vnd glaubens sachen brauchen wöllind. Dieweil wir jnen nun kein ehr noch dienst entbieten oder beweisen söllend / wie könend wir jnen dann zuogeben / daß allein deß geists vnd deß worts Gottes eigenschafft vnd wolthat ist / namlich dz sie vns leerind erinnerind vnd ermanind /

587 Das man auch dem Herren Christo kein Bild mache.
588 Wie verr man keine bilder machen sölle.
589 Was anbätten seye.
590 Was dienen seye.
591 Die bilder leerend nichts.

Die Zwoͤlffte
vnd das als ich acht von wegen der Anthropomorphiten. Nach vnd nach aber ist der brauch der bilderen in die kirchen eingeschlichen. Diß schreibt Erasmus.

587 Nun sol man aber auch vnserem Herren vnnd waaren Gott Christo Jesu kein bildtnuß auffrichten / von wegen seiner angenomnen menschlichen natur / dann er ist nit darumb mensch worden / das man jhn verbildete. Darzuͦ hat er sein menschliche natur gen himmel gefuͤrt / vnnd wil hiemit / das so wir baͤtten woͤllend / das wir die augen vnsers gemuͤts vnnd auch deß leybs / daselbst hin auffhebind. Auff erden hat er seiner kirchen geschickt an sein stadt die krafft deß heiligen geists / inn welcher er ein geistlichs reich fuͤrt / vnnd bedarff keiner leiblichen oder eusserlichen dingen / den armen hat er geheissen gaͤben / nit seinen bilderen anhencken / was man jm thuͦn wil. Besonders aber auch dieweil vnwidersprechlich ist / das Christus vnser waarer Gott ist / vnnd der waar Gott verbeütet das man jm kein menschliche oder andere bildtnuß auffrichten soͤlle / das ist Gott mit menschlicher gestalt verbilde / so volget / das man auch Christo kein bild soͤll auffrichten / dann er der waar Gott vnd das ewig leben ist. j.Johan v. So vil vom ersten theil dises gebotts.

588 Im anderen theil wirt aber angezeigt vnd gelert / wie verr man keine bilder Gottes vnd der goͤtteren soͤlle machen / vnd ob sie jemand machete / wie wir vns dargegen soͤllind halten. Namlich so sol man die bilder nicht machen zum Gottsdienst / oder das man sie zuͦ der religion brauchen woͤlle / vnd so sie jemand also machet / vnd zur religion braucht / so soͤllend doch die rechten Gottsgloͤubigen die verachten vnd nichts schetzen / vnd sollend sie weder verehren / noch anbaͤtten / noch jnen inn einigen waͤg dienen. Vnd werdend hie zwey ding genent die man mercken muͦß / 589 Das ein das da stadt du solt sie nicht anbaͤtten. Anbaͤtten heißt hie nit nur anruͤffen / vnd sie einfaltig anbaͤtten / sonder auch das haupt vor jhnen bloͤssen / niderknüwen sich biegen vnd neigen / es seye mit dem haupt oder mit dem gantzen leyb / vor jnen niderfallen / jhnen ehr erbieten / sie verehren foͤrchten vnnd hoch halten. Die gloͤubigen habend etwan anbaͤttet / das ist sich geneigt / jr haupt entbloͤßt vnd niderknüwet / gegen der oberkeit vnd den Propheten / gegen den Fürsten vnd leereren deß volcks / auch gegen anderen Ersamen maͤnneren vnd personen / dann Gott hatt soͤlichs gebotten / vonn wegen das er durch dise leüth das heil vnnd den wolstand der menschen würckt vnnd fürderet / Darzuͦ so sind auch die menschen laͤbendige bildtnussen Gottes / Die goͤtzen aber sind todt / stumm / blind / holtz vnd stein / die soͤllend wir nit anbaͤtten / das ist jnen gantz kein ehr erzeigen wann es gleich Gottes bildtnussen waͤrind.

590 Das ander aber ist / das da stadt / du solt sie auch nicht vereeren / oder jhnen nicht dienen. Jn welchem stückli verbotten wirt aller eusserer vnd vngebürlicher Gottsdienst / der Gott oder frembden goͤtteren bewisen wirt mit superstition vnd aberglauben / mit vßerem kirchenpreng / fyrtagen / vnnd was dergleichen diß sind. Dann dienen / heißt einen vereeren vnd vor augen haben / vnd jhm etwas maiestet vnd Goͤttlichs zuͦmessen / vnd zuͦschreiben / jnn hoch halten / jm roͤuchen / opfferen / oder andere dergleichen stuck vnd dienst beweisen / wie dann menigklicher weißt was dienen ist vnd heißt / besonders in religions sachen. Darumb wirt vns hiemit verbotten das lauffen zuͦ den bilderen / vnnd wenn es gleich Gottes bilder waͤrind. 591 Es wirdt vns auch verbotten aller dienst / das wir jnen nützit schenckind gaͤbind oder zuͦtragind / oder ützit Goͤttlichs zuͦgebind / dardurch wir vns gegen jhnen verstrickind / ja das wir sie gantz keiner eeren waͤrt haltind / oder sie zuͦ vnseren heiligen religions vnd glaubens sachen brauchen woͤllind. Dieweil wir jnen nun kein ehr noch dienst entbieten oder beweisen soͤllend / wie koͤnend wir jnen dann zuͦgeben / daß allein deß geists vnd deß worts Gottes eigenschafft vnd wolthat ist / namlich dz sie vns leerind erinnerind vnd ermanind /

587 Das man auch dem Herren Christo kein Bild mache.
588 Wie verr man keine bilder machen soͤlle.
589 Was anbaͤtten seye.
590 Was dienen seye.
591 Die bilder leerend nichts.
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                vnd zur religion braucht / so so&#x0364;llend doch die rechten Gottsglo&#x0364;ubigen die verachten
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                niderknüwet / gegen der oberkeit vnd den Propheten / gegen den Fürsten vnd leereren
                deß volcks / auch gegen anderen Ersamen ma&#x0364;nneren vnd personen / dann Gott hatt
                so&#x0364;lichs gebotten / vonn wegen das er durch dise leüth das heil vnnd den wolstand der
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[[54]/0200] Die Zwoͤlffte vnd das als ich acht von wegen der Anthropomorphiten. Nach vnd nach aber ist der brauch der bilderen in die kirchen eingeschlichen. Diß schreibt Erasmus. 587 Nun sol man aber auch vnserem Herren vnnd waaren Gott Christo Jesu kein bildtnuß auffrichten / von wegen seiner angenomnen menschlichen natur / dann er ist nit darumb mensch worden / das man jhn verbildete. Darzuͦ hat er sein menschliche natur gen himmel gefuͤrt / vnnd wil hiemit / das so wir baͤtten woͤllend / das wir die augen vnsers gemuͤts vnnd auch deß leybs / daselbst hin auffhebind. Auff erden hat er seiner kirchen geschickt an sein stadt die krafft deß heiligen geists / inn welcher er ein geistlichs reich fuͤrt / vnnd bedarff keiner leiblichen oder eusserlichen dingen / den armen hat er geheissen gaͤben / nit seinen bilderen anhencken / was man jm thuͦn wil. Besonders aber auch dieweil vnwidersprechlich ist / das Christus vnser waarer Gott ist / vnnd der waar Gott verbeütet das man jm kein menschliche oder andere bildtnuß auffrichten soͤlle / das ist Gott mit menschlicher gestalt verbilde / so volget / das man auch Christo kein bild soͤll auffrichten / dann er der waar Gott vnd das ewig leben ist. j.Johan v. So vil vom ersten theil dises gebotts. 588 Im anderen theil wirt aber angezeigt vnd gelert / wie verr man keine bilder Gottes vnd der goͤtteren soͤlle machen / vnd ob sie jemand machete / wie wir vns dargegen soͤllind halten. Namlich so sol man die bilder nicht machen zum Gottsdienst / oder das man sie zuͦ der religion brauchen woͤlle / vnd so sie jemand also machet / vnd zur religion braucht / so soͤllend doch die rechten Gottsgloͤubigen die verachten vnd nichts schetzen / vnd sollend sie weder verehren / noch anbaͤtten / noch jnen inn einigen waͤg dienen. Vnd werdend hie zwey ding genent die man mercken muͦß / 589 Das ein das da stadt du solt sie nicht anbaͤtten. Anbaͤtten heißt hie nit nur anruͤffen / vnd sie einfaltig anbaͤtten / sonder auch das haupt vor jhnen bloͤssen / niderknüwen sich biegen vnd neigen / es seye mit dem haupt oder mit dem gantzen leyb / vor jnen niderfallen / jhnen ehr erbieten / sie verehren foͤrchten vnnd hoch halten. Die gloͤubigen habend etwan anbaͤttet / das ist sich geneigt / jr haupt entbloͤßt vnd niderknüwet / gegen der oberkeit vnd den Propheten / gegen den Fürsten vnd leereren deß volcks / auch gegen anderen Ersamen maͤnneren vnd personen / dann Gott hatt soͤlichs gebotten / vonn wegen das er durch dise leüth das heil vnnd den wolstand der menschen würckt vnnd fürderet / Darzuͦ so sind auch die menschen laͤbendige bildtnussen Gottes / Die goͤtzen aber sind todt / stumm / blind / holtz vnd stein / die soͤllend wir nit anbaͤtten / das ist jnen gantz kein ehr erzeigen wann es gleich Gottes bildtnussen waͤrind. 590 Das ander aber ist / das da stadt / du solt sie auch nicht vereeren / oder jhnen nicht dienen. Jn welchem stückli verbotten wirt aller eusserer vnd vngebürlicher Gottsdienst / der Gott oder frembden goͤtteren bewisen wirt mit superstition vnd aberglauben / mit vßerem kirchenpreng / fyrtagen / vnnd was dergleichen diß sind. Dann dienen / heißt einen vereeren vnd vor augen haben / vnd jhm etwas maiestet vnd Goͤttlichs zuͦmessen / vnd zuͦschreiben / jnn hoch halten / jm roͤuchen / opfferen / oder andere dergleichen stuck vnd dienst beweisen / wie dann menigklicher weißt was dienen ist vnd heißt / besonders in religions sachen. Darumb wirt vns hiemit verbotten das lauffen zuͦ den bilderen / vnnd wenn es gleich Gottes bilder waͤrind. 591 Es wirdt vns auch verbotten aller dienst / das wir jnen nützit schenckind gaͤbind oder zuͦtragind / oder ützit Goͤttlichs zuͦgebind / dardurch wir vns gegen jhnen verstrickind / ja das wir sie gantz keiner eeren waͤrt haltind / oder sie zuͦ vnseren heiligen religions vnd glaubens sachen brauchen woͤllind. Dieweil wir jnen nun kein ehr noch dienst entbieten oder beweisen soͤllend / wie koͤnend wir jnen dann zuͦgeben / daß allein deß geists vnd deß worts Gottes eigenschafft vnd wolthat ist / namlich dz sie vns leerind erinnerind vnd ermanind / 587 Das man auch dem Herren Christo kein Bild mache. 588 Wie verr man keine bilder machen soͤlle. 589 Was anbaͤtten seye. 590 Was dienen seye. 591 Die bilder leerend nichts.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [54]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/200>, abgerufen am 03.05.2024.