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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Zwölffte
erbarkeyt. Von den selben zweyen nachgenden aber / namlich vom gsatzt der Ceremonien / vnnd vom gsatzt der gerichten wil ich hernach etwas reden / yetz aber allein das gsatzt der sitten vnd tugenden für mich nemmen.

548 Hie sol aber nieman meynen / dz vor den zeiten Mosis kein gsatzt gewesen sey / vnd das es Moses zum ersten herfür bracht habe. Dann eben die stuck deß gesatzts der sitten / die Moses inn den Zehen gebotten leert / sind den vätteren von anfang der welt an / überauß wol bekannt gwesen. Dann ye so habend sie allein den einigen waaren Gott für jren Gott erkennt / verehret vnd anbättet. So hat Jacob die Syrischen bilder seines schwähers Laban auß seinem haußgesind dennen thon / vnd vergraben zuo Bethel vnder der Eich oder Terpentin stauden / die nit weit von Sichem stuond.549 So ist auch der Eydschwuor heilig vnd hoch von Abraham gehalten worden. Darauß dann volget dz er auch den nammen deß Herren hoch teür vnd werd ghalten habe. Es habend auch die heiligen vätter alle / jre Ceremonien vnd heiligen breüch gehebt / vnd die mit grosser reuerentz vnd andacht geübt vnd braucht. Jtem so wirt Cham von seinem vatter verflücht / darumb dz er sich übel vnd vnerber an jm gehalten hat. Cain wirt verdampt von wegen deß todtschlags seines bruoders. So wirt dem Noe gebotten / sich vor bluot zuo enthalten. Joseph wirt gelobt vnd prisen / dz er bey eines anderen / namlich seines Herren weib nit wolt schlaffen. Ruben wirt gescholten / von wegen der bluotschand / dz er vff seines vatters bett gestigen. So erzürnet sich Jacob nit on vrsach über seinen schwäher Laban / dz er jn deß diebstals zoch. Jtem so habend alle heilige vätter die lugner vnd falschen zügen ghasset vnd gstrafft / deßgleich auch die bösen begirden. Auß dem allem sehend wir das die heiligen vätter von anfang der welt an / biß auff die zeit Mosis / der stucken der Zehen gebotten nit gemanglet / wiewol sie sy nit hattend weder inn Tafelen noch in perment geschriben / so hat es doch Gott mit seinem finger in jre hertzen geschriben. Vnd wurdend dannethin auch sölliche stuck baß vnnd eigentlicher erklärt / durch die leer vnnd mundtlich angebung der heiligen vätteren. Vnd ist deßhalb alles / ein gsatzt / vnd ein einiger will Gottes / Dann es ist auch nur ein einiger Gott / der sich nicht verenderet. Vnder Mose aber sind die ding zum ersten von Gott selbs inn Tafelen verfaßt / vnd darnach auch von Mose selbs in die bücher geschriben worden.

555 Also habend auch die alten heiligen vätter so vor Mosis zeiten gewesen / jre Ceremonien gericht vnd rechte gehebt. Dann sie habend ghebt jre priester / welches fürnemlich die haußvätter gewesen sind. Jtem sie habend ghebt jre heiligen breüch / jre altär vnd opffer / jre versammlungen / gmeinden vnd reinigungen. Deßgleichen habend sie ghept jre gsatzt vnd ordnungen von den erbschafften / von teylung vnd besitzung der gütern / Von contracten / kauffen / verkauffen / enthlenen etc. Jtem von den straffen der übelthätern / vnd wz der dingen sind. Das hat aber Moses alles inn gwüsse gsatzt vergriffen / vnd vil dings auch eigentlicher erleüteret. Etlichs dann dz die alten nit ghept / oder vff ein andere weiß braucht habend / dz hat er vff ein neüws gesetzt vnd geordnet / Als da ist die hütten der zeügknuß / Jtem die gschirr darzuoghörig / die Puntsladen / der tisch / der leüchter / der altar deß brandopffers vnd röuchwercks / das Leuitisch priesterthumb / die kleidung der priestern / vnd thücher zuo übung der Ceremonien ghörig / die feyrtag vnd fäst / vnd was deß dings mer ist / dz alles durch Christum ist auffghept worden / wie wir an seim ort wöllend anzeigen. 556 Dieweil aber die sitten vnd tugenden nit möchtind beston / wo die Zehen gebott auch auffghept wurdind / Darumb so ist das gsatzt der sitten nit auffgheyt / vnd behaltet auch deßhalb allein den nammen deß gsatzts Gottes. 557 Dann es sind die Zehen gebott (in welchen dz gsatzt der sitten vergriffen ist) ein ware volkomne vnd ewige regel / der waren volkomnen ewig Gott gfelligen gerechtigkeit vnd aller tugenden / die da fürgschriben ist vnd dienet / allen orten / zeiten / vnd personen. Dann die summ

548 Dz auch dz gesatzt an jhm selbs vor Mosis zeiten gewesen sey.
549 Gen.35.
555 Die alten habend auch Ceremonien gricht vnd recht ghept.
556 Das gesatzt der sitten wirt nit vfghept.
557 Die Zehen gebott.

Die Zwoͤlffte
erbarkeyt. Von den selben zweyen nachgenden aber / namlich vom gsatzt der Ceremonien / vnnd vom gsatzt der gerichten wil ich hernach etwas reden / yetz aber allein das gsatzt der sitten vnd tugenden für mich nemmen.

548 Hie sol aber nieman meynen / dz vor den zeiten Mosis kein gsatzt gewesen sey / vnd das es Moses zum ersten herfür bracht habe. Dann eben die stuck deß gesatzts der sitten / die Moses inn den Zehen gebotten leert / sind den vaͤtteren von anfang der welt an / überauß wol bekannt gwesen. Dann ye so habend sie allein den einigen waaren Gott für jren Gott erkennt / verehret vnd anbaͤttet. So hat Jacob die Syrischen bilder seines schwaͤhers Laban auß seinem haußgesind dennen thon / vnd vergraben zuͦ Bethel vnder der Eich oder Terpentin stauden / die nit weit von Sichem stuͦnd.549 So ist auch der Eydschwuͦr heilig vnd hoch von Abraham gehalten worden. Darauß dann volget dz er auch den nammen deß Herren hoch teür vnd werd ghalten habe. Es habend auch die heiligen vaͤtter alle / jre Ceremonien vnd heiligen breüch gehebt / vnd die mit grosser reuerentz vnd andacht geuͤbt vnd braucht. Jtem so wirt Cham von seinem vatter verfluͤcht / darumb dz er sich übel vnd vnerber an jm gehalten hat. Cain wirt verdampt von wegen deß todtschlags seines bruͦders. So wirt dem Noe gebotten / sich vor bluͦt zuͦ enthalten. Joseph wirt gelobt vnd prisen / dz er bey eines anderen / namlich seines Herren weib nit wolt schlaffen. Ruben wirt gescholten / von wegen der bluͦtschand / dz er vff seines vatters bett gestigen. So erzürnet sich Jacob nit on vrsach über seinen schwaͤher Laban / dz er jn deß diebstals zoch. Jtem so habend alle heilige vaͤtter die lugner vnd falschen zügen ghasset vnd gstrafft / deßgleich auch die boͤsen begirden. Auß dem allem sehend wir das die heiligen vaͤtter von anfang der welt an / biß auff die zeit Mosis / der stucken der Zehen gebotten nit gemanglet / wiewol sie sy nit hattend weder inn Tafelen noch in perment geschriben / so hat es doch Gott mit seinem finger in jre hertzen geschriben. Vnd wurdend dannethin auch soͤlliche stuck baß vnnd eigentlicher erklaͤrt / durch die leer vnnd mundtlich angebung der heiligen vaͤtteren. Vnd ist deßhalb alles / ein gsatzt / vnd ein einiger will Gottes / Dann es ist auch nur ein einiger Gott / der sich nicht verenderet. Vnder Mose aber sind die ding zum ersten von Gott selbs inn Tafelen verfaßt / vnd darnach auch von Mose selbs in die buͤcher geschriben worden.

555 Also habend auch die alten heiligen vaͤtter so vor Mosis zeiten gewesen / jre Ceremonien gericht vnd rechte gehebt. Dann sie habend ghebt jre priester / welches fürnemlich die haußvaͤtter gewesen sind. Jtem sie habend ghebt jre heiligen breüch / jre altaͤr vnd opffer / jre versammlungen / gmeinden vnd reinigungen. Deßgleichen habend sie ghept jre gsatzt vnd ordnungen von den erbschafften / von teylung vnd besitzung der guͤtern / Von contracten / kauffen / verkauffen / enthlenen ꝛc. Jtem von den straffen der übelthaͤtern / vnd wz der dingen sind. Das hat aber Moses alles inn gwüsse gsatzt vergriffen / vnd vil dings auch eigentlicher erleüteret. Etlichs dann dz die alten nit ghept / oder vff ein andere weiß braucht habend / dz hat er vff ein neüws gesetzt vnd geordnet / Als da ist die hütten der zeügknuß / Jtem die gschirr darzuͦghoͤrig / die Puntsladen / der tisch / der leüchter / der altar deß brandopffers vnd roͤuchwercks / das Leuitisch priesterthumb / die kleidung der priestern / vnd thuͤcher zuͦ uͤbung der Ceremonien ghoͤrig / die feyrtag vnd faͤst / vnd was deß dings mer ist / dz alles durch Christum ist auffghept worden / wie wir an seim ort woͤllend anzeigen. 556 Dieweil aber die sitten vnd tugenden nit moͤchtind beston / wo die Zehen gebott auch auffghept wurdind / Darumb so ist das gsatzt der sitten nit auffgheyt / vnd behaltet auch deßhalb allein den nammen deß gsatzts Gottes. 557 Dann es sind die Zehen gebott (in welchen dz gsatzt der sitten vergriffen ist) ein ware volkomne vnd ewige regel / der waren volkomnen ewig Gott gfelligen gerechtigkeit vnd aller tugenden / die da fürgschriben ist vnd dienet / allen orten / zeiten / vnd personen. Dann die summ

548 Dz auch dz gesatzt an jhm selbs vor Mosis zeiten gewesen sey.
549 Gen.35.
555 Die alten habend auch Ceremonien gricht vnd recht ghept.
556 Das gesatzt der sitten wirt nit vfghept.
557 Die Zehen gebott.
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                   vor Mosis zeiten gewesen / jre Ceremonien gericht vnd rechte gehebt. Dann sie
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[[49]/0190] Die Zwoͤlffte erbarkeyt. Von den selben zweyen nachgenden aber / namlich vom gsatzt der Ceremonien / vnnd vom gsatzt der gerichten wil ich hernach etwas reden / yetz aber allein das gsatzt der sitten vnd tugenden für mich nemmen. 548 Hie sol aber nieman meynen / dz vor den zeiten Mosis kein gsatzt gewesen sey / vnd das es Moses zum ersten herfür bracht habe. Dann eben die stuck deß gesatzts der sitten / die Moses inn den Zehen gebotten leert / sind den vaͤtteren von anfang der welt an / überauß wol bekannt gwesen. Dann ye so habend sie allein den einigen waaren Gott für jren Gott erkennt / verehret vnd anbaͤttet. So hat Jacob die Syrischen bilder seines schwaͤhers Laban auß seinem haußgesind dennen thon / vnd vergraben zuͦ Bethel vnder der Eich oder Terpentin stauden / die nit weit von Sichem stuͦnd. 549 So ist auch der Eydschwuͦr heilig vnd hoch von Abraham gehalten worden. Darauß dann volget dz er auch den nammen deß Herren hoch teür vnd werd ghalten habe. Es habend auch die heiligen vaͤtter alle / jre Ceremonien vnd heiligen breüch gehebt / vnd die mit grosser reuerentz vnd andacht geuͤbt vnd braucht. Jtem so wirt Cham von seinem vatter verfluͤcht / darumb dz er sich übel vnd vnerber an jm gehalten hat. Cain wirt verdampt von wegen deß todtschlags seines bruͦders. So wirt dem Noe gebotten / sich vor bluͦt zuͦ enthalten. Joseph wirt gelobt vnd prisen / dz er bey eines anderen / namlich seines Herren weib nit wolt schlaffen. Ruben wirt gescholten / von wegen der bluͦtschand / dz er vff seines vatters bett gestigen. So erzürnet sich Jacob nit on vrsach über seinen schwaͤher Laban / dz er jn deß diebstals zoch. Jtem so habend alle heilige vaͤtter die lugner vnd falschen zügen ghasset vnd gstrafft / deßgleich auch die boͤsen begirden. Auß dem allem sehend wir das die heiligen vaͤtter von anfang der welt an / biß auff die zeit Mosis / der stucken der Zehen gebotten nit gemanglet / wiewol sie sy nit hattend weder inn Tafelen noch in perment geschriben / so hat es doch Gott mit seinem finger in jre hertzen geschriben. Vnd wurdend dannethin auch soͤlliche stuck baß vnnd eigentlicher erklaͤrt / durch die leer vnnd mundtlich angebung der heiligen vaͤtteren. Vnd ist deßhalb alles / ein gsatzt / vnd ein einiger will Gottes / Dann es ist auch nur ein einiger Gott / der sich nicht verenderet. Vnder Mose aber sind die ding zum ersten von Gott selbs inn Tafelen verfaßt / vnd darnach auch von Mose selbs in die buͤcher geschriben worden. 555 Also habend auch die alten heiligen vaͤtter so vor Mosis zeiten gewesen / jre Ceremonien gericht vnd rechte gehebt. Dann sie habend ghebt jre priester / welches fürnemlich die haußvaͤtter gewesen sind. Jtem sie habend ghebt jre heiligen breüch / jre altaͤr vnd opffer / jre versammlungen / gmeinden vnd reinigungen. Deßgleichen habend sie ghept jre gsatzt vnd ordnungen von den erbschafften / von teylung vnd besitzung der guͤtern / Von contracten / kauffen / verkauffen / enthlenen ꝛc. Jtem von den straffen der übelthaͤtern / vnd wz der dingen sind. Das hat aber Moses alles inn gwüsse gsatzt vergriffen / vnd vil dings auch eigentlicher erleüteret. Etlichs dann dz die alten nit ghept / oder vff ein andere weiß braucht habend / dz hat er vff ein neüws gesetzt vnd geordnet / Als da ist die hütten der zeügknuß / Jtem die gschirr darzuͦghoͤrig / die Puntsladen / der tisch / der leüchter / der altar deß brandopffers vnd roͤuchwercks / das Leuitisch priesterthumb / die kleidung der priestern / vnd thuͤcher zuͦ uͤbung der Ceremonien ghoͤrig / die feyrtag vnd faͤst / vnd was deß dings mer ist / dz alles durch Christum ist auffghept worden / wie wir an seim ort woͤllend anzeigen. 556 Dieweil aber die sitten vnd tugenden nit moͤchtind beston / wo die Zehen gebott auch auffghept wurdind / Darumb so ist das gsatzt der sitten nit auffgheyt / vnd behaltet auch deßhalb allein den nammen deß gsatzts Gottes. 557 Dann es sind die Zehen gebott (in welchen dz gsatzt der sitten vergriffen ist) ein ware volkomne vnd ewige regel / der waren volkomnen ewig Gott gfelligen gerechtigkeit vnd aller tugenden / die da fürgschriben ist vnd dienet / allen orten / zeiten / vnd personen. Dann die summ 548 Dz auch dz gesatzt an jhm selbs vor Mosis zeiten gewesen sey. 549 Gen.35. 555 Die alten habend auch Ceremonien gricht vnd recht ghept. 556 Das gesatzt der sitten wirt nit vfghept. 557 Die Zehen gebott.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [49]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/190>, abgerufen am 24.11.2024.