Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Eilffte
ordnung umb deß Herren willen / es seye dem Künig als dem obersten / oder den amptleuthen / als den gesannten von jm / zuor rach der vbelthäteren / vnd zuo lob der woltheteren. Dann wiewol Petrus / durch die menschlich ordnung die künig vnd oberkeiten selbs verstadt / wie er sich selbs erleüteret / so wil er doch auch / das wir jren guoten vnd billichen satzungen gehorsammind / dieweil die oberkeiten durch satzungen vnd ordnungen dz regiment verwaltend. Dise burgerliche satzungen aber / so die billich vnd recht sind / so helffend sie vil zuo erhaltung der liebe / fridens / ruow / vnd gemeiner früntligkeit / Die guoten werdend dardurch geschirmpt / die widerspenstigen in ordnung behalten. So dienend sie auch nit wenig der religion. Böse breüch vnd gewonheiten werdend durch sie abthon / vnd die laster außgereütet / wie man sicht in den handlungen Nabuchodonosors / Cyri / Darij / Artaxerxis / vnd anderer Regenten. Aber von der Oberkeit / vonn jrem ampt vnd satzungen / wil ich hernach an eim anderen ort reden.

538 Kirchen gesatzt nemmen ich die ordnungen / die wol auß dem wort Gottes genommen / aber in der kirchen von der gemeind Gottes je nach gelegenheit der menschen / des zyts vnnd der orten geübt vnnd gebraucht werdend. Dann dise kirchen gesatzt wil ich nitt menschliche guotduncken nennen / von wegen dessen / das sie auß der heiligen geschrifft genommen / nit auß menschen wolgefallen vnd guotduncken erdacht vnd erfunden sind / auch von denen kirchen vnd gemeinden geübt vnd braucht werdend / die deß einigen waaren hirten stimm hörend vnnd erkennend / vnd deß frömbden nit annemmend. Als das ein jede kirch nach dem es jhren gelegen ist gewüsse stunden hatt / da sie zuo sammen kumpt / es seye am morgen oder am abend / das wort Gottes zuo hören vnd gemeine gebätt zuohalten. Diß hat ein jede kirch jetz als für ein gesatzt. Also hatt auch ein jede kirch jre gebätt / jre fyrtag vnd fasten / vnd gewüsse ordnungen darinn. Also begadt die kirch vnd gemeind zuo gewüsser zeyt / an gewüssen orten vnd plätzen / vnnd nach gewüsser vorgeschribener ordnung die heiligen Sacrament / nach gemeinem brauch vnd ordnung wie der von einer jeden kirchen ist angenommen. Also taufft die kirch die kinder / Jtem sie laßt auch die weiber zuo deß Herren nachtmal gon / vnd das haltet sie als ein gewüsse satzung. Sie verordnet auch jre gewüsse richter zuo den Eesachen / darinn sie auch bestimpte satzungen vnd ordnungen hatt. Dise breüch vnd satzungen aber all / vnd was dergleichen mehr sind / nimpt die kirch auß der heiligen geschrifft / darinn sie gegründet sind / vnd braucht die / je nach erbuwung / vnd gelegenheit der zeyt orten vnd personen / also / das wol ein vnderscheid bey den kirchen vnd gemeinden hin vnd wider in denen dingen funden wirdt / aber doch kein vneinigkeit vnd zwispaltung.

Dise kirchen gesatzt vnd ordnungen aber / habend jre gewüsse zil vber die sie nit schreiten söllend / namlich das man nichts mache oder annemme wider das wort Gottes / oder das im wort Gottes kein grund habe / Jtem das da wider die liebe vnd gemeinen wolstand seye. Jn summa das da weder zuo vil noch zuo wenig geschehe / vnd in dem allem gehalten werde die regel deß heiligen Apostels der da spricht / Es sol alles erbarlich vnd ordenlich zuo gehn / das es nammlich diene zuo erbuwung der kirchen. 539 Vnnd darumb wenn jemandt den glöubigen vnder dem schein vnd nammen der kirchen ordnungen vnd satzungen / vnnötige / vngereimpte vnd aberglöubische menschen satzungen / die inn der geschrifft kein grund habend auffreiben vnd aufftrucken wölte / so söllend sie es probieren vnnd beweren nach der regel deß worts Gottes / vnnd sich der triegrey entschlahen.

540 Traditiones humanas aber / das ist die satzungen vnd ordnungen menschlichs guotdunckens / nennen ich die / die von menschen eigens gefallens / torechtiger meinung / oder sonst vß anderen menschlichen anfechtungen / one vnnd wider

538 Von kirchen gesatzten vnd ordnungen.
539 Aberglöubische satzungen ceremonien vnd ordnungen.
540 Von satzungen vnd ordnungen menschlichs guotdunckens.

Die Eilffte
ordnung umb deß Herren willen / es seye dem Künig als dem obersten / oder den amptleuthen / als den gesannten von jm / zuͦr rach der vbelthaͤteren / vnd zuͦ lob der woltheteren. Dann wiewol Petrus / durch die menschlich ordnung die künig vnd oberkeiten selbs verstadt / wie er sich selbs erleüteret / so wil er doch auch / das wir jren guͦten vnd billichen satzungen gehorsammind / dieweil die oberkeiten durch satzungen vnd ordnungen dz regiment verwaltend. Dise burgerliche satzungen aber / so die billich vnd recht sind / so helffend sie vil zuͦ erhaltung der liebe / fridens / ruͦw / vnd gemeiner früntligkeit / Die guͦten werdend dardurch geschirmpt / die widerspenstigen in ordnung behalten. So dienend sie auch nit wenig der religion. Boͤse breüch vnd gewonheiten werdend durch sie abthon / vnd die laster außgereütet / wie man sicht in den handlungen Nabuchodonosors / Cyri / Darij / Artaxerxis / vnd anderer Regenten. Aber von der Oberkeit / vonn jrem ampt vnd satzungen / wil ich hernach an eim anderen ort reden.

538 Kirchen gesatzt nemmen ich die ordnungen / die wol auß dem wort Gottes genommen / aber in der kirchen von der gemeind Gottes je nach gelegenheit der menschen / des zyts vnnd der orten geuͤbt vnnd gebraucht werdend. Dann dise kirchen gesatzt wil ich nitt menschliche guͦtduncken nennen / von wegen dessen / das sie auß der heiligen geschrifft genommen / nit auß menschen wolgefallen vnd guͦtduncken erdacht vnd erfunden sind / auch von denen kirchen vnd gemeinden geuͤbt vnd braucht werdend / die deß einigen waaren hirten stimm hoͤrend vnnd erkennend / vnd deß froͤmbden nit annemmend. Als das ein jede kirch nach dem es jhren gelegen ist gewüsse stunden hatt / da sie zuͦ sammen kumpt / es seye am morgen oder am abend / das wort Gottes zuͦ hoͤren vnd gemeine gebaͤtt zuͦhalten. Diß hat ein jede kirch jetz als für ein gesatzt. Also hatt auch ein jede kirch jre gebaͤtt / jre fyrtag vnd fasten / vnd gewüsse ordnungen darinn. Also begadt die kirch vnd gemeind zuͦ gewüsser zeyt / an gewüssen orten vnd plaͤtzen / vnnd nach gewüsser vorgeschribener ordnung die heiligen Sacrament / nach gemeinem brauch vnd ordnung wie der von einer jeden kirchen ist angenommen. Also taufft die kirch die kinder / Jtem sie laßt auch die weiber zuͦ deß Herren nachtmal gon / vnd das haltet sie als ein gewüsse satzung. Sie verordnet auch jre gewüsse richter zuͦ den Eesachen / darinn sie auch bestimpte satzungen vnd ordnungen hatt. Dise breüch vnd satzungen aber all / vnd was dergleichen mehr sind / nimpt die kirch auß der heiligen geschrifft / darinn sie gegründet sind / vnd braucht die / je nach erbuwung / vnd gelegenheit der zeyt orten vnd personen / also / das wol ein vnderscheid bey den kirchen vnd gemeinden hin vnd wider in denen dingen funden wirdt / aber doch kein vneinigkeit vnd zwispaltung.

Dise kirchen gesatzt vnd ordnungen aber / habend jre gewüsse zil vber die sie nit schreiten soͤllend / namlich das man nichts mache oder annemme wider das wort Gottes / oder das im wort Gottes kein grund habe / Jtem das da wider die liebe vnd gemeinen wolstand seye. Jn summa das da weder zuͦ vil noch zuͦ wenig geschehe / vnd in dem allem gehalten werde die regel deß heiligen Apostels der da spricht / Es sol alles erbarlich vnd ordenlich zuͦ gehn / das es nammlich diene zuͦ erbuwung der kirchen. 539 Vnnd darumb wenn jemandt den gloͤubigen vnder dem schein vnd nammen der kirchen ordnungen vnd satzungen / vnnoͤtige / vngereimpte vnd abergloͤubische menschen satzungen / die inn der geschrifft kein grund habend auffreiben vnd aufftrucken woͤlte / so soͤllend sie es probieren vnnd beweren nach der regel deß worts Gottes / vnnd sich der triegrey entschlahen.

540 Traditiones humanas aber / das ist die satzungen vnd ordnungen menschlichs guͦtdunckens / nennen ich die / die von menschen eigens gefallens / torechtiger meinung / oder sonst vß anderen menschlichen anfechtungen / one vnnd wider

538 Von kirchen gesatzten vnd ordnungen.
539 Abergloͤubische satzungen ceremonien vnd ordnungen.
540 Von satzungen vnd ordnungen menschlichs guͦtdunckens.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0188" n="[48]"/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">E</hi>ilffte</hi></hi><lb/></fw>ordnung umb deß Herren willen / es seye
                   dem Künig als dem obersten / oder den amptleuthen / als den gesannten von jm /
                   zu&#x0366;r rach der vbeltha&#x0364;teren / vnd zu&#x0366; lob der woltheteren. Dann wiewol Petrus /
                   durch die menschlich ordnung die künig vnd oberkeiten selbs verstadt / wie er sich
                   selbs erleüteret / so wil er doch auch / das wir jren gu&#x0366;ten vnd billichen
                   satzungen gehorsammind / dieweil die oberkeiten durch satzungen vnd ordnungen dz
                   regiment verwaltend. Dise burgerliche satzungen aber / so die billich vnd recht
                   sind / so helffend sie vil zu&#x0366; erhaltung der liebe / fridens / ru&#x0366;w / vnd gemeiner
                   früntligkeit / Die gu&#x0366;ten werdend dardurch geschirmpt / die widerspenstigen in
                   ordnung behalten. So dienend sie auch nit wenig der religion. Bo&#x0364;se breüch vnd
                   gewonheiten werdend durch sie abthon / vnd die laster außgereütet / wie man sicht
                   in den handlungen Nabuchodonosors / Cyri / Darij / Artaxerxis / vnd anderer
                   Regenten. Aber von der Oberkeit / vonn jrem ampt vnd satzungen / wil ich hernach
                   an eim anderen ort reden.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="538"> Von kirchen gesatzten vnd ordnungen.</note> Kirchen gesatzt nemmen ich die ordnungen / die wol auß dem wort Gottes genommen / aber in der kirchen von der gemeind Gottes je nach gelegenheit der menschen / des zyts vnnd der orten geu&#x0364;bt vnnd gebraucht werdend. Dann dise kirchen gesatzt wil ich nitt menschliche gu&#x0366;tduncken nennen / von wegen dessen / das sie auß der heiligen geschrifft genommen / nit auß menschen wolgefallen vnd gu&#x0366;tduncken erdacht vnd erfunden sind / auch von denen kirchen vnd gemeinden geu&#x0364;bt vnd braucht werdend / die deß einigen waaren hirten stimm ho&#x0364;rend vnnd erkennend / vnd deß fro&#x0364;mbden nit annemmend. Als das ein jede kirch nach dem es jhren gelegen ist gewüsse stunden hatt / da sie zu&#x0366; sammen kumpt / es seye am morgen oder am abend / das wort Gottes zu&#x0366; ho&#x0364;ren vnd gemeine geba&#x0364;tt zu&#x0366;halten. Diß hat ein jede kirch jetz als für ein gesatzt. Also hatt auch ein jede kirch jre geba&#x0364;tt / jre fyrtag vnd fasten / vnd gewüsse ordnungen darinn. Also begadt die kirch vnd gemeind zu&#x0366; gewüsser zeyt / an gewüssen orten vnd pla&#x0364;tzen / vnnd nach gewüsser vorgeschribener ordnung die heiligen Sacrament / nach gemeinem brauch vnd ordnung wie der von einer jeden kirchen ist angenommen. Also taufft die kirch die kinder / Jtem sie laßt auch die weiber zu&#x0366; deß Herren nachtmal gon / vnd das haltet sie als ein gewüsse satzung. Sie verordnet auch jre gewüsse richter zu&#x0366; den Eesachen / darinn sie auch bestimpte satzungen vnd ordnungen hatt. Dise breüch vnd satzungen aber all / vnd was dergleichen mehr sind / nimpt die kirch auß der heiligen geschrifft / darinn sie gegründet sind / vnd braucht die / je nach erbuwung / vnd gelegenheit der zeyt orten vnd personen / also / das wol ein vnderscheid bey den kirchen vnd gemeinden hin vnd wider in denen dingen funden wirdt / aber doch kein vneinigkeit vnd zwispaltung.</p><lb/>
          <p>Dise kirchen gesatzt vnd ordnungen aber / habend jre gewüsse zil vber die sie nit schreiten so&#x0364;llend / namlich das man nichts mache oder annemme wider das wort Gottes / oder das im wort Gottes kein grund habe / Jtem das da wider die liebe vnd gemeinen wolstand seye. Jn summa das da weder zu&#x0366; vil noch zu&#x0366; wenig geschehe / vnd in dem allem gehalten werde die regel deß heiligen Apostels der da spricht / Es sol alles erbarlich vnd ordenlich zu&#x0366; gehn / das es nammlich diene zu&#x0366; erbuwung der kirchen. <note place="foot" n="539"> Aberglo&#x0364;ubische satzungen ceremonien vnd ordnungen.</note> Vnnd darumb wenn jemandt den glo&#x0364;ubigen vnder dem schein vnd nammen der kirchen ordnungen vnd satzungen / vnno&#x0364;tige / vngereimpte vnd aberglo&#x0364;ubische menschen satzungen / die inn der geschrifft kein grund habend auffreiben vnd aufftrucken wo&#x0364;lte / so so&#x0364;llend sie es probieren vnnd beweren nach der regel deß worts Gottes / vnnd sich der triegrey entschlahen.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="540"> Von satzungen vnd ordnungen
                      menschlichs gu&#x0366;tdunckens.</note><hi rendition="#aq">Traditiones humanas</hi> aber / das ist die satzungen vnd
                   ordnungen menschlichs gu&#x0366;tdunckens / nennen ich die / die von menschen eigens
                   gefallens / torechtiger meinung / oder sonst vß anderen menschlichen anfechtungen
                   / one vnnd wider<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[48]/0188] Die Eilffte ordnung umb deß Herren willen / es seye dem Künig als dem obersten / oder den amptleuthen / als den gesannten von jm / zuͦr rach der vbelthaͤteren / vnd zuͦ lob der woltheteren. Dann wiewol Petrus / durch die menschlich ordnung die künig vnd oberkeiten selbs verstadt / wie er sich selbs erleüteret / so wil er doch auch / das wir jren guͦten vnd billichen satzungen gehorsammind / dieweil die oberkeiten durch satzungen vnd ordnungen dz regiment verwaltend. Dise burgerliche satzungen aber / so die billich vnd recht sind / so helffend sie vil zuͦ erhaltung der liebe / fridens / ruͦw / vnd gemeiner früntligkeit / Die guͦten werdend dardurch geschirmpt / die widerspenstigen in ordnung behalten. So dienend sie auch nit wenig der religion. Boͤse breüch vnd gewonheiten werdend durch sie abthon / vnd die laster außgereütet / wie man sicht in den handlungen Nabuchodonosors / Cyri / Darij / Artaxerxis / vnd anderer Regenten. Aber von der Oberkeit / vonn jrem ampt vnd satzungen / wil ich hernach an eim anderen ort reden. 538 Kirchen gesatzt nemmen ich die ordnungen / die wol auß dem wort Gottes genommen / aber in der kirchen von der gemeind Gottes je nach gelegenheit der menschen / des zyts vnnd der orten geuͤbt vnnd gebraucht werdend. Dann dise kirchen gesatzt wil ich nitt menschliche guͦtduncken nennen / von wegen dessen / das sie auß der heiligen geschrifft genommen / nit auß menschen wolgefallen vnd guͦtduncken erdacht vnd erfunden sind / auch von denen kirchen vnd gemeinden geuͤbt vnd braucht werdend / die deß einigen waaren hirten stimm hoͤrend vnnd erkennend / vnd deß froͤmbden nit annemmend. Als das ein jede kirch nach dem es jhren gelegen ist gewüsse stunden hatt / da sie zuͦ sammen kumpt / es seye am morgen oder am abend / das wort Gottes zuͦ hoͤren vnd gemeine gebaͤtt zuͦhalten. Diß hat ein jede kirch jetz als für ein gesatzt. Also hatt auch ein jede kirch jre gebaͤtt / jre fyrtag vnd fasten / vnd gewüsse ordnungen darinn. Also begadt die kirch vnd gemeind zuͦ gewüsser zeyt / an gewüssen orten vnd plaͤtzen / vnnd nach gewüsser vorgeschribener ordnung die heiligen Sacrament / nach gemeinem brauch vnd ordnung wie der von einer jeden kirchen ist angenommen. Also taufft die kirch die kinder / Jtem sie laßt auch die weiber zuͦ deß Herren nachtmal gon / vnd das haltet sie als ein gewüsse satzung. Sie verordnet auch jre gewüsse richter zuͦ den Eesachen / darinn sie auch bestimpte satzungen vnd ordnungen hatt. Dise breüch vnd satzungen aber all / vnd was dergleichen mehr sind / nimpt die kirch auß der heiligen geschrifft / darinn sie gegründet sind / vnd braucht die / je nach erbuwung / vnd gelegenheit der zeyt orten vnd personen / also / das wol ein vnderscheid bey den kirchen vnd gemeinden hin vnd wider in denen dingen funden wirdt / aber doch kein vneinigkeit vnd zwispaltung. Dise kirchen gesatzt vnd ordnungen aber / habend jre gewüsse zil vber die sie nit schreiten soͤllend / namlich das man nichts mache oder annemme wider das wort Gottes / oder das im wort Gottes kein grund habe / Jtem das da wider die liebe vnd gemeinen wolstand seye. Jn summa das da weder zuͦ vil noch zuͦ wenig geschehe / vnd in dem allem gehalten werde die regel deß heiligen Apostels der da spricht / Es sol alles erbarlich vnd ordenlich zuͦ gehn / das es nammlich diene zuͦ erbuwung der kirchen. 539 Vnnd darumb wenn jemandt den gloͤubigen vnder dem schein vnd nammen der kirchen ordnungen vnd satzungen / vnnoͤtige / vngereimpte vnd abergloͤubische menschen satzungen / die inn der geschrifft kein grund habend auffreiben vnd aufftrucken woͤlte / so soͤllend sie es probieren vnnd beweren nach der regel deß worts Gottes / vnnd sich der triegrey entschlahen. 540 Traditiones humanas aber / das ist die satzungen vnd ordnungen menschlichs guͦtdunckens / nennen ich die / die von menschen eigens gefallens / torechtiger meinung / oder sonst vß anderen menschlichen anfechtungen / one vnnd wider 538 Von kirchen gesatzten vnd ordnungen. 539 Abergloͤubische satzungen ceremonien vnd ordnungen. 540 Von satzungen vnd ordnungen menschlichs guͦtdunckens.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/188
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [48]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/188>, abgerufen am 22.11.2024.