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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Neündte
hattend zuo bezalen / do schanckt ers beiden. Hieher gehört auch das stückli auß dem vatter vnser / da wir bittend / vergib vns vnsere schulden. Vnsere schulden sind die sünden / vmb die bittend wir das sie vns verzigen werdind. Daher dienend auch die wort deß heiligen Apostels Pauli / der da spricht410 / dem der mit werchen vmbgat / wirt der lon nit auß gnad zuogerechnet / sonder auß schuld / dem aber der nicht mit wercken vmbgat / glaubt aber in den der die gottlosen gerechtmachet / dem wirt sein glaub gerechnet zur gerechtigkeit / Nach welcher weyß auch Dauid sagt / das die säligkeit sey allein deß menschen / welchem Gott die gerechtigkeit zuorechnet ohn die werck da er spricht / Sälig sind die / welchen jhre vngerechtigkeiten vergeben / vnd welchen jhre sünd bedeckt sind / Sälig ist der man / welchem Gott kein sünd zuorechnet. Darumb so vil vns belanget / so verzeicht vns Gott vergebens vmb sonst auß gnaden / dieweil wir nicht habend damit wirs verdienind vnd vergältind. So vil aber sein gerechtigkeyt belanget / so werdend vns die sünden verzigen vonn wegen deß verdiensts / vnd der gnuogthüung Christi.

411 Zum dritten / söllend wir aber auch wüssen / das nicht nur etlichen besonderen personen die sünden vergeben werdend / auch nicht nur denen so ie zuo diser oder jhener zeyt geläbt habend / deßgleichen auch nitt nur etliche sünd / etliche aber nitt / sonder das aller menschen sünd / zuo was zeyten die joch ye geläbt / oder was sünder es joch sigind / wie die jmmer mögind genent werden / es seye erbsünd / tödtliche sünd / frömbde sünd / das ja inn summa die sünden all vns vergeben werdind. Welchs wir also verston sollend / das daß einig opffer Christi gnuogsam sey zur verzeihung aller sünden / aller deren die mitt glauben eylend zuo dem waaren gnadenstuol. Dann wir eerend hiemit nitt / das die menschen sünden söllind / darumb das der Herr für alle sünd schon gnuog thon hatt / sonder das so jemandt gesündet hette / das der nit verzweifle / sonder guote hoffnung habe / vnnd eyle zuo dem stuol der gnaden / Christo / namlich / dann Christus der jetz zuor gerechten deß vatters sitze / seye das lamb Gottes / das da hinnemme die sünd der wält. Darumb stadt auch so außtrucklich inn dem artickel / Jch glauben verzeihung der sünden / als von vilen / vnd nit / Jch glaub verzeihung der sünd / als nur von einer. Dann mit dem das wir sprechend / der sünden / da erkennend wir das vns Gott alle sünden verzeihe. Welches auch Paulus vilfaltig bezeüget. Rom. am dritten vnnd fünfften Capitel. Welche zeügnußen ich aber jetz wil stan lassen / vnnd mich allein deren benügen die der heilig Apostel vnd Euangelist Johannes in seiner ersten epistel setzt / da er spricht412 / vnnd das bluot Jesu Christi deß Suns Gottes reiniget vnns vonn allen sünden. Da er nun spricht / von allen / da schleüßt er ye kein sünd auß / dann villeicht die / die auch der Herr selb außschleüßt / namlich die sünd inn den heiligen geist / für wölche er Johannes selbs auch nicht wil das man bitte. Jtem so spricht er weiter / So wir vnsere sünd bekennend / so ist er trew vnnd gerecht / dass er vnsere sünd verzeihe / vnnd reinige vns vonn aller vnser übertrettung. Da hatt er nicht gnuog mit dem das er gesprochen / das er vns vnsere sünd verzeihe / sonder das er den handel noch heiterer außtrucke vnnd erkläre / so setzt er darzuo / vnnd reinige vns vonn aller vnser überträttung. Da zuomercken ist / das er abermals spricht / von Aller überträttung. Dieweil aber sölichs jemand hette mögen lesteren vnnd sprächen / dise leer wirdt hinleßig vnd faul leüth machen / dann es wirdt ein yeder auff die gnad Gottes hin yetz wöllen sünden / so verantwortet Johannes söllichs gleich im anfang deß anderen Capitels vnnd spricht / Meine kinder / das schreib ich euch / auff das jhr nicht sündind / so aber jemandt gesündet hette / so habind wir einen fürsprächen bey dem vatter Jesum Christum den gerechten / Welcher ist die

410 Rom.4.
411 Alle sünden werdind verzigen.
412 1.Joh.1.

Die Neündte
hattend zuͦ bezalen / do schanckt ers beiden. Hieher gehoͤrt auch das stückli auß dem vatter vnser / da wir bittend / vergib vns vnsere schulden. Vnsere schulden sind die sünden / vmb die bittend wir das sie vns verzigen werdind. Daher dienend auch die wort deß heiligen Apostels Pauli / der da spricht410 / dem der mit werchen vmbgat / wirt der lon nit auß gnad zuͦgerechnet / sonder auß schuld / dem aber der nicht mit wercken vmbgat / glaubt aber in den der die gottlosen gerechtmachet / dem wirt sein glaub gerechnet zur gerechtigkeit / Nach welcher weyß auch Dauid sagt / das die saͤligkeit sey allein deß menschen / welchem Gott die gerechtigkeit zuͦrechnet ohn die werck da er spricht / Saͤlig sind die / welchen jhre vngerechtigkeiten vergeben / vnd welchen jhre sünd bedeckt sind / Saͤlig ist der man / welchem Gott kein sünd zuͦrechnet. Darumb so vil vns belanget / so verzeicht vns Gott vergebens vmb sonst auß gnaden / dieweil wir nicht habend damit wirs verdienind vnd vergaͤltind. So vil aber sein gerechtigkeyt belanget / so werdend vns die sünden verzigen vonn wegen deß verdiensts / vnd der gnuͦgthuͤung Christi.

411 Zum dritten / soͤllend wir aber auch wüssen / das nicht nur etlichen besonderen personen die sünden vergeben werdend / auch nicht nur denen so ie zuͦ diser oder jhener zeyt gelaͤbt habend / deßgleichen auch nitt nur etliche sünd / etliche aber nitt / sonder das aller menschen sünd / zuͦ was zeyten die joch ye gelaͤbt / oder was sünder es joch sigind / wie die jmmer moͤgind genent werden / es seye erbsünd / toͤdtliche sünd / froͤmbde sünd / das ja inn summa die sünden all vns vergeben werdind. Welchs wir also verston sollend / das daß einig opffer Christi gnuͦgsam sey zur verzeihung aller sünden / aller deren die mitt glauben eylend zuͦ dem waaren gnadenstuͦl. Dann wir eerend hiemit nitt / das die menschen sünden soͤllind / darumb das der Herr für alle sünd schon gnuͦg thon hatt / sonder das so jemandt gesündet hette / das der nit verzweifle / sonder guͦte hoffnung habe / vnnd eyle zuͦ dem stuͦl der gnaden / Christo / namlich / dann Christus der jetz zuͦr gerechten deß vatters sitze / seye das lamb Gottes / das da hinnemme die sünd der waͤlt. Darumb stadt auch so außtrucklich inn dem artickel / Jch glauben verzeihung der sünden / als von vilen / vnd nit / Jch glaub verzeihung der sünd / als nur von einer. Dann mit dem das wir sprechend / der sünden / da erkennend wir das vns Gott alle sünden verzeihe. Welches auch Paulus vilfaltig bezeüget. Rom. am dritten vnnd fünfften Capitel. Welche zeügnußen ich aber jetz wil stan lassen / vnnd mich allein deren benuͤgen die der heilig Apostel vnd Euangelist Johannes in seiner ersten epistel setzt / da er spricht412 / vnnd das bluͦt Jesu Christi deß Suns Gottes reiniget vnns vonn allen sünden. Da er nun spricht / von allen / da schleüßt er ye kein sünd auß / dann villeicht die / die auch der Herr selb außschleüßt / namlich die sünd inn den heiligen geist / für woͤlche er Johannes selbs auch nicht wil das man bitte. Jtem so spricht er weiter / So wir vnsere sünd bekennend / so ist er trew vnnd gerecht / dass er vnsere sünd verzeihe / vnnd reinige vns vonn aller vnser übertrettung. Da hatt er nicht gnuͦg mit dem das er gesprochen / das er vns vnsere sünd verzeihe / sonder das er den handel noch heiterer außtrucke vnnd erklaͤre / so setzt er darzuͦ / vnnd reinige vns vonn aller vnser übertraͤttung. Da zuͦmercken ist / das er abermals spricht / von Aller übertraͤttung. Dieweil aber soͤlichs jemand hette moͤgen lesteren vnnd spraͤchen / dise leer wirdt hinleßig vnd faul leüth machen / dann es wirdt ein yeder auff die gnad Gottes hin yetz woͤllen sünden / so verantwortet Johannes soͤllichs gleich im anfang deß anderen Capitels vnnd spricht / Meine kinder / das schreib ich euch / auff das jhr nicht sündind / so aber jemandt gesündet hette / so habind wir einen fürspraͤchen bey dem vatter Jesum Christum den gerechten / Welcher ist die

410 Rom.4.
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412 1.Joh.1.
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                   sünd verzeihe / sonder das er den handel noch heiterer außtrucke vnnd erkla&#x0364;re / so
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[[37]/0166] Die Neündte hattend zuͦ bezalen / do schanckt ers beiden. Hieher gehoͤrt auch das stückli auß dem vatter vnser / da wir bittend / vergib vns vnsere schulden. Vnsere schulden sind die sünden / vmb die bittend wir das sie vns verzigen werdind. Daher dienend auch die wort deß heiligen Apostels Pauli / der da spricht 410 / dem der mit werchen vmbgat / wirt der lon nit auß gnad zuͦgerechnet / sonder auß schuld / dem aber der nicht mit wercken vmbgat / glaubt aber in den der die gottlosen gerechtmachet / dem wirt sein glaub gerechnet zur gerechtigkeit / Nach welcher weyß auch Dauid sagt / das die saͤligkeit sey allein deß menschen / welchem Gott die gerechtigkeit zuͦrechnet ohn die werck da er spricht / Saͤlig sind die / welchen jhre vngerechtigkeiten vergeben / vnd welchen jhre sünd bedeckt sind / Saͤlig ist der man / welchem Gott kein sünd zuͦrechnet. Darumb so vil vns belanget / so verzeicht vns Gott vergebens vmb sonst auß gnaden / dieweil wir nicht habend damit wirs verdienind vnd vergaͤltind. So vil aber sein gerechtigkeyt belanget / so werdend vns die sünden verzigen vonn wegen deß verdiensts / vnd der gnuͦgthuͤung Christi. 411 Zum dritten / soͤllend wir aber auch wüssen / das nicht nur etlichen besonderen personen die sünden vergeben werdend / auch nicht nur denen so ie zuͦ diser oder jhener zeyt gelaͤbt habend / deßgleichen auch nitt nur etliche sünd / etliche aber nitt / sonder das aller menschen sünd / zuͦ was zeyten die joch ye gelaͤbt / oder was sünder es joch sigind / wie die jmmer moͤgind genent werden / es seye erbsünd / toͤdtliche sünd / froͤmbde sünd / das ja inn summa die sünden all vns vergeben werdind. Welchs wir also verston sollend / das daß einig opffer Christi gnuͦgsam sey zur verzeihung aller sünden / aller deren die mitt glauben eylend zuͦ dem waaren gnadenstuͦl. Dann wir eerend hiemit nitt / das die menschen sünden soͤllind / darumb das der Herr für alle sünd schon gnuͦg thon hatt / sonder das so jemandt gesündet hette / das der nit verzweifle / sonder guͦte hoffnung habe / vnnd eyle zuͦ dem stuͦl der gnaden / Christo / namlich / dann Christus der jetz zuͦr gerechten deß vatters sitze / seye das lamb Gottes / das da hinnemme die sünd der waͤlt. Darumb stadt auch so außtrucklich inn dem artickel / Jch glauben verzeihung der sünden / als von vilen / vnd nit / Jch glaub verzeihung der sünd / als nur von einer. Dann mit dem das wir sprechend / der sünden / da erkennend wir das vns Gott alle sünden verzeihe. Welches auch Paulus vilfaltig bezeüget. Rom. am dritten vnnd fünfften Capitel. Welche zeügnußen ich aber jetz wil stan lassen / vnnd mich allein deren benuͤgen die der heilig Apostel vnd Euangelist Johannes in seiner ersten epistel setzt / da er spricht 412 / vnnd das bluͦt Jesu Christi deß Suns Gottes reiniget vnns vonn allen sünden. Da er nun spricht / von allen / da schleüßt er ye kein sünd auß / dann villeicht die / die auch der Herr selb außschleüßt / namlich die sünd inn den heiligen geist / für woͤlche er Johannes selbs auch nicht wil das man bitte. Jtem so spricht er weiter / So wir vnsere sünd bekennend / so ist er trew vnnd gerecht / dass er vnsere sünd verzeihe / vnnd reinige vns vonn aller vnser übertrettung. Da hatt er nicht gnuͦg mit dem das er gesprochen / das er vns vnsere sünd verzeihe / sonder das er den handel noch heiterer außtrucke vnnd erklaͤre / so setzt er darzuͦ / vnnd reinige vns vonn aller vnser übertraͤttung. Da zuͦmercken ist / das er abermals spricht / von Aller übertraͤttung. Dieweil aber soͤlichs jemand hette moͤgen lesteren vnnd spraͤchen / dise leer wirdt hinleßig vnd faul leüth machen / dann es wirdt ein yeder auff die gnad Gottes hin yetz woͤllen sünden / so verantwortet Johannes soͤllichs gleich im anfang deß anderen Capitels vnnd spricht / Meine kinder / das schreib ich euch / auff das jhr nicht sündind / so aber jemandt gesündet hette / so habind wir einen fürspraͤchen bey dem vatter Jesum Christum den gerechten / Welcher ist die 410 Rom.4. 411 Alle sünden werdind verzigen. 412 1.Joh.1.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [37]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/166>, abgerufen am 03.05.2024.