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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Fünfftzigste
also gehalten / so werdend auch die leyen grosses zuonemmen am waren glauben / vnd verbesserung am läben / darauß erlangen vnd empfahen. Auff dise wort setzt er auch gleych weyter die: Wir wöllend auch / daß die Landtuoegt / so sy sähend / daß dises liederlich gehalten wurde / die Bischoff treybind vnd nötigind Synodos vnd versamlungen zuo halten: vnd so sy weyter sähind / daß sy sömlichs verziehen vnd jm hinlässigklich statt thuon wurdind / daß sy es dannethin vns zuo wüssen thügind / damit von vns wider sölliche versaumer gebürliche verbesserung außgon vnd beschähen möge. Das ist also das Keiserlich mandat. Darumb so luogind die Bischoff auf / daß nit etwas hierinn durch jr hinlässigkeit gefält werde. Vnd wenn sy liederlich sind / so luoge ein Oberkeit / daß sy nit etwan zuo jrer hinlässigkeit durch die finger sähe / zuo nachteil vnd verderbung der gantzen kirchen / vnd aller dieneren Christi. Wo auch der heilsam brauch Synodos zuo halten abgangen ist / da richte man jn wider auf / mit gebürlichem ernst / zuo erhaltung des diensts vnd des wolstands der kirchen. Es schleickend sich eyn / vnd entstond all stund / vil vnd mancherley fäler vnd laster / diewyl des fleisches art so gar verböseret ist: darumb wenn die warnung nichts giltet / vnd die straaff nit in täglichem brauch ist / so zerfallt vnd verdirbt ee dann wir selbs meinend / auch das / das man für das aller sterckst vnd bestendigest hielt.

3919 Wie aber der Herr gewöllen hat / daß die diener der kirchen / die da fälend / besonders gewarnet wurdind / also hat er geordnet daß dise warnung vnnd straaff / als ein guot vnd nutzlich ding / auch mit der gantzen kirchen gebraucht werde. Darumb hat die alte kirch vor zeyten gleych als ein besonderen radt gehaben von den Eltisten / der die / so da faltend in der kirchen / flyssig warnet / ernstlich strafft / ja auch auß der gemeinschafft der kirchen außschloß / wenn jn namlich bedunckt / daß kein besserung mer zuo verhoffen wäre. Jn nachuolgender zeyt aber / habend die Bäpst vnd Bischoff dise straaff durch tyranny an sich grissen / vnd vnzimmlich wider die erste eynsatzung geübt / vnd die heilsam artzny zuo einem tödtlichen gifft verkert / vnd sy beyde bey guoten vnd bösen grüwlich vnd abscheüchlich gemachet. Der heilig Paulus leert daß dise straaff von Gott nit übergäben seye dem muotwillen weniger leüten / vnd spricht3920 / Jch hab beschlossen daß der / der söllichs also gethon hat / in dem nammen vnsers Herren Jesu Christi / in eüwerer versamlung mit meinem geist / vnd mit der krafft vnsers Herren Jesu Christi / übergäben werde dem teüfel / zum verderben des fleisches / auff daß der geist sälig werde am tag des Herren Jesu. Da sichst dz der gwallt vnd die raach der kirchen ist / vnd der Eltisten in der kirchen. Die weyß aber der straaff / ist das verderben des fleisches / vnd das end / das heil des geists / vnd die erhaltung des glöubigen menschen. Dann es schreybt gedachter Apostel auch zun Thessalonicenseren3921 / So aber yemants nit gehorsam ist vnserem wort / den zeigend an durch einen brieff / vnd habend nichts mit jm zeschaffen / auff daß er schamrot werde. Doch haltend jn nit als einen feyend / sonder ermanend jn als ein bruoder. Jtem an eim anderen ort zeigt er heiter gnuog an / welche mit disem schwärdt / das ist mit diser züchtigung der kirchen / zuo straffen seygind / zwar nit die schwachen sünder / oder fromme leüt / die allein von den Bischoffen vnd jren gschwornen für kätzer gehalten werdend / oder die armen von gält vnd schulden wägen / die sy dem Official oder Vicario in spiritualibus nit bezallt: sonder die lasterhafften übelthäter / vnd die in offnen sünden vnd lasteren ligend. Dann er spricht:3922 So yemants ist / der sich einen bruoder nennen laßt / vnd ein huorer ist / oder ein geytiger / oder ein eerer der bilderen / oder ein schälter / oder ein sauffer / oder ein röuber / mit dem selben söllend jr nun nit ässen. Der heilig Augustinus laßt in der übung diser straaff vnd züchtigung

3919 Von der warnung vnd züchtigung der kirchen.
3920 1.Cor.5.
3921 2.Thes.3.
3922 1.Cor.5.

Die Fünfftzigste
also gehalten / so werdend auch die leyen grosses zuͦnemmen am waren glauben / vnd verbesserung am laͤben / darauß erlangen vnd empfahen. Auff dise wort setzt er auch gleych weyter die: Wir woͤllend auch / daß die Landtuͦͤgt / so sy saͤhend / daß dises liederlich gehalten wurde / die Bischoff treybind vnd noͤtigind Synodos vnd versamlungen zuͦ halten: vnd so sy weyter saͤhind / daß sy soͤmlichs verziehen vnd jm hinlaͤssigklich statt thuͦn wurdind / daß sy es dannethin vns zuͦ wüssen thuͤgind / damit von vns wider soͤlliche versaumer gebürliche verbesserung außgon vnd beschaͤhen moͤge. Das ist also das Keiserlich mandat. Darumb so luͦgind die Bischoff auf / daß nit etwas hierinn durch jr hinlaͤssigkeit gefaͤlt werde. Vnd wenn sy liederlich sind / so luͦge ein Oberkeit / daß sy nit etwan zuͦ jrer hinlaͤssigkeit durch die finger saͤhe / zuͦ nachteil vnd verderbung der gantzen kirchen / vnd aller dieneren Christi. Wo auch der heilsam brauch Synodos zuͦ halten abgangen ist / da richte man jn wider auf / mit gebürlichem ernst / zuͦ erhaltung des diensts vnd des wolstands der kirchen. Es schleickend sich eyn / vnd entstond all stund / vil vnd mancherley faͤler vnd laster / diewyl des fleisches art so gar verboͤseret ist: darumb wenn die warnung nichts giltet / vnd die straaff nit in taͤglichem brauch ist / so zerfallt vnd verdirbt ee dann wir selbs meinend / auch das / das man für das aller sterckst vnd bestendigest hielt.

3919 Wie aber der Herr gewoͤllen hat / daß die diener der kirchen / die da faͤlend / besonders gewarnet wurdind / also hat er geordnet daß dise warnung vnnd straaff / als ein guͦt vnd nutzlich ding / auch mit der gantzen kirchen gebraucht werde. Darumb hat die alte kirch vor zeyten gleych als ein besonderen radt gehaben von den Eltisten / der die / so da faltend in der kirchen / flyssig warnet / ernstlich strafft / ja auch auß der gemeinschafft der kirchen außschloß / wenn jn namlich bedunckt / daß kein besserung mer zuͦ verhoffen waͤre. Jn nachuͦlgender zeyt aber / habend die Baͤpst vnd Bischoff dise straaff durch tyranny an sich grissen / vnd vnzimmlich wider die erste eynsatzung geuͤbt / vnd die heilsam artzny zuͦ einem toͤdtlichen gifft verkert / vnd sy beyde bey guͦten vnd boͤsen grüwlich vnd abscheüchlich gemachet. Der heilig Paulus leert daß dise straaff von Gott nit übergaͤben seye dem muͦtwillen weniger leüten / vnd spricht3920 / Jch hab beschlossen daß der / der soͤllichs also gethon hat / in dem nammen vnsers Herren Jesu Christi / in eüwerer versamlung mit meinem geist / vnd mit der krafft vnsers Herren Jesu Christi / übergaͤben werde dem teüfel / zum verderben des fleisches / auff daß der geist saͤlig werde am tag des Herren Jesu. Da sichst dz der gwallt vnd die raach der kirchen ist / vnd der Eltisten in der kirchen. Die weyß aber der straaff / ist das verderben des fleisches / vnd das end / das heil des geists / vnd die erhaltung des gloͤubigen menschen. Dann es schreybt gedachter Apostel auch zun Thessalonicenseren3921 / So aber yemants nit gehorsam ist vnserem wort / den zeigend an durch einen brieff / vnd habend nichts mit jm zeschaffen / auff daß er schamrot werde. Doch haltend jn nit als einen feyend / sonder ermanend jn als ein bruͦder. Jtem an eim anderen ort zeigt er heiter gnuͦg an / welche mit disem schwaͤrdt / das ist mit diser züchtigung der kirchen / zuͦ straffen seygind / zwar nit die schwachen sünder / oder fromme leüt / die allein von den Bischoffen vnd jren gschwornen für kaͤtzer gehalten werdend / oder die armen von gaͤlt vnd schulden waͤgen / die sy dem Official oder Vicario in spiritualibus nit bezallt: sonder die lasterhafften übelthaͤter / vnd die in offnen sünden vnd lasteren ligend. Dann er spricht:3922 So yemants ist / der sich einen bruͦder nennen laßt / vnd ein huͦrer ist / oder ein geytiger / oder ein eerer der bilderen / oder ein schaͤlter / oder ein sauffer / oder ein roͤuber / mit dem selben soͤllend jr nun nit aͤssen. Der heilig Augustinus laßt in der uͤbung diser straaff vnd züchtigung

3919 Von der warnung vnd züchtigung der kirchen.
3920 1.Cor.5.
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                   erlangen vnd empfahen. Auff dise wort setzt er auch gleych weyter die: Wir wo&#x0364;llend
                   auch / daß die Landtu&#x0366;&#x0364;gt / so sy sa&#x0364;hend / daß dises liederlich gehalten wurde /
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                   so&#x0364;lliche versaumer gebürliche verbesserung außgon vnd bescha&#x0364;hen mo&#x0364;ge. Das ist also
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                   die da fa&#x0364;lend / besonders gewarnet wurdind / also hat er geordnet daß dise warnung
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                   gebraucht werde. Darumb hat die alte kirch vor zeyten gleych als ein besonderen
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                   warnet / ernstlich strafft / ja auch auß der gemeinschafft der kirchen außschloß /
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                   nachu&#x0366;lgender zeyt aber / habend die Ba&#x0364;pst vnd Bischoff dise straaff durch tyranny
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                   bo&#x0364;sen grüwlich vnd abscheüchlich gemachet. Der heilig Paulus leert daß dise
                   straaff von Gott nit überga&#x0364;ben seye dem mu&#x0366;twillen weniger leüten / vnd
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                   hab beschlossen daß der / der so&#x0364;llichs also gethon hat / in dem nammen vnsers
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                   vnsers Herren Jesu Christi / überga&#x0364;ben werde dem teüfel / zum verderben des
                   fleisches / auff daß der geist sa&#x0364;lig werde am tag des Herren Jesu. Da sichst dz
                   der gwallt vnd die raach der kirchen ist / vnd der Eltisten in der kirchen. Die
                   weyß aber der straaff / ist das verderben des fleisches / vnd das end / das heil
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                   bru&#x0366;der. Jtem an eim anderen ort zeigt er heiter gnu&#x0366;g an / welche mit disem
                   schwa&#x0364;rdt / das ist mit diser züchtigung der kirchen / zu&#x0366; straffen seygind / zwar
                   nit die schwachen sünder / oder fromme leüt / die allein von den Bischoffen vnd
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[[472]/1036] Die Fünfftzigste also gehalten / so werdend auch die leyen grosses zuͦnemmen am waren glauben / vnd verbesserung am laͤben / darauß erlangen vnd empfahen. Auff dise wort setzt er auch gleych weyter die: Wir woͤllend auch / daß die Landtuͦͤgt / so sy saͤhend / daß dises liederlich gehalten wurde / die Bischoff treybind vnd noͤtigind Synodos vnd versamlungen zuͦ halten: vnd so sy weyter saͤhind / daß sy soͤmlichs verziehen vnd jm hinlaͤssigklich statt thuͦn wurdind / daß sy es dannethin vns zuͦ wüssen thuͤgind / damit von vns wider soͤlliche versaumer gebürliche verbesserung außgon vnd beschaͤhen moͤge. Das ist also das Keiserlich mandat. Darumb so luͦgind die Bischoff auf / daß nit etwas hierinn durch jr hinlaͤssigkeit gefaͤlt werde. Vnd wenn sy liederlich sind / so luͦge ein Oberkeit / daß sy nit etwan zuͦ jrer hinlaͤssigkeit durch die finger saͤhe / zuͦ nachteil vnd verderbung der gantzen kirchen / vnd aller dieneren Christi. Wo auch der heilsam brauch Synodos zuͦ halten abgangen ist / da richte man jn wider auf / mit gebürlichem ernst / zuͦ erhaltung des diensts vnd des wolstands der kirchen. Es schleickend sich eyn / vnd entstond all stund / vil vnd mancherley faͤler vnd laster / diewyl des fleisches art so gar verboͤseret ist: darumb wenn die warnung nichts giltet / vnd die straaff nit in taͤglichem brauch ist / so zerfallt vnd verdirbt ee dann wir selbs meinend / auch das / das man für das aller sterckst vnd bestendigest hielt. 3919 Wie aber der Herr gewoͤllen hat / daß die diener der kirchen / die da faͤlend / besonders gewarnet wurdind / also hat er geordnet daß dise warnung vnnd straaff / als ein guͦt vnd nutzlich ding / auch mit der gantzen kirchen gebraucht werde. Darumb hat die alte kirch vor zeyten gleych als ein besonderen radt gehaben von den Eltisten / der die / so da faltend in der kirchen / flyssig warnet / ernstlich strafft / ja auch auß der gemeinschafft der kirchen außschloß / wenn jn namlich bedunckt / daß kein besserung mer zuͦ verhoffen waͤre. Jn nachuͦlgender zeyt aber / habend die Baͤpst vnd Bischoff dise straaff durch tyranny an sich grissen / vnd vnzimmlich wider die erste eynsatzung geuͤbt / vnd die heilsam artzny zuͦ einem toͤdtlichen gifft verkert / vnd sy beyde bey guͦten vnd boͤsen grüwlich vnd abscheüchlich gemachet. Der heilig Paulus leert daß dise straaff von Gott nit übergaͤben seye dem muͦtwillen weniger leüten / vnd spricht 3920 / Jch hab beschlossen daß der / der soͤllichs also gethon hat / in dem nammen vnsers Herren Jesu Christi / in eüwerer versamlung mit meinem geist / vnd mit der krafft vnsers Herren Jesu Christi / übergaͤben werde dem teüfel / zum verderben des fleisches / auff daß der geist saͤlig werde am tag des Herren Jesu. Da sichst dz der gwallt vnd die raach der kirchen ist / vnd der Eltisten in der kirchen. Die weyß aber der straaff / ist das verderben des fleisches / vnd das end / das heil des geists / vnd die erhaltung des gloͤubigen menschen. Dann es schreybt gedachter Apostel auch zun Thessalonicenseren 3921 / So aber yemants nit gehorsam ist vnserem wort / den zeigend an durch einen brieff / vnd habend nichts mit jm zeschaffen / auff daß er schamrot werde. Doch haltend jn nit als einen feyend / sonder ermanend jn als ein bruͦder. Jtem an eim anderen ort zeigt er heiter gnuͦg an / welche mit disem schwaͤrdt / das ist mit diser züchtigung der kirchen / zuͦ straffen seygind / zwar nit die schwachen sünder / oder fromme leüt / die allein von den Bischoffen vnd jren gschwornen für kaͤtzer gehalten werdend / oder die armen von gaͤlt vnd schulden waͤgen / die sy dem Official oder Vicario in spiritualibus nit bezallt: sonder die lasterhafften übelthaͤter / vnd die in offnen sünden vnd lasteren ligend. Dann er spricht: 3922 So yemants ist / der sich einen bruͦder nennen laßt / vnd ein huͦrer ist / oder ein geytiger / oder ein eerer der bilderen / oder ein schaͤlter / oder ein sauffer / oder ein roͤuber / mit dem selben soͤllend jr nun nit aͤssen. Der heilig Augustinus laßt in der uͤbung diser straaff vnd züchtigung 3919 Von der warnung vnd züchtigung der kirchen. 3920 1.Cor.5. 3921 2.Thes.3. 3922 1.Cor.5.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [472]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1036>, abgerufen am 07.05.2024.