Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Predig.
darnach in der liebe / vnd ja auch sölicher liebe / die gnuog ist / wenn sy gleych vnuollkommen für Gott / daß er sy meere vnd bessere / gebracht wirt / dieweyl sy gantz vnd vollkommen von vns nit mag geleistet werdend. So vil Caluinus.

Das hab ich nun bißhär geredt von dem heiligen Nachtmal vnsers Herren Jesu Christi / dem aller fürträffenlichsten vnd gantz heilsamen sacrament der Christen / welchen der teüfel / der auffsetzig feynd vnsers heils / gleych von anfang / vnd do noch die apostel läbtend / aufgsetzt / vnd es mit vil vnrat vnderzetrucken vnderstanden hat. Vnd wiewol es nun ein zeyt här von dem selbigen trüwlich geseüberet / so hört er doch nit auf das selbig / das der kirchen zuo einem zeichen eins vnzerbrüchlichen pundts geben ist / als ein haspel oder zanckeysen ymmerdar fürzewerffen vnd zebrauchen. Darumb so erforderet die notturfft vnd vnser heil / dz wir wacker seygind / vnd dem versuocher kein statt gäbind / sonder in Christo all einhällig / vnd durch die glöubig haltung deß Nachtmals in einen leyb verknüpfft / einandern liebind / vnd Christo vnseren Herren vnd erlöser ewig lob vnd danck sagind. Dem seye auch lob vnd eer yetz vnd biß in die ewigkeit. Amen.

Die Fünfftzigste Predig.

Von etlichen ordnungen der kirchen / als namlich von Schuolen / von Kirchengüteren /
vnd der selbigen brauch vnd mißbrauch. Auch den von Templen der Christen / vnd
den instrumenten vnd gschirren darzuo gehörig. Von der Warnung vnd züchtigung
der dieneren / deßgleych auch der gantzen kirchen. Von der Ee. Von Witfrauwen.
Von Jungkfrauwen. Von München. Was auch die kirch Christi mit den krancken
handle: deßgleych von den Lychen vnd begrebnussen der abgestorbnen.

ES sind noch etliche ding überig / deren zwar wenig / die ich euwer lieb erklären muoß: welche zum teil zuo der anrichtung vnnd erhaltung deß kirchendiensts gehörend: zum teil aber besondere ordnungen vnd ansähungen der kirchen sind / deren sy nit manglen mag. Von welchen ich in diser letsten Predig / so vil mir der Herr außzesprächen gäben wirt / vnnd auffs kürtzest / als ich mag / reden wil.

3857 Da ist aber vor allen dingen zewüssen / daß vnser Herr Gott sein kirchen nit beschwärt hat mit weytgespannen satzungen vnd breüchen: sonder daß er jren allein etliche wenige vnd gwüsse stuck angegeben hat: vnd söliche / die nit grossen kosten brauchend / verwirt oder lang / sonder schlächt / einfalt / offenbar vnd kurtz sind. Vor zeyten / als der Herr das gsatz gab / vnd seinem volck einen gottsdienst befalch / der sunst etwas kostens braucht / was es dennocht alles in gwüsser zal vnd maß / vnd wolt Gott nit daß dem selben nichts auß menschlichem willen vnd wolgefallen von oder zuogethon / oder daß es anderst dann er es eyngsetzt hatt / gebraucht wurde. Wär wil dann glauben / dz Gott / nach aufhebung deß gsatzes / der kirchen vnd gmeind seines neüwen volcks / ein vilkostende vnd weyt außgespanne disciplin vnd übung aufgelegt habe. Darumb so hat zum teil der geyt der hirten vnd vorstenderen der kirchen / zum teil der greüwlich aberglaub deß gmeinen manns / alle ding in der kirchen so zuo grossem kosten / vnd in söliche vnmaß gebracht. Wir söllend wüssen vnd halten / dz Gott der Herr vast wenig / vnd nichts anders dann notwendige ding seiner kirchen befolhen hat: vnd daß es vnser aller ampt ist / dz wir dahin arbeitind / vnd vns dessen fleyssind / daß die kirch nit überschüttet vnd überladen werde mit satzungen vnd ansähungen / die von Gott selbs nit härkommend. Gottes kirch vnd gmeind ist herrlich gnuog geziert vnnd angerichtet / wenn sy die ordnungen jres Herren vnd Gottes behaltet.

3857 Daß Gott sein kirchen nit mit vilen satzungen beschwert habe.

Predig.
darnach in der liebe / vnd ja auch soͤlicher liebe / die gnuͦg ist / wenn sy gleych vnuͦllkommen für Gott / daß er sy meere vnd bessere / gebracht wirt / dieweyl sy gantz vnd vollkommen von vns nit mag geleistet werdend. So vil Caluinus.

Das hab ich nun bißhaͤr geredt von dem heiligen Nachtmal vnsers Herren Jesu Christi / dem aller fürtraͤffenlichsten vnd gantz heilsamen sacrament der Christen / welchen der teüfel / der auffsetzig feynd vnsers heils / gleych von anfang / vnd do noch die apostel laͤbtend / aufgsetzt / vnd es mit vil vnrat vnderzetrucken vnderstanden hat. Vnd wiewol es nun ein zeyt haͤr von dem selbigen trüwlich geseüberet / so hoͤrt er doch nit auf das selbig / das der kirchen zuͦ einem zeichen eins vnzerbrüchlichen pundts geben ist / als ein haspel oder zanckeysen ymmerdar fürzewerffen vnd zebrauchen. Darumb so erforderet die notturfft vnd vnser heil / dz wir wacker seygind / vnd dem versuͦcher kein statt gaͤbind / sonder in Christo all einhaͤllig / vnd durch die gloͤubig haltung deß Nachtmals in einen leyb verknüpfft / einandern liebind / vnd Christo vnseren Herren vnd erloͤser ewig lob vnd danck sagind. Dem seye auch lob vnd eer yetz vnd biß in die ewigkeit. Amen.

Die Fünfftzigste Predig.

Von etlichen ordnungen der kirchen / als namlich von Schuͦlen / von Kirchenguͤteren /
vnd der selbigen brauch vnd mißbrauch. Auch den von Templen der Christen / vnd
den instrumenten vnd gschirren darzuͦ gehoͤrig. Von der Warnung vnd züchtigung
der dieneren / deßgleych auch der gantzen kirchen. Von der Ee. Von Witfrauwen.
Von Jungkfrauwen. Von München. Was auch die kirch Christi mit den krancken
handle: deßgleych von den Lychen vnd begrebnussen der abgestorbnen.

ES sind noch etliche ding überig / deren zwar wenig / die ich euwer lieb erklaͤren muͦß: welche zum teil zuͦ der anrichtung vnnd erhaltung deß kirchendiensts gehoͤrend: zum teil aber besondere ordnungen vnd ansaͤhungen der kirchen sind / deren sy nit manglen mag. Von welchen ich in diser letsten Predig / so vil mir der Herr außzespraͤchen gaͤben wirt / vnnd auffs kürtzest / als ich mag / reden wil.

3857 Da ist aber vor allen dingen zewüssen / daß vnser Herr Gott sein kirchen nit beschwaͤrt hat mit weytgespannen satzungen vnd breüchen: sonder daß er jren allein etliche wenige vnd gwüsse stuck angegeben hat: vnd soͤliche / die nit grossen kosten brauchend / verwirt oder lang / sonder schlaͤcht / einfalt / offenbar vnd kurtz sind. Vor zeyten / als der Herr das gsatz gab / vnd seinem volck einen gottsdienst befalch / der sunst etwas kostens braucht / was es dennocht alles in gwüsser zal vnd maß / vnd wolt Gott nit daß dem selben nichts auß menschlichem willen vnd wolgefallen von oder zuͦgethon / oder daß es anderst dann er es eyngsetzt hatt / gebraucht wurde. Waͤr wil dann glauben / dz Gott / nach aufhebung deß gsatzes / der kirchen vnd gmeind seines neüwen volcks / ein vilkostende vnd weyt außgespanne disciplin vnd uͤbung aufgelegt habe. Darumb so hat zum teil der geyt der hirten vnd vorstenderen der kirchen / zum teil der greüwlich aberglaub deß gmeinen manns / alle ding in der kirchen so zuͦ grossem kosten / vnd in soͤliche vnmaß gebracht. Wir soͤllend wüssen vnd halten / dz Gott der Herr vast wenig / vnd nichts anders dann notwendige ding seiner kirchen befolhen hat: vnd daß es vnser aller ampt ist / dz wir dahin arbeitind / vnd vns dessen fleyssind / daß die kirch nit überschüttet vnd überladen werde mit satzungen vnd ansaͤhungen / die von Gott selbs nit haͤrkommend. Gottes kirch vnd gmeind ist herrlich gnuͦg geziert vnnd angerichtet / wenn sy die ordnungen jres Herren vnd Gottes behaltet.

3857 Daß Gott sein kirchen nit mit vilen satzungen beschwert habe.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f1019" n="CCCCLXIIII."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>darnach in der liebe / vnd ja auch
                   so&#x0364;licher liebe / die gnu&#x0366;g ist / wenn sy gleych vnu&#x0366;llkommen für Gott /
                   daß er sy meere vnd bessere / gebracht wirt / dieweyl sy gantz vnd vollkommen von
                   vns nit mag geleistet werdend. So vil Caluinus.</p><lb/>
          <p>Das hab ich nun bißha&#x0364;r geredt von dem heiligen Nachtmal vnsers Herren Jesu
                   Christi / dem aller fürtra&#x0364;ffenlichsten vnd gantz heilsamen sacrament der
                   Christen / welchen der teüfel / der auffsetzig feynd vnsers heils / gleych von
                   anfang / vnd do noch die apostel la&#x0364;btend / aufgsetzt / vnd es mit vil
                   vnrat vnderzetrucken vnderstanden hat. Vnd wiewol es nun ein zeyt ha&#x0364;r von
                   dem selbigen trüwlich geseüberet / so ho&#x0364;rt er doch nit auf das selbig /
                   das der kirchen zu&#x0366; einem zeichen eins vnzerbrüchlichen pundts geben ist / als ein
                   haspel oder zanckeysen ymmerdar fürzewerffen vnd zebrauchen. Darumb so erforderet
                   die notturfft vnd vnser heil / dz wir wacker seygind / vnd dem versu&#x0366;cher kein
                   statt ga&#x0364;bind / sonder in Christo all einha&#x0364;llig / vnd durch die
                   glo&#x0364;ubig haltung deß Nachtmals in einen leyb verknüpfft / einandern liebind
                   / vnd Christo vnseren Herren vnd erlo&#x0364;ser ewig lob vnd danck sagind. Dem
                   seye auch lob vnd eer yetz vnd biß in die ewigkeit. Amen.</p><lb/>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head rendition="#c"> <hi rendition="#g"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#in">D</hi>ie <hi rendition="#in">F</hi>ünfftzigste <hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi> </hi> </head><lb/>
        <div n="2">
          <p> <hi rendition="#c">Von etlichen ordnungen der kirchen / als namlich von Schu&#x0366;len / von
                      Kirchengu&#x0364;teren /<lb/>
vnd der selbigen brauch vnd mißbrauch. Auch den von
                      Templen der Christen / vnd<lb/>
den instrumenten vnd gschirren darzu&#x0366; geho&#x0364;rig.
                      Von der Warnung vnd züchtigung<lb/>
der dieneren / deßgleych auch der gantzen
                      kirchen. Von der Ee. Von Witfrauwen.<lb/>
Von Jungkfrauwen. Von München. Was
                      auch die kirch Christi mit den krancken<lb/>
handle: deßgleych von den Lychen
                      vnd begrebnussen der abgestorbnen.</hi> </p><lb/>
          <p><hi rendition="#in">E</hi>S sind noch etliche ding überig / deren zwar wenig / die ich euwer lieb erkla&#x0364;ren mu&#x0366;ß: welche zum teil zu&#x0366; der anrichtung vnnd erhaltung deß kirchendiensts geho&#x0364;rend: zum teil aber besondere ordnungen vnd ansa&#x0364;hungen der kirchen sind / deren sy nit manglen mag. Von welchen ich in diser letsten Predig / so vil mir der Herr außzespra&#x0364;chen ga&#x0364;ben wirt / vnnd auffs kürtzest / als ich mag / reden wil.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="3857"> Daß Gott sein kirchen nit mit vilen satzungen beschwert habe.</note> Da ist aber vor allen dingen zewüssen / daß vnser Herr Gott sein kirchen nit beschwa&#x0364;rt hat mit weytgespannen satzungen vnd breüchen: sonder daß er jren allein etliche wenige vnd gwüsse stuck angegeben hat: vnd so&#x0364;liche / die nit grossen kosten brauchend / verwirt oder lang / sonder schla&#x0364;cht / einfalt / offenbar vnd kurtz sind. Vor zeyten / als der Herr das gsatz gab / vnd seinem volck einen gottsdienst befalch / der sunst etwas kostens braucht / was es dennocht alles in gwüsser zal vnd maß / vnd wolt Gott nit daß dem selben nichts auß menschlichem willen vnd wolgefallen von oder zu&#x0366;gethon / oder daß es anderst dann er es eyngsetzt hatt / gebraucht wurde. Wa&#x0364;r wil dann glauben / dz Gott / nach aufhebung deß gsatzes / der kirchen vnd gmeind seines neüwen volcks / ein vilkostende vnd weyt außgespanne disciplin vnd u&#x0364;bung aufgelegt habe. Darumb so hat zum teil der geyt der hirten vnd vorstenderen der kirchen / zum teil der greüwlich aberglaub deß gmeinen manns / alle ding in der kirchen so zu&#x0366; grossem kosten / vnd in so&#x0364;liche vnmaß gebracht. Wir so&#x0364;llend wüssen vnd halten / dz Gott der Herr vast wenig / vnd nichts anders dann notwendige ding seiner kirchen befolhen hat: vnd daß es vnser aller ampt ist / dz wir dahin arbeitind / vnd vns dessen fleyssind / daß die kirch nit überschüttet vnd überladen werde mit satzungen vnd ansa&#x0364;hungen / die von Gott selbs nit ha&#x0364;rkommend. Gottes kirch vnd gmeind ist herrlich gnu&#x0366;g geziert vnnd angerichtet / wenn sy die ordnungen jres Herren vnd Gottes behaltet.</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[CCCCLXIIII./1019] Predig. darnach in der liebe / vnd ja auch soͤlicher liebe / die gnuͦg ist / wenn sy gleych vnuͦllkommen für Gott / daß er sy meere vnd bessere / gebracht wirt / dieweyl sy gantz vnd vollkommen von vns nit mag geleistet werdend. So vil Caluinus. Das hab ich nun bißhaͤr geredt von dem heiligen Nachtmal vnsers Herren Jesu Christi / dem aller fürtraͤffenlichsten vnd gantz heilsamen sacrament der Christen / welchen der teüfel / der auffsetzig feynd vnsers heils / gleych von anfang / vnd do noch die apostel laͤbtend / aufgsetzt / vnd es mit vil vnrat vnderzetrucken vnderstanden hat. Vnd wiewol es nun ein zeyt haͤr von dem selbigen trüwlich geseüberet / so hoͤrt er doch nit auf das selbig / das der kirchen zuͦ einem zeichen eins vnzerbrüchlichen pundts geben ist / als ein haspel oder zanckeysen ymmerdar fürzewerffen vnd zebrauchen. Darumb so erforderet die notturfft vnd vnser heil / dz wir wacker seygind / vnd dem versuͦcher kein statt gaͤbind / sonder in Christo all einhaͤllig / vnd durch die gloͤubig haltung deß Nachtmals in einen leyb verknüpfft / einandern liebind / vnd Christo vnseren Herren vnd erloͤser ewig lob vnd danck sagind. Dem seye auch lob vnd eer yetz vnd biß in die ewigkeit. Amen. Die Fünfftzigste Predig. Von etlichen ordnungen der kirchen / als namlich von Schuͦlen / von Kirchenguͤteren / vnd der selbigen brauch vnd mißbrauch. Auch den von Templen der Christen / vnd den instrumenten vnd gschirren darzuͦ gehoͤrig. Von der Warnung vnd züchtigung der dieneren / deßgleych auch der gantzen kirchen. Von der Ee. Von Witfrauwen. Von Jungkfrauwen. Von München. Was auch die kirch Christi mit den krancken handle: deßgleych von den Lychen vnd begrebnussen der abgestorbnen. ES sind noch etliche ding überig / deren zwar wenig / die ich euwer lieb erklaͤren muͦß: welche zum teil zuͦ der anrichtung vnnd erhaltung deß kirchendiensts gehoͤrend: zum teil aber besondere ordnungen vnd ansaͤhungen der kirchen sind / deren sy nit manglen mag. Von welchen ich in diser letsten Predig / so vil mir der Herr außzespraͤchen gaͤben wirt / vnnd auffs kürtzest / als ich mag / reden wil. 3857 Da ist aber vor allen dingen zewüssen / daß vnser Herr Gott sein kirchen nit beschwaͤrt hat mit weytgespannen satzungen vnd breüchen: sonder daß er jren allein etliche wenige vnd gwüsse stuck angegeben hat: vnd soͤliche / die nit grossen kosten brauchend / verwirt oder lang / sonder schlaͤcht / einfalt / offenbar vnd kurtz sind. Vor zeyten / als der Herr das gsatz gab / vnd seinem volck einen gottsdienst befalch / der sunst etwas kostens braucht / was es dennocht alles in gwüsser zal vnd maß / vnd wolt Gott nit daß dem selben nichts auß menschlichem willen vnd wolgefallen von oder zuͦgethon / oder daß es anderst dann er es eyngsetzt hatt / gebraucht wurde. Waͤr wil dann glauben / dz Gott / nach aufhebung deß gsatzes / der kirchen vnd gmeind seines neüwen volcks / ein vilkostende vnd weyt außgespanne disciplin vnd uͤbung aufgelegt habe. Darumb so hat zum teil der geyt der hirten vnd vorstenderen der kirchen / zum teil der greüwlich aberglaub deß gmeinen manns / alle ding in der kirchen so zuͦ grossem kosten / vnd in soͤliche vnmaß gebracht. Wir soͤllend wüssen vnd halten / dz Gott der Herr vast wenig / vnd nichts anders dann notwendige ding seiner kirchen befolhen hat: vnd daß es vnser aller ampt ist / dz wir dahin arbeitind / vnd vns dessen fleyssind / daß die kirch nit überschüttet vnd überladen werde mit satzungen vnd ansaͤhungen / die von Gott selbs nit haͤrkommend. Gottes kirch vnd gmeind ist herrlich gnuͦg geziert vnnd angerichtet / wenn sy die ordnungen jres Herren vnd Gottes behaltet. 3857 Daß Gott sein kirchen nit mit vilen satzungen beschwert habe.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1019
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLXIIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1019>, abgerufen am 03.12.2024.