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Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879.

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müsse sich vor dem Volk verantworten, und wenn er sein
Amt schlecht verwalte, könne er zur Strafe gezogen werden.
Dann erklärten sie die Rechte des Menschen: "Keiner erbt
vor dem Andern mit der Geburt ein Recht oder einen Titel,
keiner erwirbt mit dem Eigenthum ein Recht vor dem Andern.
Die höchste Gewalt ist in dem Willen Aller oder der Mehr-
zahl. Dieser Wille ist das Gesetz, er thut sich kund durch
die Landstände oder die Vertreter des Volks, sie werden von
Allen gewählt, und jeder kann gewählt werden; diese Ge-
wählten sprechen den Willen ihrer Wähler aus, und so ent-
spricht der Wille der Mehrzahl unter ihnen dem Willen der
Mehrzahl unter dem Volke; der König hat nur für die
Ausübung der von ihnen erlassenen Gesetze zu sorgen." Der
König schwur, dieser Verfassung treu zu sein, er wurde aber
meineidig an dem Volke und das Volk richtete ihn, wie es
einem Verräther geziemt, dann schafften die Franzosen die
erbliche Königswürde ab und wählten frei eine neue Obrig-
keit, wozu jedes Volk nach der Vernunft und der heiligen
Schrift das Recht hat. Die Männer, die über die Voll-
ziehung der Gesetze wachen sollten, wurden von der Ver-
sammlung der Volksvertreter ernannt, sie bildeten die neue
Obrigkeit. So waren Regierung und Gesetzgeber vom Volk
gewählt und Frankreich war ein Freistaat.

Die übrigen Könige aber entsetzten sich vor der Gewalt
des französischen Volkes, sie dachten, sie könnten alle über
der ersten Königsleiche den Hals brechen, und ihre miß-
handelten Unterthanen möchten bei dem Freiheitsrufe der
Franken erwachen. Mit gewaltigem Kriegsgeräth und
reisigem Zeug stürzten sie von allen Seiten auf Frankreich,
und ein großer Theil der Adeligen und Vornehmen im Lande

müſſe ſich vor dem Volk verantworten, und wenn er ſein
Amt ſchlecht verwalte, könne er zur Strafe gezogen werden.
Dann erklärten ſie die Rechte des Menſchen: "Keiner erbt
vor dem Andern mit der Geburt ein Recht oder einen Titel,
keiner erwirbt mit dem Eigenthum ein Recht vor dem Andern.
Die höchſte Gewalt iſt in dem Willen Aller oder der Mehr-
zahl. Dieſer Wille iſt das Geſetz, er thut ſich kund durch
die Landſtände oder die Vertreter des Volks, ſie werden von
Allen gewählt, und jeder kann gewählt werden; dieſe Ge-
wählten ſprechen den Willen ihrer Wähler aus, und ſo ent-
ſpricht der Wille der Mehrzahl unter ihnen dem Willen der
Mehrzahl unter dem Volke; der König hat nur für die
Ausübung der von ihnen erlaſſenen Geſetze zu ſorgen." Der
König ſchwur, dieſer Verfaſſung treu zu ſein, er wurde aber
meineidig an dem Volke und das Volk richtete ihn, wie es
einem Verräther geziemt, dann ſchafften die Franzoſen die
erbliche Königswürde ab und wählten frei eine neue Obrig-
keit, wozu jedes Volk nach der Vernunft und der heiligen
Schrift das Recht hat. Die Männer, die über die Voll-
ziehung der Geſetze wachen ſollten, wurden von der Ver-
ſammlung der Volksvertreter ernannt, ſie bildeten die neue
Obrigkeit. So waren Regierung und Geſetzgeber vom Volk
gewählt und Frankreich war ein Freiſtaat.

Die übrigen Könige aber entſetzten ſich vor der Gewalt
des franzöſiſchen Volkes, ſie dachten, ſie könnten alle über
der erſten Königsleiche den Hals brechen, und ihre miß-
handelten Unterthanen möchten bei dem Freiheitsrufe der
Franken erwachen. Mit gewaltigem Kriegsgeräth und
reiſigem Zeug ſtürzten ſie von allen Seiten auf Frankreich,
und ein großer Theil der Adeligen und Vornehmen im Lande

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[274/0470] müſſe ſich vor dem Volk verantworten, und wenn er ſein Amt ſchlecht verwalte, könne er zur Strafe gezogen werden. Dann erklärten ſie die Rechte des Menſchen: "Keiner erbt vor dem Andern mit der Geburt ein Recht oder einen Titel, keiner erwirbt mit dem Eigenthum ein Recht vor dem Andern. Die höchſte Gewalt iſt in dem Willen Aller oder der Mehr- zahl. Dieſer Wille iſt das Geſetz, er thut ſich kund durch die Landſtände oder die Vertreter des Volks, ſie werden von Allen gewählt, und jeder kann gewählt werden; dieſe Ge- wählten ſprechen den Willen ihrer Wähler aus, und ſo ent- ſpricht der Wille der Mehrzahl unter ihnen dem Willen der Mehrzahl unter dem Volke; der König hat nur für die Ausübung der von ihnen erlaſſenen Geſetze zu ſorgen." Der König ſchwur, dieſer Verfaſſung treu zu ſein, er wurde aber meineidig an dem Volke und das Volk richtete ihn, wie es einem Verräther geziemt, dann ſchafften die Franzoſen die erbliche Königswürde ab und wählten frei eine neue Obrig- keit, wozu jedes Volk nach der Vernunft und der heiligen Schrift das Recht hat. Die Männer, die über die Voll- ziehung der Geſetze wachen ſollten, wurden von der Ver- ſammlung der Volksvertreter ernannt, ſie bildeten die neue Obrigkeit. So waren Regierung und Geſetzgeber vom Volk gewählt und Frankreich war ein Freiſtaat. Die übrigen Könige aber entſetzten ſich vor der Gewalt des franzöſiſchen Volkes, ſie dachten, ſie könnten alle über der erſten Königsleiche den Hals brechen, und ihre miß- handelten Unterthanen möchten bei dem Freiheitsrufe der Franken erwachen. Mit gewaltigem Kriegsgeräth und reiſigem Zeug ſtürzten ſie von allen Seiten auf Frankreich, und ein großer Theil der Adeligen und Vornehmen im Lande

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Zitationshilfe: Büchner, Georg: Sämmtliche Werke und handschriftlicher Nachlaß. Frankfurt (Main), 1879, S. 274. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buechner_werke_1879/470>, abgerufen am 24.11.2024.