Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887.§ 58. Die Formelsammlungen. nur 9 Formeln überliefert sind61, entstand in Baiern zwischen 817und 840. Die zweite enthielt die Lindenbruchschen Formeln. Von der dritten ist uns nur ein Teil des Kapitelverzeichnisses erhalten. Es lässt sich daraus ersehen, dass sie Formeln des karolingischen Marculf aufgenommen hatte. Der Kodex, dem die erhaltenen Frag- mente angehörten, stammte aus St. Emmeram in Regensburg62. 61 Darunter einige mit den Formeln von Sens übereinstimmende Stücke. 62 Vereinzelt überlieferte Formeln hat Zeumers Ausgabe S 533 als Extra-
vagantes zusammengestellt. Die erste Abteilung, Formulae negotiorum civilium, ent- hält mehrere rechtsgeschichtlich wichtige Stücke. Solche finden sich auch noch in der Collectio S. Dionysii, Zeumer S 494, in den Formulae des Codex Lau- dunensis, Zeumer S 513, und in den kleineren Sammlungen von Briefformeln, Zeumer S 521. § 58. Die Formelsammlungen. nur 9 Formeln überliefert sind61, entstand in Baiern zwischen 817und 840. Die zweite enthielt die Lindenbruchschen Formeln. Von der dritten ist uns nur ein Teil des Kapitelverzeichnisses erhalten. Es läſst sich daraus ersehen, daſs sie Formeln des karolingischen Marculf aufgenommen hatte. Der Kodex, dem die erhaltenen Frag- mente angehörten, stammte aus St. Emmeram in Regensburg62. 61 Darunter einige mit den Formeln von Sens übereinstimmende Stücke. 62 Vereinzelt überlieferte Formeln hat Zeumers Ausgabe S 533 als Extra-
vagantes zusammengestellt. Die erste Abteilung, Formulae negotiorum civilium, ent- hält mehrere rechtsgeschichtlich wichtige Stücke. Solche finden sich auch noch in der Collectio S. Dionysii, Zeumer S 494, in den Formulae des Codex Lau- dunensis, Zeumer S 513, und in den kleineren Sammlungen von Briefformeln, Zeumer S 521. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0430" n="412"/><fw place="top" type="header">§ 58. Die Formelsammlungen.</fw><lb/> nur 9 Formeln überliefert sind<note place="foot" n="61">Darunter einige mit den Formeln von Sens übereinstimmende Stücke.</note>, entstand in Baiern zwischen 817<lb/> und 840. Die zweite enthielt die Lindenbruchschen Formeln. Von<lb/> der dritten ist uns nur ein Teil des Kapitelverzeichnisses erhalten.<lb/> Es läſst sich daraus ersehen, daſs sie Formeln des karolingischen<lb/> Marculf aufgenommen hatte. Der Kodex, dem die erhaltenen Frag-<lb/> mente angehörten, stammte aus St. Emmeram in Regensburg<note place="foot" n="62">Vereinzelt überlieferte Formeln hat <hi rendition="#g">Zeumers</hi> Ausgabe S 533 als Extra-<lb/> vagantes zusammengestellt. Die erste Abteilung, Formulae negotiorum civilium, ent-<lb/> hält mehrere rechtsgeschichtlich wichtige Stücke. Solche finden sich auch noch<lb/> in der Collectio S. Dionysii, <hi rendition="#g">Zeumer</hi> S 494, in den Formulae des Codex Lau-<lb/> dunensis, <hi rendition="#g">Zeumer</hi> S 513, und in den kleineren Sammlungen von Briefformeln,<lb/><hi rendition="#g">Zeumer</hi> S 521.</note>.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [412/0430]
§ 58. Die Formelsammlungen.
nur 9 Formeln überliefert sind 61, entstand in Baiern zwischen 817
und 840. Die zweite enthielt die Lindenbruchschen Formeln. Von
der dritten ist uns nur ein Teil des Kapitelverzeichnisses erhalten.
Es läſst sich daraus ersehen, daſs sie Formeln des karolingischen
Marculf aufgenommen hatte. Der Kodex, dem die erhaltenen Frag-
mente angehörten, stammte aus St. Emmeram in Regensburg 62.
61 Darunter einige mit den Formeln von Sens übereinstimmende Stücke.
62 Vereinzelt überlieferte Formeln hat Zeumers Ausgabe S 533 als Extra-
vagantes zusammengestellt. Die erste Abteilung, Formulae negotiorum civilium, ent-
hält mehrere rechtsgeschichtlich wichtige Stücke. Solche finden sich auch noch
in der Collectio S. Dionysii, Zeumer S 494, in den Formulae des Codex Lau-
dunensis, Zeumer S 513, und in den kleineren Sammlungen von Briefformeln,
Zeumer S 521.
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Zitationshilfe: | Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887, S. 412. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunner_rechtsgeschichte01_1887/430>, abgerufen am 16.02.2025. |