Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft.
Unter Mitwirkung der Professoren Dr. H. Brunner in Berlin, Dr. E. Brunnenmeister in Halle, Dr. O. Bülow in Leipzig, Dr. H. Degenkolb in Tübingen, Dr. V. Ehrenberg in Rostock, Dr. A. Franken in Jena, des General-Procurator Dr. J. Glaser in Wien, der Professoren Dr. A. Grawein in Czernowitz, Dr. A. Haenel in Kiel, Dr. R. Heinze in Heidel- berg, Dr. A. Heusler in Basel, Dr. R. v. Jhering in Göttingen, Dr. P. Krüger in Königsberg, Dr. P. Laband in Strassburg, Dr. F. v. Martitz in Tübingen, des Curator Dr. Ernst Meier in Marburg, der Professoren Dr. Th. Mommsen in Berlin, Dr. F. Oetker in Bonn, des Dr. M. Pappenheim in Breslau, der Professoren Dr. F. Regelsberger in Göttingen, Dr. W. v. Rohland in Dorpat, Dr. A. Schmidt in Leipzig, Dr. R. Sohm in Strassburg, Dr. A. Wach in Leipzig, Dr. R. Wagner in Leipzig, Dr. B. Windscheid in Leipzig herausgegeben von Dr. Karl Binding, Professor in Leipzig.
Der Grundgedanke des Werkes ist einem Wunsche entsprungen, in welchem Herausgeber und Verleger sich zusammenfanden. Es sollte der deutschen Rechtswissenschaft die Anregung gegeben werden zu thun, was noch keine Rechtswissenschaft gethan: in geschlossenen Darstellungen ihrer sämmtlichen Disciplinen den Bestand ihrer Forschung zum ersten Male übersichtlich zusammenzufassen. Ein solches Werk, wenn es gelang, war geeignet, die starken Ungleichheiten in der Bearbeitung der einzelnen Zweige unserer juristischen Theorie auszuebnen, und somit eine Quelle allseitigster Belehrung zu werden. In solchem Werke that aber die deutsche Rechtswissenschaft auf ihrem ganzen grossen Gebiet gleichzeitig einen bedeutenden Schritt vorwärts und gab neuer wissenschaftlicher Arbeit kräftigen Anstoss.
Dieser Grundgedanke bestimmte den Plan. Weit über die Kräfte auch des bedeutendsten Mannes hinausreichend bedurfte das Werk der Theilung. Aber nur soweit als unbedingt nöthig, war der Einheit Abbruch zu thun: eine Zersplitterung des Stoffs machte von vornherein das Ziel unerreichbar. Jede Disciplin musste deshalb ganz und ungetheilt einem einzigen Bearbeiter anver- traut werden. So ist das Handbuch eine Sammlung juristischer Werke, aber kein Sammelwerk. Die Einheit des Ganzen liegt in der Einheit des Gegenstandes, ausserdem aber in der gemeinsamen Anschauungs- weise der Verfasser, der sie sich als Genossen einer und derselben wissen- schaftlichen Periode nicht entziehen können.
Verlag von DUNCKER & HUMBLOT in Leipzig.
Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft.
Unter Mitwirkung der Professoren Dr. H. Brunner in Berlin, Dr. E. Brunnenmeister in Halle, Dr. O. Bülow in Leipzig, Dr. H. Degenkolb in Tübingen, Dr. V. Ehrenberg in Rostock, Dr. A. Franken in Jena, des General-Procurator Dr. J. Glaser in Wien, der Professoren Dr. A. Grawein in Czernowitz, Dr. A. Haenel in Kiel, Dr. R. Heinze in Heidel- berg, Dr. A. Heusler in Basel, Dr. R. v. Jhering in Göttingen, Dr. P. Krüger in Königsberg, Dr. P. Laband in Strassburg, Dr. F. v. Martitz in Tübingen, des Curator Dr. Ernst Meier in Marburg, der Professoren Dr. Th. Mommsen in Berlin, Dr. F. Oetker in Bonn, des Dr. M. Pappenheim in Breslau, der Professoren Dr. F. Regelsberger in Göttingen, Dr. W. v. Rohland in Dorpat, Dr. A. Schmidt in Leipzig, Dr. R. Sohm in Strassburg, Dr. A. Wach in Leipzig, Dr. R. Wagner in Leipzig, Dr. B. Windscheid in Leipzig herausgegeben von Dr. Karl Binding, Professor in Leipzig.
Der Grundgedanke des Werkes ist einem Wunsche entsprungen, in welchem Herausgeber und Verleger sich zusammenfanden. Es sollte der deutschen Rechtswissenschaft die Anregung gegeben werden zu thun, was noch keine Rechtswissenschaft gethan: in geschlossenen Darstellungen ihrer sämmtlichen Disciplinen den Bestand ihrer Forschung zum ersten Male übersichtlich zusammenzufassen. Ein solches Werk, wenn es gelang, war geeignet, die starken Ungleichheiten in der Bearbeitung der einzelnen Zweige unserer juristischen Theorie auszuebnen, und somit eine Quelle allseitigster Belehrung zu werden. In solchem Werke that aber die deutsche Rechtswissenschaft auf ihrem ganzen grossen Gebiet gleichzeitig einen bedeutenden Schritt vorwärts und gab neuer wissenschaftlicher Arbeit kräftigen Anstoss.
Dieser Grundgedanke bestimmte den Plan. Weit über die Kräfte auch des bedeutendsten Mannes hinausreichend bedurfte das Werk der Theilung. Aber nur soweit als unbedingt nöthig, war der Einheit Abbruch zu thun: eine Zersplitterung des Stoffs machte von vornherein das Ziel unerreichbar. Jede Disciplin musste deshalb ganz und ungetheilt einem einzigen Bearbeiter anver- traut werden. So ist das Handbuch eine Sammlung juristischer Werke, aber kein Sammelwerk. Die Einheit des Ganzen liegt in der Einheit des Gegenstandes, ausserdem aber in der gemeinsamen Anschauungs- weise der Verfasser, der sie sich als Genossen einer und derselben wissen- schaftlichen Periode nicht entziehen können.
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[0431]
Verlag von DUNCKER & HUMBLOT in Leipzig.
Systematisches Handbuch
der
Deutschen Rechtswissenschaft.
Unter Mitwirkung
der
Professoren Dr. H. Brunner in Berlin, Dr. E. Brunnenmeister in Halle, Dr. O. Bülow
in Leipzig, Dr. H. Degenkolb in Tübingen, Dr. V. Ehrenberg in Rostock,
Dr. A. Franken in Jena, des General-Procurator Dr. J. Glaser in Wien, der Professoren
Dr. A. Grawein in Czernowitz, Dr. A. Haenel in Kiel, Dr. R. Heinze in Heidel-
berg, Dr. A. Heusler in Basel, Dr. R. v. Jhering in Göttingen, Dr. P. Krüger in
Königsberg, Dr. P. Laband in Strassburg, Dr. F. v. Martitz in Tübingen, des Curator
Dr. Ernst Meier in Marburg, der Professoren Dr. Th. Mommsen in Berlin,
Dr. F. Oetker in Bonn, des Dr. M. Pappenheim in Breslau, der Professoren
Dr. F. Regelsberger in Göttingen, Dr. W. v. Rohland in Dorpat, Dr. A. Schmidt in
Leipzig, Dr. R. Sohm in Strassburg, Dr. A. Wach in Leipzig, Dr. R. Wagner in Leipzig,
Dr. B. Windscheid in Leipzig
herausgegeben von
Dr. Karl Binding,
Professor in Leipzig.
Der Grundgedanke des Werkes ist einem Wunsche entsprungen, in welchem
Herausgeber und Verleger sich zusammenfanden. Es sollte der deutschen
Rechtswissenschaft die Anregung gegeben werden zu thun, was noch keine
Rechtswissenschaft gethan: in geschlossenen Darstellungen ihrer
sämmtlichen Disciplinen den Bestand ihrer Forschung zum
ersten Male übersichtlich zusammenzufassen. Ein solches Werk,
wenn es gelang, war geeignet, die starken Ungleichheiten in der Bearbeitung
der einzelnen Zweige unserer juristischen Theorie auszuebnen, und somit eine
Quelle allseitigster Belehrung zu werden. In solchem Werke that aber die
deutsche Rechtswissenschaft auf ihrem ganzen grossen Gebiet gleichzeitig
einen bedeutenden Schritt vorwärts und gab neuer wissenschaftlicher Arbeit
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Dieser Grundgedanke bestimmte den Plan. Weit über die Kräfte auch
des bedeutendsten Mannes hinausreichend bedurfte das Werk der Theilung.
Aber nur soweit als unbedingt nöthig, war der Einheit Abbruch zu thun: eine
Zersplitterung des Stoffs machte von vornherein das Ziel unerreichbar. Jede
Disciplin musste deshalb ganz und ungetheilt einem einzigen Bearbeiter anver-
traut werden. So ist das Handbuch eine Sammlung juristischer
Werke, aber kein Sammelwerk. Die Einheit des Ganzen liegt in der
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Brunner, Heinrich: Deutsche Rechtsgeschichte. Bd. 1. Leipzig, 1887, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunner_rechtsgeschichte01_1887/431>, abgerufen am 25.11.2024.
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