Faber, der Herausgeber von Ursinus' Illustrium imagines, er- wähnt ihn (S. 66), indem er die Inschrift auf Pompeius be- zieht und den Stein für eines der Siegel dieses Römers hält. Es macht daher einen sonderbaren Eindruck, wenn Köhler S. 143 Folgendes bemerkt: "Der Herakleskopf des vorgeb- lichen Gnaeos konnte folglich (weil Köhler die Künstlerin- schriften der Andreini'schen Sammlung fast sämmtlich als aus Betrug entstanden betrachtet) aus keiner verdächtigeren Quelle herrühren, als aus der Sammlung des Andreini, und es leidet keinen Zweifel, dass, hätte sie ihre Aufschrift nicht über hundert Jahre vor Andreini bekommen, er gerade der Mann gewesen sein würde, der am wenigsten gezaudert hätte, sie damit zu versehen." Es leuchtet ein, dass bei einer solchen Befangenheit in den eigenen Vorurtheilen eine klare Würdigung auch der einfachsten vorliegenden Thatsachen geradezu unmöglich wird. So heisst es nun von der In- schrift: "Die Buchstaben des Namens, durch den dieses Werk, nach Visconti's Meinung, einem römischen Sclaven oder Freigelassenen zugeschrieben wird, und den schon dar- um kein Vorurtheilsfreier für alt nehmen kann, sind zwar nicht übel gerathen, tragen aber durch ihre Aehnlichkeit mit so vielen anderen Aufschriften völlig das Gepräge ihres neuen Ursprungs." Nachdem er dann später auf das Unbegründete der Meinung Faber's, dass der Stein zum Siegelringe des Pom- peius gedient, hingewiesen, schliesst er weiter: "es ergiebt sich doch daraus so viel, dass zu Orsini's und Faber's Zeit der Name Gnaeos auf Verlangen eines Schlechtunterrichteten der Gemme in der Absicht eingeschnitten war, um sie für den Siegelring des Pompeius auszugeben"; und dabei wird dann auf die Steine des Aetion, Hyllos, Hellen und Aulos hingewiesen, welche damals ein gleiches Schicksal erfahren hätten. Weiter heisst es S. 168: "Unnöthig ist es zu be- merken, warum die Vornamen Cneius und Aulus das nicht anzeigen konnten, was man damit bezweckte; dass durch sie die Neuheit dieser Zugaben nur zu sehr bekräftigt wird; und dass diese Vornamen, ihrer Unbestimmtheit wegen, nicht einmal geeignet waren, die Besitzer der Ringsteine anzuzei- gen. Uebrigens sind die Eigener der Ringsteine stets mit allen drei Namen, und seltener im Nominativ, als im Genitiv auf ihnen gegraben." Wie hier alles auf Vorurtheil beruht,
Faber, der Herausgeber von Ursinus’ Illustrium imagines, er- wähnt ihn (S. 66), indem er die Inschrift auf Pompeius be- zieht und den Stein für eines der Siegel dieses Römers hält. Es macht daher einen sonderbaren Eindruck, wenn Köhler S. 143 Folgendes bemerkt: „Der Herakleskopf des vorgeb- lichen Gnaeos konnte folglich (weil Köhler die Künstlerin- schriften der Andreini’schen Sammlung fast sämmtlich als aus Betrug entstanden betrachtet) aus keiner verdächtigeren Quelle herrühren, als aus der Sammlung des Andreini, und es leidet keinen Zweifel, dass, hätte sie ihre Aufschrift nicht über hundert Jahre vor Andreini bekommen, er gerade der Mann gewesen sein würde, der am wenigsten gezaudert hätte, sie damit zu versehen.‟ Es leuchtet ein, dass bei einer solchen Befangenheit in den eigenen Vorurtheilen eine klare Würdigung auch der einfachsten vorliegenden Thatsachen geradezu unmöglich wird. So heisst es nun von der In- schrift: „Die Buchstaben des Namens, durch den dieses Werk, nach Visconti’s Meinung, einem römischen Sclaven oder Freigelassenen zugeschrieben wird, und den schon dar- um kein Vorurtheilsfreier für alt nehmen kann, sind zwar nicht übel gerathen, tragen aber durch ihre Aehnlichkeit mit so vielen anderen Aufschriften völlig das Gepräge ihres neuen Ursprungs.‟ Nachdem er dann später auf das Unbegründete der Meinung Faber’s, dass der Stein zum Siegelringe des Pom- peius gedient, hingewiesen, schliesst er weiter: „es ergiebt sich doch daraus so viel, dass zu Orsini’s und Faber’s Zeit der Name Gnaeos auf Verlangen eines Schlechtunterrichteten der Gemme in der Absicht eingeschnitten war, um sie für den Siegelring des Pompeius auszugeben‟; und dabei wird dann auf die Steine des Aetion, Hyllos, Hellen und Aulos hingewiesen, welche damals ein gleiches Schicksal erfahren hätten. Weiter heisst es S. 168: „Unnöthig ist es zu be- merken, warum die Vornamen Cneius und Aulus das nicht anzeigen konnten, was man damit bezweckte; dass durch sie die Neuheit dieser Zugaben nur zu sehr bekräftigt wird; und dass diese Vornamen, ihrer Unbestimmtheit wegen, nicht einmal geeignet waren, die Besitzer der Ringsteine anzuzei- gen. Uebrigens sind die Eigener der Ringsteine stets mit allen drei Namen, und seltener im Nominativ, als im Genitiv auf ihnen gegraben.‟ Wie hier alles auf Vorurtheil beruht,
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Faber, der Herausgeber von Ursinus’ Illustrium imagines, er-
wähnt ihn (S. 66), indem er die Inschrift auf Pompeius be-
zieht und den Stein für eines der Siegel dieses Römers hält.
Es macht daher einen sonderbaren Eindruck, wenn Köhler
S. 143 Folgendes bemerkt: „Der Herakleskopf des vorgeb-
lichen Gnaeos konnte folglich (weil Köhler die Künstlerin-
schriften der Andreini’schen Sammlung fast sämmtlich als
aus Betrug entstanden betrachtet) aus keiner verdächtigeren
Quelle herrühren, als aus der Sammlung des Andreini, und
es leidet keinen Zweifel, dass, hätte sie ihre Aufschrift nicht
über hundert Jahre vor Andreini bekommen, er gerade der
Mann gewesen sein würde, der am wenigsten gezaudert hätte,
sie damit zu versehen.‟ Es leuchtet ein, dass bei einer
solchen Befangenheit in den eigenen Vorurtheilen eine klare
Würdigung auch der einfachsten vorliegenden Thatsachen
geradezu unmöglich wird. So heisst es nun von der In-
schrift: „Die Buchstaben des Namens, durch den dieses
Werk, nach Visconti’s Meinung, einem römischen Sclaven
oder Freigelassenen zugeschrieben wird, und den schon dar-
um kein Vorurtheilsfreier für alt nehmen kann, sind zwar
nicht übel gerathen, tragen aber durch ihre Aehnlichkeit mit
so vielen anderen Aufschriften völlig das Gepräge ihres neuen
Ursprungs.‟ Nachdem er dann später auf das Unbegründete
der Meinung Faber’s, dass der Stein zum Siegelringe des Pom-
peius gedient, hingewiesen, schliesst er weiter: „es ergiebt
sich doch daraus so viel, dass zu Orsini’s und Faber’s Zeit
der Name Gnaeos auf Verlangen eines Schlechtunterrichteten
der Gemme in der Absicht eingeschnitten war, um sie für
den Siegelring des Pompeius auszugeben‟; und dabei wird
dann auf die Steine des Aetion, Hyllos, Hellen und Aulos
hingewiesen, welche damals ein gleiches Schicksal erfahren
hätten. Weiter heisst es S. 168: „Unnöthig ist es zu be-
merken, warum die Vornamen Cneius und Aulus das nicht
anzeigen konnten, was man damit bezweckte; dass durch
sie die Neuheit dieser Zugaben nur zu sehr bekräftigt wird;
und dass diese Vornamen, ihrer Unbestimmtheit wegen, nicht
einmal geeignet waren, die Besitzer der Ringsteine anzuzei-
gen. Uebrigens sind die Eigener der Ringsteine stets mit
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auf ihnen gegraben.‟ Wie hier alles auf Vorurtheil beruht,
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Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 561. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/578>, abgerufen am 24.11.2024.
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