ist nicht schwer nachzuweisen. Ueber die Steine mit dem Namen des Aetion, Hyllos u. s. w. ist schon früher gehan- delt worden. Gesetzt nun aber, man hätte zu Orsini's Zeit einen Stein durch eine Inschrift zu einem Siegelsteine des Pompeius machen wollen, wie wäre man damals, wo gewiss noch wenige Gemmeninschriften römischer Namen mit grie- chischen Buchstaben, wohl aber schon eine Zahl rein römi- scher Inschriften bekannt sein mochte, auf den Gedanken ge- kommen, den Pompeius durch seinen Vornamen in griechi- scher Form bezeichnen zu wollen? Die einfachste und na- türlichste Folgerung ist vielmehr, dass die Beziehung auf Pompeius erst aus der vorhandenen, vor Augen liegenden Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] entstanden sei. Auffallend, aber doch nur scheinbar auffallend ist allerdings die Unbestimmtheit des Vornamens zur Bezeichnung einer Person. Aber die Consequenz der Inschriften öffentlicher Monumente dürfen wir nicht von denen der geschnittenen Steine verlangen, welche dem Privatgebrauche dienten. Gerade durch den Privatgebrauch konnte die Beschränkung auf den Vornamen motivirt sein. Eben so konnte aber auch ein berühmter Steinschneider sich durch einen solchen deutlich genug bezeichnet erachten, wie wir in der neueren Zeit uns gewöhnt haben, eine Menge gerade der berühmtesten Künst- ler, wie Raphael, Michelangelo, Domenichino, Marc An- ton fast immer nur mit ihren Vornamen zu nennen. Dass wir für diesen Gebrauch unter den antiken Bildhauern und Malern keine Analogien nachweisen können, erklärt sich ein- fach daraus, dass überhaupt nur sehr wenige mit römischen Namen bekannt sind. Die Inschrift [fremdsprachliches Material - fehlt] unter dem Kopfe des Herakles gehört demnach zu den am besten beglaubigten, welche wir besitzen; und dass sie einen Künstler bezeichne, dürfen wir wenigstens nicht von vorn herein als unmöglich abweisen, indem auch die Arbeit des Kopfes von der Art ist, dass sie den Künstler zur Beifügung seines Namens wohl berechtigen durfte. Zwar urtheilt Köhler S. 144 im Gegen- satz zu Visconti's emphatischen Lobsprüchen, dass "durch den grossen Fleiss, den man in der Ausführung des Gesich- tes und der Haare verschwendet, das Ganze an Kraft und Geist verloren habe." Doch aber erkennt auch er S. 142 an, dass dieser schöne Jünglingskopf mit sehr viel Zartheit
ist nicht schwer nachzuweisen. Ueber die Steine mit dem Namen des Aetion, Hyllos u. s. w. ist schon früher gehan- delt worden. Gesetzt nun aber, man hätte zu Orsini’s Zeit einen Stein durch eine Inschrift zu einem Siegelsteine des Pompeius machen wollen, wie wäre man damals, wo gewiss noch wenige Gemmeninschriften römischer Namen mit grie- chischen Buchstaben, wohl aber schon eine Zahl rein römi- scher Inschriften bekannt sein mochte, auf den Gedanken ge- kommen, den Pompeius durch seinen Vornamen in griechi- scher Form bezeichnen zu wollen? Die einfachste und na- türlichste Folgerung ist vielmehr, dass die Beziehung auf Pompeius erst aus der vorhandenen, vor Augen liegenden Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] entstanden sei. Auffallend, aber doch nur scheinbar auffallend ist allerdings die Unbestimmtheit des Vornamens zur Bezeichnung einer Person. Aber die Consequenz der Inschriften öffentlicher Monumente dürfen wir nicht von denen der geschnittenen Steine verlangen, welche dem Privatgebrauche dienten. Gerade durch den Privatgebrauch konnte die Beschränkung auf den Vornamen motivirt sein. Eben so konnte aber auch ein berühmter Steinschneider sich durch einen solchen deutlich genug bezeichnet erachten, wie wir in der neueren Zeit uns gewöhnt haben, eine Menge gerade der berühmtesten Künst- ler, wie Raphael, Michelangelo, Domenichino, Marc An- ton fast immer nur mit ihren Vornamen zu nennen. Dass wir für diesen Gebrauch unter den antiken Bildhauern und Malern keine Analogien nachweisen können, erklärt sich ein- fach daraus, dass überhaupt nur sehr wenige mit römischen Namen bekannt sind. Die Inschrift [fremdsprachliches Material – fehlt] unter dem Kopfe des Herakles gehört demnach zu den am besten beglaubigten, welche wir besitzen; und dass sie einen Künstler bezeichne, dürfen wir wenigstens nicht von vorn herein als unmöglich abweisen, indem auch die Arbeit des Kopfes von der Art ist, dass sie den Künstler zur Beifügung seines Namens wohl berechtigen durfte. Zwar urtheilt Köhler S. 144 im Gegen- satz zu Visconti’s emphatischen Lobsprüchen, dass „durch den grossen Fleiss, den man in der Ausführung des Gesich- tes und der Haare verschwendet, das Ganze an Kraft und Geist verloren habe.‟ Doch aber erkennt auch er S. 142 an, dass dieser schöne Jünglingskopf mit sehr viel Zartheit
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Namen des Aetion, Hyllos u. s. w. ist schon früher gehan-
delt worden. Gesetzt nun aber, man hätte zu Orsini’s Zeit
einen Stein durch eine Inschrift zu einem Siegelsteine des
Pompeius machen wollen, wie wäre man damals, wo gewiss
noch wenige Gemmeninschriften römischer Namen mit grie-
chischen Buchstaben, wohl aber schon eine Zahl rein römi-
scher Inschriften bekannt sein mochte, auf den Gedanken ge-
kommen, den Pompeius durch seinen Vornamen in griechi-
scher Form bezeichnen zu wollen? Die einfachste und na-
türlichste Folgerung ist vielmehr, dass die Beziehung auf
Pompeius erst aus der vorhandenen, vor Augen liegenden
Inschrift _ entstanden sei. Auffallend, aber doch
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des Vornamens zur Bezeichnung einer Person. Aber die
Consequenz der Inschriften öffentlicher Monumente dürfen
wir nicht von denen der geschnittenen Steine verlangen,
welche dem Privatgebrauche dienten. Gerade durch den
Privatgebrauch konnte die Beschränkung auf den Vornamen
motivirt sein. Eben so konnte aber auch ein berühmter
Steinschneider sich durch einen solchen deutlich genug
bezeichnet erachten, wie wir in der neueren Zeit uns
gewöhnt haben, eine Menge gerade der berühmtesten Künst-
ler, wie Raphael, Michelangelo, Domenichino, Marc An-
ton fast immer nur mit ihren Vornamen zu nennen. Dass
wir für diesen Gebrauch unter den antiken Bildhauern und
Malern keine Analogien nachweisen können, erklärt sich ein-
fach daraus, dass überhaupt nur sehr wenige mit römischen
Namen bekannt sind. Die Inschrift _ unter dem Kopfe
des Herakles gehört demnach zu den am besten beglaubigten,
welche wir besitzen; und dass sie einen Künstler bezeichne,
dürfen wir wenigstens nicht von vorn herein als unmöglich
abweisen, indem auch die Arbeit des Kopfes von der Art
ist, dass sie den Künstler zur Beifügung seines Namens wohl
berechtigen durfte. Zwar urtheilt Köhler S. 144 im Gegen-
satz zu Visconti’s emphatischen Lobsprüchen, dass „durch
den grossen Fleiss, den man in der Ausführung des Gesich-
tes und der Haare verschwendet, das Ganze an Kraft und
Geist verloren habe.‟ Doch aber erkennt auch er S. 142
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen … [mehr]
Der zweite Band der "Geschichte der griechischen Künstler" von Heinrich von Brunn enthält ebenfalls den "Zweiten Teil der ersten Abteilung", die im Deutschen Textarchiv als eigenständiges Werk verzeichnet ist.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 2. Stuttgart, 1859, S. 562. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen02_1859/579>, abgerufen am 24.11.2024.
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