und rings um diese Mittelgruppe in kleineren Feldern die zwölf Thaten des Hercules. Darunter liest man: CASSIA MANI FILIA PRISCILLA FECIT und zwar steht diese Inschrift in einem abgesonderten Felde zwischen den Attributen des Hercules, wo man jedenfalls eher die Weihinschrift, als den Namen des Künstlers erwartet: Millin gal. myth. t. 117, f. 453. Dazu kommt aber, dass nach Mommsen (inscr. Neap. n. 958 suspect.) die Inschrift über- haupt als neu verdächtig ist.
Epitynchanos:
[Abbildung]
C. I. Gr. n. 6145 giebt sich schon durch epoioi als Fälschung Ligorio's zu erkennen. Wahrscheinlich bot ihm der geschnit- tene Stein mit dem fragmentirten Namen
[Abbildung]
.. dazu die Veranlassung.
Plokamos. Sein Name soll sich nach Boissard (IV, 120; vgl. C. I. Gr. n. 6122) auf einer Gruppe gefunden haben, wel- che einen bärtigen, mehr in römischer, als in griechischer Weise bekleideten Mann darstellt, der seine Rechte auf die Schulter eines kurz bekleideten Knaben legt. Auf der Plinthe steht die offenbar gefälschte Inschrift:
[Abbildung]
, wodurch auch für den auf der oberen Fläche der Plinthe an- gegebenen Künstlernamen:
[Abbildung]
kein günstiges Vorurtheil erwächst. So lange wenigstens, als er einzig auf der Auctorität Boissard's beruht, muss er für ver- dächtig gelten. Dasselbe gilt von:
Titius, den wir ebenfalls nur aus Boissard III, 132 ken- nen, wo eine Statue die Unterschrift TITIVS FECIT trägt. Wenn man also seinetwegen den Titius Gemellus in der In- schrift einer aus Marseille in das Museum des Louvre ver- setzten Büste für einen Künstler hat halten wollen, so ist darauf wenig zu geben. Dieselbe lautet:
und rings um diese Mittelgruppe in kleineren Feldern die zwölf Thaten des Hercules. Darunter liest man: CASSIA MANI FILIA PRISCILLA FECIT und zwar steht diese Inschrift in einem abgesonderten Felde zwischen den Attributen des Hercules, wo man jedenfalls eher die Weihinschrift, als den Namen des Künstlers erwartet: Millin gal. myth. t. 117, f. 453. Dazu kommt aber, dass nach Mommsen (inscr. Neap. n. 958 suspect.) die Inschrift über- haupt als neu verdächtig ist.
Epitynchanos:
[Abbildung]
C. I. Gr. n. 6145 giebt sich schon durch ἐποίοι als Fälschung Ligorio’s zu erkennen. Wahrscheinlich bot ihm der geschnit- tene Stein mit dem fragmentirten Namen
[Abbildung]
.. dazu die Veranlassung.
Plokamos. Sein Name soll sich nach Boissard (IV, 120; vgl. C. I. Gr. n. 6122) auf einer Gruppe gefunden haben, wel- che einen bärtigen, mehr in römischer, als in griechischer Weise bekleideten Mann darstellt, der seine Rechte auf die Schulter eines kurz bekleideten Knaben legt. Auf der Plinthe steht die offenbar gefälschte Inschrift:
[Abbildung]
, wodurch auch für den auf der oberen Fläche der Plinthe an- gegebenen Künstlernamen:
[Abbildung]
kein günstiges Vorurtheil erwächst. So lange wenigstens, als er einzig auf der Auctorität Boissard’s beruht, muss er für ver- dächtig gelten. Dasselbe gilt von:
Titius, den wir ebenfalls nur aus Boissard III, 132 ken- nen, wo eine Statue die Unterschrift TITIVS FECIT trägt. Wenn man also seinetwegen den Titius Gemellus in der In- schrift einer aus Marseille in das Museum des Louvre ver- setzten Büste für einen Künstler hat halten wollen, so ist darauf wenig zu geben. Dieselbe lautet:
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0628"n="615"/>
und rings um diese Mittelgruppe in kleineren Feldern die zwölf<lb/>
Thaten des Hercules. Darunter liest man:<lb/><hirendition="#c">CASSIA<lb/>
MANI FILIA<lb/>
PRISCILLA<lb/>
FECIT</hi><lb/>
und zwar steht diese Inschrift in einem abgesonderten Felde<lb/>
zwischen den Attributen des Hercules, wo man jedenfalls eher<lb/>
die Weihinschrift, als den Namen des Künstlers erwartet:<lb/>
Millin gal. myth. t. 117, f. 453. Dazu kommt aber, dass nach<lb/>
Mommsen (inscr. Neap. n. 958 suspect.) die Inschrift über-<lb/>
haupt als neu verdächtig ist.</p><lb/><p><hirendition="#g">Epitynchanos:</hi><lb/><figure/><lb/>
C. I. Gr. n. 6145 giebt sich schon durch ἐποίοι als Fälschung<lb/>
Ligorio’s zu erkennen. Wahrscheinlich bot ihm der geschnit-<lb/>
tene Stein mit dem fragmentirten Namen <figure/>.. dazu<lb/>
die Veranlassung.</p><lb/><p><hirendition="#g">Plokamos.</hi> Sein Name soll sich nach Boissard (IV, 120;<lb/>
vgl. C. I. Gr. n. 6122) auf einer Gruppe gefunden haben, wel-<lb/>
che einen bärtigen, mehr in römischer, als in griechischer<lb/>
Weise bekleideten Mann darstellt, der seine Rechte auf die<lb/>
Schulter eines kurz bekleideten Knaben legt. Auf der Plinthe<lb/>
steht die offenbar gefälschte Inschrift: <figure/>,<lb/>
wodurch auch für den auf der oberen Fläche der Plinthe an-<lb/>
gegebenen Künstlernamen:<lb/><figure/><lb/>
kein günstiges Vorurtheil erwächst. So lange wenigstens, als<lb/>
er einzig auf der Auctorität Boissard’s beruht, muss er für ver-<lb/>
dächtig gelten. Dasselbe gilt von:</p><lb/><p><hirendition="#g">Titius,</hi> den wir ebenfalls nur aus Boissard III, 132 ken-<lb/>
nen, wo eine Statue die Unterschrift TITIVS FECIT trägt.<lb/>
Wenn man also seinetwegen den Titius Gemellus in der In-<lb/>
schrift einer aus Marseille in das Museum des Louvre ver-<lb/>
setzten Büste für einen Künstler hat halten wollen, so ist<lb/>
darauf wenig zu geben. Dieselbe lautet:<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[615/0628]
und rings um diese Mittelgruppe in kleineren Feldern die zwölf
Thaten des Hercules. Darunter liest man:
CASSIA
MANI FILIA
PRISCILLA
FECIT
und zwar steht diese Inschrift in einem abgesonderten Felde
zwischen den Attributen des Hercules, wo man jedenfalls eher
die Weihinschrift, als den Namen des Künstlers erwartet:
Millin gal. myth. t. 117, f. 453. Dazu kommt aber, dass nach
Mommsen (inscr. Neap. n. 958 suspect.) die Inschrift über-
haupt als neu verdächtig ist.
Epitynchanos:
[Abbildung]
C. I. Gr. n. 6145 giebt sich schon durch ἐποίοι als Fälschung
Ligorio’s zu erkennen. Wahrscheinlich bot ihm der geschnit-
tene Stein mit dem fragmentirten Namen
[Abbildung]
.. dazu
die Veranlassung.
Plokamos. Sein Name soll sich nach Boissard (IV, 120;
vgl. C. I. Gr. n. 6122) auf einer Gruppe gefunden haben, wel-
che einen bärtigen, mehr in römischer, als in griechischer
Weise bekleideten Mann darstellt, der seine Rechte auf die
Schulter eines kurz bekleideten Knaben legt. Auf der Plinthe
steht die offenbar gefälschte Inschrift:
[Abbildung]
,
wodurch auch für den auf der oberen Fläche der Plinthe an-
gegebenen Künstlernamen:
[Abbildung]
kein günstiges Vorurtheil erwächst. So lange wenigstens, als
er einzig auf der Auctorität Boissard’s beruht, muss er für ver-
dächtig gelten. Dasselbe gilt von:
Titius, den wir ebenfalls nur aus Boissard III, 132 ken-
nen, wo eine Statue die Unterschrift TITIVS FECIT trägt.
Wenn man also seinetwegen den Titius Gemellus in der In-
schrift einer aus Marseille in das Museum des Louvre ver-
setzten Büste für einen Künstler hat halten wollen, so ist
darauf wenig zu geben. Dieselbe lautet:
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Brunn, Heinrich von: Geschichte der griechischen Künstler. Bd. 1. Braunschweig: Schwetschke, 1853, S. 615. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brunn_griechen01_1853/628>, abgerufen am 09.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.