Breymann, Conrad Andreas: Die Vertreibung der Bitterkeit des Todes/ Welche bey dem Hochansehnlichen Leich-Begängniß/ So auf Hohe Verordnung Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. ... Dem ... Herrn Eberhard Finen/ ... Als Derselbe Den 12ten Apr. des 1726ten Jahrs ... entschlafen/ ... vorgestellet ... Blanckenburg, 1727.Es führet uns aber dieses Licht und Recht (Urim & Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica & theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen / vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust / wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun recht Es führet uns aber dieses Licht und Recht (Urim & Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica & theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen / vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust / wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun recht <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0088" n="14"/> Es führet uns aber dieses Licht und Recht (Urim & Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica & theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen / vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust / wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun recht </p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0088]
Es führet uns aber dieses Licht und Recht (Urim & Thummim) auf den erleuchteten Verstand unsers Wohlseeligen Herrn Abts / da derselbe von Christo / dem wesentlichen und wahrhafftigen Lichte / vermittelst seines eiffrigen Gebeths und andächtigen Betrachtung des göttlichen Worts / eine solche Erkäntniß / Weißheit und Erfahrung in geistlichen und göttlichen Dingen erlanget / daß seine prudentia ecclesiastica & theologica recht sonderlich gewesen / daß Er in allen schweren Sachen und Fragen leicht Rath finden können. So offt Er ins Hoch-Fürstl. Consistorium kommen / da schwere und wichtige Fragen / die das Wohl und Beste der Kirchen betroffen / vorgebracht worden / so ist Ihm erst durch Licht und Recht geantwortet / und alsdann hat Er richtige Antwort geben können. Der Geist GOttes / welcher in seiner Seele gewohnet / hat Ihn in alle Wahrheit geleitet / daß Er die Sache recht und wohl eingesehen / und jederzeit heilsamen Rath zu geben gewust / wodurch der Kirchen Bestes kunte befordert werden. Wurden Ihm sonsten von frommen und beängsteten Seelen einige Gewissens-Scrupel vorgetragen / so wurde Ihm durch Licht und Recht geantwortet; wenn Er nemlich die Sache in der Furcht des HErrn überlegte / Sie nach GOttes Wort prüfete / so sahe er bald was zu thun recht
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