Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Breymann, Conrad Andreas: Die Vertreibung der Bitterkeit des Todes/ Welche bey dem Hochansehnlichen Leich-Begängniß/ So auf Hohe Verordnung Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. ... Dem ... Herrn Eberhard Finen/ ... Als Derselbe Den 12ten Apr. des 1726ten Jahrs ... entschlafen/ ... vorgestellet ... Blanckenburg, 1727.

Bild:
<< vorherige Seite

dern aber / von welchen Er erfahren muste / daß Sie dem Worte der Wahrheit nicht wolten von Hertzen gehorsam werden / löschete Er nicht alsofort aus in seinem Hertzen / sondern Er trug sie mit grosser Gedult / und arbeitete an ihrer Bekehrung. Er gedachte ihrer also vor GOtt / daß Er um ihre Bekehrung hertzlich seuffzete und betete. Und hierin folgete Er dem Exempel seines Heylandes, und erwiese seine Hirten-Treue. Endlich so erinnern wir uns noch des Urim und Thummim. Qvid fuerit Urim & Thummim, in obscuro est. Qvod autem fuerit Symbolum Christi, qui est lux vera, qvae illuminat omnem hominem venientem in mundum, asserit Reizius in notis ad Goodw. Mos. & Aar. l c. item Lundius in Jüdischen Heiligthümern Lib. 3. Cap. 25. Was dieses eigentlich gewesen / ist hie nicht Zeit zu untersuchen / drum mercken wir nur dieses / daß es eine Art der Offenbahrung gewesen / wodurch GOtt auf die angebrachten Fragen seine Antwort gegeben. Insonderheit wurde dem Hohen-Priester durch Urim und Thummim (Licht und Recht) geantwortet / wann hochwichtige Fragen / die das Wohl des gantzen Landes anbetraffen / vorgebracht wurden: (wie denn nicht einem jedweden vergönnet war / sich durch das Urim und Thummim Raths zu erholen / sondern es muste nur der König / oder andre Vorsteher des Landes seyn.) Qvod non cuivis, nec de qvavis re levi licuerit Deum per Urim & Thummim consulere, ostendit Lundius in Jüdischen Heiligthümern Lib. 3. Cap. 6.

dern aber / von welchen Er erfahren muste / daß Sie dem Worte der Wahrheit nicht wolten von Hertzen gehorsam werden / löschete Er nicht alsofort aus in seinem Hertzen / sondern Er trug sie mit grosser Gedult / und arbeitete an ihrer Bekehrung. Er gedachte ihrer also vor GOtt / daß Er um ihre Bekehrung hertzlich seuffzete und betete. Und hierin folgete Er dem Exempel seines Heylandes, und erwiese seine Hirten-Treue. Endlich so erinnern wir uns noch des Urim und Thummim. Qvid fuerit Urim & Thummim, in obscuro est. Qvod autem fuerit Symbolum Christi, qui est lux vera, qvae illuminat omnem hominem venientem in mundum, asserit Reizius in notis ad Goodw. Mos. & Aar. l c. item Lundius in Jüdischen Heiligthümern Lib. 3. Cap. 25. Was dieses eigentlich gewesen / ist hie nicht Zeit zu untersuchen / drum mercken wir nur dieses / daß es eine Art der Offenbahrung gewesen / wodurch GOtt auf die angebrachten Fragen seine Antwort gegeben. Insonderheit wurde dem Hohen-Priester durch Urim und Thummim (Licht und Recht) geantwortet / wann hochwichtige Fragen / die das Wohl des gantzen Landes anbetraffen / vorgebracht wurden: (wie denn nicht einem jedweden vergönnet war / sich durch das Urim und Thummim Raths zu erholen / sondern es muste nur der König / oder andre Vorsteher des Landes seyn.) Qvod non cuivis, nec de qvavis re levi licuerit Deum per Urim & Thummim consulere, ostendit Lundius in Jüdischen Heiligthümern Lib. 3. Cap. 6.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0087" n="13"/>
dern aber / von welchen Er erfahren muste / daß                      Sie dem Worte der Wahrheit nicht wolten von Hertzen gehorsam werden / löschete                      Er nicht alsofort aus in seinem Hertzen / sondern Er trug sie mit grosser Gedult                      / und arbeitete an ihrer Bekehrung. Er gedachte ihrer also vor GOtt / daß Er um                      ihre Bekehrung hertzlich seuffzete und betete. Und hierin folgete Er dem Exempel                      seines Heylandes, und erwiese seine Hirten-Treue. Endlich so erinnern wir uns                      noch des Urim und Thummim. <note place="left">Qvid fuerit Urim &amp;                          Thummim, in obscuro est. Qvod autem fuerit Symbolum Christi, qui est lux                          vera, qvae illuminat omnem hominem venientem in mundum, asserit Reizius in                          notis ad Goodw. Mos. &amp; Aar. l c. item Lundius in Jüdischen Heiligthümern                          Lib. 3. Cap. 25.</note> Was dieses eigentlich gewesen / ist hie nicht Zeit                      zu untersuchen / drum mercken wir nur dieses / daß es eine Art der Offenbahrung                      gewesen / wodurch GOtt auf die angebrachten Fragen seine Antwort gegeben.                      Insonderheit wurde dem Hohen-Priester durch Urim und Thummim (Licht und Recht)                      geantwortet / wann hochwichtige Fragen / die das Wohl des gantzen Landes                      anbetraffen / vorgebracht wurden: (wie denn nicht einem jedweden vergönnet war /                      sich durch das Urim und Thummim Raths zu erholen / sondern es muste nur der                      König / oder andre Vorsteher des Landes seyn.) <note place="left">Qvod                          non cuivis, nec de qvavis re levi licuerit Deum per Urim &amp; Thummim                          consulere, ostendit Lundius in Jüdischen Heiligthümern Lib. 3. Cap.                          6.</note>
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[13/0087] dern aber / von welchen Er erfahren muste / daß Sie dem Worte der Wahrheit nicht wolten von Hertzen gehorsam werden / löschete Er nicht alsofort aus in seinem Hertzen / sondern Er trug sie mit grosser Gedult / und arbeitete an ihrer Bekehrung. Er gedachte ihrer also vor GOtt / daß Er um ihre Bekehrung hertzlich seuffzete und betete. Und hierin folgete Er dem Exempel seines Heylandes, und erwiese seine Hirten-Treue. Endlich so erinnern wir uns noch des Urim und Thummim. Was dieses eigentlich gewesen / ist hie nicht Zeit zu untersuchen / drum mercken wir nur dieses / daß es eine Art der Offenbahrung gewesen / wodurch GOtt auf die angebrachten Fragen seine Antwort gegeben. Insonderheit wurde dem Hohen-Priester durch Urim und Thummim (Licht und Recht) geantwortet / wann hochwichtige Fragen / die das Wohl des gantzen Landes anbetraffen / vorgebracht wurden: (wie denn nicht einem jedweden vergönnet war / sich durch das Urim und Thummim Raths zu erholen / sondern es muste nur der König / oder andre Vorsteher des Landes seyn.) Qvid fuerit Urim & Thummim, in obscuro est. Qvod autem fuerit Symbolum Christi, qui est lux vera, qvae illuminat omnem hominem venientem in mundum, asserit Reizius in notis ad Goodw. Mos. & Aar. l c. item Lundius in Jüdischen Heiligthümern Lib. 3. Cap. 25. Qvod non cuivis, nec de qvavis re levi licuerit Deum per Urim & Thummim consulere, ostendit Lundius in Jüdischen Heiligthümern Lib. 3. Cap. 6.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/breymann_vertreibung_1727
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/breymann_vertreibung_1727/87
Zitationshilfe: Breymann, Conrad Andreas: Die Vertreibung der Bitterkeit des Todes/ Welche bey dem Hochansehnlichen Leich-Begängniß/ So auf Hohe Verordnung Sr. Hoch-Fürstl. Durchl. ... Dem ... Herrn Eberhard Finen/ ... Als Derselbe Den 12ten Apr. des 1726ten Jahrs ... entschlafen/ ... vorgestellet ... Blanckenburg, 1727, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/breymann_vertreibung_1727/87>, abgerufen am 27.11.2024.