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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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warhafftigen Glauben / an vnsern lieben Herrn Jesum Christun / zü dem Aberglauben gefüret. Sonder vil mehr das die bemelte Stifftung Christi auff das bequemlichst vnd heilsambst offentlich in der Kirchen verrichtet / vnnd den rechten Glauben auß dem Euangelio zülernen / auch durch die Sacramenta zübekrefftigen vnd zübewaren / dienstlich befürdert werden möchten.

So ists auch vnuerborgen / da bei den Corinthiern sich in dem heiligen Sacrament des Nachtmals / vnsers lieben Herrn Jesu Christi / ein vnordnung begabe / was für schwäre straff Göttlichs zorns / über sie kommen sei / darmit on zweifel der Allmechtig der Christlichen Kirchen zü jeder zeit gewißlich züuerstehen geben hat / mit was ernstlicher meinung er die Kirchen / zucht vnnd ordnung / bei seinem Predigampt

warhafftigẽ Glauben / an vnsern lieben Herrn Jesum Christũ / zü dem Aberglauben gefüret. Sonder vil mehr das die bemelte Stifftung Christi auff das bequemlichst vnd heilsambst offentlich in der Kirchen verrichtet / vnnd den rechten Glauben auß dem Euangelio zülernen / auch durch die Sacramenta zübekrefftigen vnd zübewaren / dienstlich befürdert werden möchten.

So ists auch vnuerborgen / da bei den Corinthiern sich in dem heiligen Sacrament des Nachtmals / vnsers lieben Herrn Jesu Christi / ein vnordnung begabe / was für schwäre straff Göttlichs zorns / über sie kommen sei / darmit on zweifel der Allmechtig der Christlichen Kirchen zü jeder zeit gewißlich züuerstehen geben hat / mit was ernstlicher meinung er die Kirchen / zucht vnnd ordnung / bei seinem Predigampt

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[0008] warhafftigẽ Glauben / an vnsern lieben Herrn Jesum Christũ / zü dem Aberglauben gefüret. Sonder vil mehr das die bemelte Stifftung Christi auff das bequemlichst vnd heilsambst offentlich in der Kirchen verrichtet / vnnd den rechten Glauben auß dem Euangelio zülernen / auch durch die Sacramenta zübekrefftigen vnd zübewaren / dienstlich befürdert werden möchten. So ists auch vnuerborgen / da bei den Corinthiern sich in dem heiligen Sacrament des Nachtmals / vnsers lieben Herrn Jesu Christi / ein vnordnung begabe / was für schwäre straff Göttlichs zorns / über sie kommen sei / darmit on zweifel der Allmechtig der Christlichen Kirchen zü jeder zeit gewißlich züuerstehen geben hat / mit was ernstlicher meinung er die Kirchen / zucht vnnd ordnung / bei seinem Predigampt

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/8>, abgerufen am 24.11.2024.