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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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göttlichen Mayestat ein sonderlicher wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde.

Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte.

So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert / vnnd die Kirch von dem

göttlichen Mayestat ein sonderlicher wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde.

Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte.

So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert / vnnd die Kirch von dem

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[II/0007] göttlichen Mayestat ein sonderlicher wolgefälliger dienst / das in den Kirchen ein gebürlich vnnd nutzlich Ordnung / vermög seins göttlichen Worts / fürgenommen vnd gehalten werde. Vnd dieweil der Son Gottes das Predigampt vnd die Sacramenta des heiligen Euangelions selbs gestifft vnd verordnet hat / das hiedurch der heilig Geist die Kirch auß allerlei völcker versamle / zü der rechten erkanntnuß Gottes füre / vnnd im rechten Glauben zür ewigen Gerechtigkeit vnd seligkeit bestätige vnnd erhalte. So ist vnser meinung durch Gottes gnad / gar nicht dahin gerichtet / das durch andere oder neüwe Ordnung / das Predigampt vnnd Gebrauch der rechten Christlichen Sacrament verhindert / vnnd die Kirch von dem

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. II. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/7>, abgerufen am 24.11.2024.