Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt. Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt. Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0006"/> dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt.</p> <p>Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0006]
dem rechten heil vnnd erbawung der Kirchen gedient würt.
Vnd der hochgeborn Herr Vlrich Hertzog zü Wirtemberg / etc. vnser freüntlicher lieber herr vnd Vatrer seelig / ein Kirchenordnung in vnserm Fürstenthumb / auß Christilichem nottwendigem bedencken / vor diser zeit / verfassen vnd anrichten hat lassen / Haben wir dieselb widerumb ferner zü declarieren vnnd züerklären für die hand genommen / Damit allerlei vngleicheit vnd ergerliche handlung / beuorab zü diser gefarlichen zeit / in den kirchen vnsers Fürstenthumbs verhüttet / vnd der recht warhafftig / nottwendig Gotsdienst gefürdert wurde. Dann wir seind der vngezweifelten züuersicht / nach dem Gott nicht ist ein Gott der vnordnung / sonder des fridens / vnd will das es alles ehrlich vnd ordenlich zügehe / es seie seiner ewigen
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/6>, abgerufen am 22.07.2024. |