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Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.

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sers Herrn Jesu Christi / auß freüntlicher lieb zür begrebnuß geleitet.

Darmit wir nun nicht on vnderricht vnd trost abtretten / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli (vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend.

Wir wöllen eüch lieben Brüder / etc.

Oder.

Martha sagt zü Jesu / Herr Joan. 11.werestu hie gewesen / mein Brüder were nicht gestorben / etc.

Oder.

Christus ist aufferstanden von 1. Cor. 15.den Todten / vnnd der Erstling worden / vnder denen die da schlaffen / etc.

Darauff soll er ein kurtze

sers Herrn Jesu Christi / auß freüntlicher lieb zür begrebnuß geleitet.

Darmit wir nun nicht on vnderricht vnd trost abtretten / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli (vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend.

Wir wöllen eüch lieben Brüder / etc.

Oder.

Martha sagt zü Jesu / Herr Joan. 11.werestu hie gewesen / mein Brüder were nicht gestorben / etc.

Oder.

Christus ist aufferstanden von 1. Cor. 15.den Todten / vnnd der Erstling worden / vnder denen die da schlaffen / etc.

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[0192] sers Herrn Jesu Christi / auß freüntlicher lieb zür begrebnuß geleitet. Darmit wir nun nicht on vnderricht vnd trost abtretten / wöllen wir hören die wort des heiligen Apostels Pauli (vel) des heiligen Euangelisten N. also lautend. Wir wöllen eüch lieben Brüder / etc. Oder. Martha sagt zü Jesu / Herr werestu hie gewesen / mein Brüder were nicht gestorben / etc. Joan. 11. Oder. Christus ist aufferstanden von den Todten / vnnd der Erstling worden / vnder denen die da schlaffen / etc. 1. Cor. 15. Darauff soll er ein kurtze

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  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/192>, abgerufen am 24.11.2024.