Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.Abgestorbnen für nutzlich erdacht sein / hütten. Damit nun der verschidnen begrebnuß / vns nutzlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leütten / das hiemit die Leüt / so die Leich zür begrebnuß belaiten wöllen / ein zeichen der zeit jrer versamlung haben mögen. Darnach so die Leich zür begrebnuß tragen ist / solle der Kirchendiener dem volck das Capitel / in der ersten zü den Thessa.1. Thes. 4. Cap. iiij. von dem verschidnen in Christo / Oder das Euangelion Johannis am vj. vom Lazaro / oder ein anders gleichs ArgumentsJoan. 11. / für lesen / vngeuarlich mit diser Prefation. Lieben freünd wir haben jetz / wie wir tröstlicher züuersicht vnd hoffnung sein / ein Mitglid vn- Abgestorbnen für nutzlich erdacht sein / hütten. Damit nun der verschidnen begrebnuß / vns nutzlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leütten / das hiemit die Leüt / so die Leich zür begrebnuß belaiten wöllen / ein zeichen der zeit jrer versamlung haben mögen. Darnach so die Leich zür begrebnuß tragen ist / solle der Kirchendiener dem volck das Capitel / in der ersten zü den Thessa.1. Thes. 4. Cap. iiij. von dem verschidnen in Christo / Oder das Euangelion Johannis am vj. vom Lazaro / oder ein anders gleichs ArgumentsJoan. 11. / für lesen / vngeuarlich mit diser Prefation. Lieben freünd wir haben jetz / wie wir tröstlicher züuersicht vñ hoffnung sein / ein Mitglid vn- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0191" n="XCIIII"/> Abgestorbnen für nutzlich erdacht sein / hütten.</p> <p>Damit nun der verschidnen begrebnuß / vns nutzlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leütten / das hiemit die Leüt / so die Leich zür begrebnuß belaiten wöllen / ein zeichen der zeit jrer versamlung haben mögen.</p> <p>Darnach so die Leich zür begrebnuß tragen ist / solle der Kirchendiener dem volck das Capitel / in der ersten zü den Thessa.<note place="right">1. Thes. 4.</note> Cap. iiij. von dem verschidnen in Christo / Oder das Euangelion Johannis am vj. vom Lazaro / oder ein anders gleichs Arguments<note place="right">Joan. 11.</note> / für lesen / vngeuarlich mit diser Prefation.</p> <p> Lieben freünd wir haben jetz / wie wir tröstlicher züuersicht vñ hoffnung sein / ein Mitglid vn- </p> </div> </body> </text> </TEI> [XCIIII/0191]
Abgestorbnen für nutzlich erdacht sein / hütten.
Damit nun der verschidnen begrebnuß / vns nutzlich gehalten werde / mag man erstlich mit den Glocken leütten / das hiemit die Leüt / so die Leich zür begrebnuß belaiten wöllen / ein zeichen der zeit jrer versamlung haben mögen.
Darnach so die Leich zür begrebnuß tragen ist / solle der Kirchendiener dem volck das Capitel / in der ersten zü den Thessa. Cap. iiij. von dem verschidnen in Christo / Oder das Euangelion Johannis am vj. vom Lazaro / oder ein anders gleichs Arguments / für lesen / vngeuarlich mit diser Prefation.
1. Thes. 4.
Joan. 11. Lieben freünd wir haben jetz / wie wir tröstlicher züuersicht vñ hoffnung sein / ein Mitglid vn-
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XCIIII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/191>, abgerufen am 22.07.2024. |