Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vnd rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen. Von der Kirchenkleidung. Es haben etlich Kirchen / darinn das heilig Enangelion rein geprediget / die alten gewonlichen Kirchenkleider / wie auch sonst vil derselbigen Ceremonien in als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vñ rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen. Von der Kirchenkleidung. Es haben etlich Kirchen / darinn das heilig Enangelion rein geprediget / die alten gewonlichen Kirchenkleider / wie auch sonst vil derselbigen Ceremonien in <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0154"/> als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vñ rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen.</p> </div> <div> <head>Von der Kirchenkleidung.</head><lb/> <p>Es haben etlich Kirchen / darinn das heilig Enangelion rein geprediget / die alten gewonlichen Kirchenkleider / wie auch sonst vil derselbigen Ceremonien in </p> </div> </body> </text> </TEI> [0154]
als solt hiemit der recht Gotsdienst aller ding volnbracht sein. Sonder das mänigklich durch das Gsang / Gottes worts / so darinn verfaßt / erinnert / vnd darauß an rechter erkanntnuß Gottes / an Glaube / Liebe / Geduldt / vnd an allen andern Tugenden gebessert werde. Es soll auch kein Gsang in der Kirchen gesungen werden / es sei dann Christlich vnd in der heiligen Schrifft gegründt / auch mit vorwissen vñ rath vnser Superattendenten / jedes orts zür besserung der Kirchen fürgenommen.
Von der Kirchenkleidung.
Es haben etlich Kirchen / darinn das heilig Enangelion rein geprediget / die alten gewonlichen Kirchenkleider / wie auch sonst vil derselbigen Ceremonien in
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/154>, abgerufen am 16.02.2025. |