Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.vns Teütschen / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs Teütsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen in Teütscher Sprach geschehen sollen / Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekannte sprach / zü seiner zeit in der Kirchen zür besserung zülaßt / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gsang auß der heiligen Schrifft / oder der selben gmeß / jnen zür übung in der Kirchen singen / fürnämlich aber dweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teütsche Sprach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gsang Teütsch verrichtet werden. Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Gsang lernen / vnd mit gmeinem Kirchengesang vnsern Herrn Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht diser meinung / vns Teütschen / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs Teütsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen in Teütscher Sprach geschehen sollen / Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekannte sprach / zü seiner zeit in der Kirchen zür besserung zülaßt / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gsang auß der heiligen Schrifft / oder der selben gmeß / jnen zür übung in der Kirchen singen / fürnämlich aber dweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teütsche Sprach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gsang Teütsch verrichtet werden. Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Gsang lernen / vnd mit gmeinem Kirchengesang vnsern Herrn Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht diser meinung / <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0153" n="LXXV"/> vns Teütschen / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs Teütsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen in Teütscher Sprach geschehen sollen / Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekannte sprach / zü seiner zeit in der Kirchen zür besserung zülaßt / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gsang auß der heiligen Schrifft / oder der selben gmeß / jnen zür übung in der Kirchen singen / fürnämlich aber dweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teütsche Sprach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gsang Teütsch verrichtet werden.</p> <p>Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Gsang lernen / vnd mit gmeinem Kirchengesang vnsern Herrn Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht diser meinung / </p> </div> </body> </text> </TEI> [LXXV/0153]
vns Teütschen / in den Kirchen vnsers Fürstenthumbs Teütsch gesungen / wie auch die andern ämpter / mit fürlesen vnnd fürsprechen in Teütscher Sprach geschehen sollen / Jedoch nach dem S. Paulus die frembd / doch etlichen bekannte sprach / zü seiner zeit in der Kirchen zür besserung zülaßt / so mögen die Schüler zü zeiten ein Lateinischen Gsang auß der heiligen Schrifft / oder der selben gmeß / jnen zür übung in der Kirchen singen / fürnämlich aber dweil dem grössern theil der Kirchen / allein die Teütsche Sprach bekannt / soll auch der mehrertheil der Gsang Teütsch verrichtet werden.
Vnd sollen die Kirchendiener das volck ermanen / das sie die verordneten Gsang lernen / vnd mit gmeinem Kirchengesang vnsern Herrn Gott / helffen loben vnd preisen / doch nicht diser meinung /
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. LXXV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/153>, abgerufen am 16.02.2025. |