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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Die erste vnd andere Stund nach Mittag / von Zwölff biss auff Ein vnd Zwey Vhr / in Prima Classe.

NAch dem das exercitium Musicae verricht / sol der Praeceptor dieses Classis / den grössern Syntaxim Philippi Melanthonis ördentlich fürnehmen / vnd ein Regel oder zwo / mit den Exemplis wol explicieren / vnd den Knaben anzeigen / das man solche schöne Formulas loquendi in reden vnnd schreiben imitieren solle / auch allwegen / wie vor offt gemelt / den negsten Tag / die vorgehenden Lection repetieren / ehe man wieder ließt.

Aber von Ein biß Zwey Vhr / sollen die libri AEneidos Virgilij, vnd Officia Ciceronis, ein Buch vmb das ander gelesen / auch alternis diebus repetiert / vnnd ein Grammaticum exercitium darauß gehalten werden.

Die letzte Stund von Drey biß vier Vhrn / in Prima Classe.

IN dieser Stund sol allwegen alternis diebus integra Grammatica Graeca / vnd ein Lection ex Fabulis Graecis AEsopi, ex lsocrate ad Demonicun, oder Paedia Xenophontis, oder Hesiodo, nach gelegenheit der Auditorum / gelesen vnd repetiert werden. Vnd hierinn der Praeceptor auff das vleissigst die Themata den

Die erste vnd andere Stund nach Mittag / von Zwölff biss auff Ein vnd Zwey Vhr / in Prima Classe.

NAch dem das exercitium Musicae verricht / sol der Praeceptor dieses Classis / den grössern Syntaxim Philippi Melanthonis ördentlich fürnehmen / vnd ein Regel oder zwo / mit den Exemplis wol explicieren / vnd den Knaben anzeigen / das man solche schöne Formulas loquendi in reden vnnd schreiben imitieren solle / auch allwegen / wie vor offt gemelt / den negsten Tag / die vorgehenden Lection repetieren / ehe man wieder ließt.

Aber von Ein biß Zwey Vhr / sollen die libri AEneidos Virgilij, vnd Officia Ciceronis, ein Buch vmb das ander gelesen / auch alternis diebus repetiert / vnnd ein Grammaticum exercitium darauß gehalten werden.

Die letzte Stund von Drey biß vier Vhrn / in Prima Classe.

IN dieser Stund sol allwegen alternis diebus integra Grammatica Graeca / vnd ein Lection ex Fabulis Graecis AEsopi, ex lsocrate ad Demonicũ, oder Paedia Xenophontis, oder Hesiodo, nach gelegenheit der Auditorum / gelesen vnd repetiert werden. Vnd hierinn der Praeceptor auff das vleissigst die Themata den

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[334/0482] Die erste vnd andere Stund nach Mittag / von Zwölff biss auff Ein vnd Zwey Vhr / in Prima Classe. NAch dem das exercitium Musicae verricht / sol der Praeceptor dieses Classis / den grössern Syntaxim Philippi Melanthonis ördentlich fürnehmen / vnd ein Regel oder zwo / mit den Exemplis wol explicieren / vnd den Knaben anzeigen / das man solche schöne Formulas loquendi in reden vnnd schreiben imitieren solle / auch allwegen / wie vor offt gemelt / den negsten Tag / die vorgehenden Lection repetieren / ehe man wieder ließt. Aber von Ein biß Zwey Vhr / sollen die libri AEneidos Virgilij, vnd Officia Ciceronis, ein Buch vmb das ander gelesen / auch alternis diebus repetiert / vnnd ein Grammaticum exercitium darauß gehalten werden. Die letzte Stund von Drey biß vier Vhrn / in Prima Classe. IN dieser Stund sol allwegen alternis diebus integra Grammatica Graeca / vnd ein Lection ex Fabulis Graecis AEsopi, ex lsocrate ad Demonicũ, oder Paedia Xenophontis, oder Hesiodo, nach gelegenheit der Auditorum / gelesen vnd repetiert werden. Vnd hierinn der Praeceptor auff das vleissigst die Themata den

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 334. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/482>, abgerufen am 25.11.2024.