Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.cieren / vnnd souiel müglich sein kan / Exemplis declarieren / auch versuchen / ob bey den Knaben zuerhalten / das sie lerneten Carmina schreiben. Zu der andern Stund von Neun biß Zehen Vhr / sol Rhetorica Philippi Melanthonis gelesen werden. Weil aber Georgius Maior per quaestiones / dieselb nicht allein in ein fein Epitomen verfaßt / sondern auch schöne Orationes darzu gesetzt / aus welchen der vsusartis fein auff die Latinos Authores appliciert wird / Sol demnach solches Epitome / ausser den Rhetoricis Philippi gebraucht vnd für die hand genomen / vnd ein Praeceptum oder zwey / deutlich vnd wol expliciert / vnd den negsten tag hernach zu dieser Stund / ehe man wieder list / repetiert / vnd memoriter recitiert werden. Vnd dieweil die Praecepta für sich selbs bloß seind / vnd keinen nutz schaffen / wo sie nicht Exemplis illustriert werden / Vnd aber die Knaben den vsum auch sehen mögen / sol auff ein jeden Statum / oder Genus Causae ein Oratio Ciceronis oder Liuij, wie in gemelten Quaestionibus Georgij Maioris sie getruckt / gelesen werden / Dann der Praeceptor vleissig das Argumentum / die Partes Orationis, den Statum, die Argumenta Confirmationis, darnach in singulis partibus Orationis, wie sie orniert vnd tractiert werden / anzeigen. Vnnd sol der Praeceptor erstlich auff die inuentionem, nachmals dispositionem, vnnd letzlich elocutionem acht haben / vnd also die Praecepta auff gehörte weiß demonstrieren. cieren / vnnd souiel müglich sein kan / Exemplis declarieren / auch versuchen / ob bey den Knaben zuerhalten / das sie lerneten Carmina schreiben. Zu der andern Stund von Neun biß Zehen Vhr / sol Rhetorica Philippi Melanthonis gelesen werden. Weil aber Georgius Maior per quaestiones / dieselb nicht allein in ein fein Epitomen verfaßt / sondern auch schöne Orationes darzu gesetzt / aus welchen der vsusartis fein auff die Latinos Authores appliciert wird / Sol demnach solches Epitome / ausser den Rhetoricis Philippi gebraucht vnd für die hand genomen / vnd ein Praeceptum oder zwey / deutlich vnd wol expliciert / vnd den negsten tag hernach zu dieser Stund / ehe man wieder list / repetiert / vnd memoriter recitiert werdẽ. Vñ dieweil die Praecepta für sich selbs bloß seind / vnd keinen nutz schaffen / wo sie nicht Exemplis illustriert werden / Vnd aber die Knaben den vsum auch sehen mögen / sol auff ein jeden Statum / oder Genus Causae ein Oratio Ciceronis oder Liuij, wie in gemelten Quaestionibus Georgij Maioris sie getruckt / gelesen werden / Dann der Praeceptor vleissig das Argumentum / die Partes Orationis, den Statum, die Argumenta Confirmationis, darnach in singulis partibus Orationis, wie sie orniert vnd tractiert werden / anzeigen. Vnnd sol der Praeceptor erstlich auff die inuentionem, nachmals dispositionem, vnnd letzlich elocutionem acht haben / vnd also die Praecepta auff gehörte weiß demonstrieren. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0481" n="333"/> cieren / vnnd souiel müglich sein kan / Exemplis declarieren / auch versuchen / ob bey den Knaben zuerhalten / das sie lerneten Carmina schreiben.</p> <p>Zu der andern Stund von Neun biß Zehen Vhr / sol Rhetorica Philippi Melanthonis gelesen werden. Weil aber Georgius Maior per quaestiones / dieselb nicht allein in ein fein Epitomen verfaßt / sondern auch schöne Orationes darzu gesetzt / aus welchen der vsusartis fein auff die Latinos Authores appliciert wird / Sol demnach solches Epitome / ausser den Rhetoricis Philippi gebraucht vnd für die hand genomen / vnd ein Praeceptum oder zwey / deutlich vnd wol expliciert / vnd den negsten tag hernach zu dieser Stund / ehe man wieder list / repetiert / vnd memoriter recitiert werdẽ. Vñ dieweil die Praecepta für sich selbs bloß seind / vnd keinen nutz schaffen / wo sie nicht Exemplis illustriert werden / Vnd aber die Knaben den vsum auch sehen mögen / sol auff ein jeden Statum / oder Genus Causae ein Oratio Ciceronis oder Liuij, wie in gemelten Quaestionibus Georgij Maioris sie getruckt / gelesen werden / Dann der Praeceptor vleissig das Argumentum / die Partes Orationis, den Statum, die Argumenta Confirmationis, darnach in singulis partibus Orationis, wie sie orniert vnd tractiert werden / anzeigen. Vnnd sol der Praeceptor erstlich auff die inuentionem, nachmals dispositionem, vnnd letzlich elocutionem acht haben / vnd also die Praecepta auff gehörte weiß demonstrieren.</p> </div> </body> </text> </TEI> [333/0481]
cieren / vnnd souiel müglich sein kan / Exemplis declarieren / auch versuchen / ob bey den Knaben zuerhalten / das sie lerneten Carmina schreiben.
Zu der andern Stund von Neun biß Zehen Vhr / sol Rhetorica Philippi Melanthonis gelesen werden. Weil aber Georgius Maior per quaestiones / dieselb nicht allein in ein fein Epitomen verfaßt / sondern auch schöne Orationes darzu gesetzt / aus welchen der vsusartis fein auff die Latinos Authores appliciert wird / Sol demnach solches Epitome / ausser den Rhetoricis Philippi gebraucht vnd für die hand genomen / vnd ein Praeceptum oder zwey / deutlich vnd wol expliciert / vnd den negsten tag hernach zu dieser Stund / ehe man wieder list / repetiert / vnd memoriter recitiert werdẽ. Vñ dieweil die Praecepta für sich selbs bloß seind / vnd keinen nutz schaffen / wo sie nicht Exemplis illustriert werden / Vnd aber die Knaben den vsum auch sehen mögen / sol auff ein jeden Statum / oder Genus Causae ein Oratio Ciceronis oder Liuij, wie in gemelten Quaestionibus Georgij Maioris sie getruckt / gelesen werden / Dann der Praeceptor vleissig das Argumentum / die Partes Orationis, den Statum, die Argumenta Confirmationis, darnach in singulis partibus Orationis, wie sie orniert vnd tractiert werden / anzeigen. Vnnd sol der Praeceptor erstlich auff die inuentionem, nachmals dispositionem, vnnd letzlich elocutionem acht haben / vnd also die Praecepta auff gehörte weiß demonstrieren.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/481>, abgerufen am 16.02.2025. |