Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Knaben anzeigen / vnd sie selbs formieren lassen / auch sie darzu halten / das sie es vleissig colligieren vnd auffschreiben. EXERCITIVM STYLI. ES sollen auch in dieser Classe, die Deutsche Argumenta lenger vnd scherffer gestelt werden / doch das sie in Periodos eingeschlossen sein / damit die Jungen der Composition gewohnen. Vnd dieweil man in dieser Classe, prineipia Dialecticae vnd Rhetoricae lieset / sollen die Argumenta nicht alle auff eine weise gerichtet / sonder etwan ein Epistola / zun zeiten ein Exordium, Narratio, Locus communis, Consirmatio, Peroratio, Descriptio alicuius rei, Tractatio fabulae, oder dergleichen Progymnasmata fürgegeben / vnd die Adolescentes also abgericht werden / das jnen nachmals gantze Declamationes zuschreiben / nicht zuschwer sey. Da muß man nicht sehen / wie lang / sonder wie gut die Seripta sein / vnd das sie auff die Phrases vnd imitationem Ciceronis erichtet werden / sonst coaceruiren die Knaben allein viel Sententias auß andern Scriptoribus ohne allen verstandt vnd vrtheil zusamen / vnd haben nicht acht auff die puritatem linguae. In dem emendieren / sol der Paedagogus mit vleiß anzeigen / wa sie in inuentione & collocatione rerum, vnnd dann in elocutione verborum geirret haben / vnd wie sie es sollen verbessern / sonst wissen sie nicht / wann sie es gutt oder böß gemacht haben / Auch soll er rationem Knaben anzeigen / vnd sie selbs formieren lassen / auch sie darzu halten / das sie es vleissig colligieren vñ auffschreiben. EXERCITIVM STYLI. ES sollen auch in dieser Classe, die Deutsche Argumenta lenger vnd scherffer gestelt werden / doch das sie in Periodos eingeschlossen sein / damit die Jungen der Composition gewohnen. Vnd dieweil man in dieser Classe, prineipia Dialecticae vnd Rhetoricae lieset / sollen die Argumenta nicht alle auff eine weise gerichtet / sonder etwan ein Epistola / zun zeiten ein Exordium, Narratio, Locus communis, Consirmatio, Peroratio, Descriptio alicuius rei, Tractatio fabulae, oder dergleichen Progymnasmata fürgegeben / vnd die Adolescentes also abgericht werden / das jnen nachmals gantze Declamationes zuschreiben / nicht zuschwer sey. Da muß man nicht sehen / wie lang / sonder wie gut die Seripta sein / vnd das sie auff die Phrases vnd imitationem Ciceronis erichtet werden / sonst coaceruiren die Knaben allein viel Sententias auß andern Scriptoribus ohne allen verstandt vnd vrtheil zusamen / vnd haben nicht acht auff die puritatem linguae. In dem emendieren / sol der Paedagogus mit vleiß anzeigen / wa sie in inuentione & collocatione rerum, vnnd dann in elocutione verborum geirret haben / vnd wie sie es sollen verbessern / sonst wissen sie nicht / wann sie es gutt oder böß gemacht haben / Auch soll er rationem <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0483" n="335"/> Knaben anzeigen / vnd sie selbs formieren lassen / auch sie darzu halten / das sie es vleissig colligieren vñ auffschreiben.</p> </div> <div> <head>EXERCITIVM STYLI.<lb/></head> <p>ES sollen auch in dieser Classe, die Deutsche Argumenta lenger vnd scherffer gestelt werden / doch das sie in Periodos eingeschlossen sein / damit die Jungen der Composition gewohnen. Vnd dieweil man in dieser Classe, prineipia Dialecticae vnd Rhetoricae lieset / sollen die Argumenta nicht alle auff eine weise gerichtet / sonder etwan ein Epistola / zun zeiten ein Exordium, Narratio, Locus communis, Consirmatio, Peroratio, Descriptio alicuius rei, Tractatio fabulae, oder dergleichen Progymnasmata fürgegeben / vnd die Adolescentes also abgericht werden / das jnen nachmals gantze Declamationes zuschreiben / nicht zuschwer sey.</p> <p>Da muß man nicht sehen / wie lang / sonder wie gut die Seripta sein / vnd das sie auff die Phrases vnd imitationem Ciceronis erichtet werden / sonst coaceruiren die Knaben allein viel Sententias auß andern Scriptoribus ohne allen verstandt vnd vrtheil zusamen / vnd haben nicht acht auff die puritatem linguae.</p> <p>In dem emendieren / sol der Paedagogus mit vleiß anzeigen / wa sie in inuentione & collocatione rerum, vnnd dann in elocutione verborum geirret haben / vnd wie sie es sollen verbessern / sonst wissen sie nicht / wann sie es gutt oder böß gemacht haben / Auch soll er rationem </p> </div> </body> </text> </TEI> [335/0483]
Knaben anzeigen / vnd sie selbs formieren lassen / auch sie darzu halten / das sie es vleissig colligieren vñ auffschreiben.
EXERCITIVM STYLI.
ES sollen auch in dieser Classe, die Deutsche Argumenta lenger vnd scherffer gestelt werden / doch das sie in Periodos eingeschlossen sein / damit die Jungen der Composition gewohnen. Vnd dieweil man in dieser Classe, prineipia Dialecticae vnd Rhetoricae lieset / sollen die Argumenta nicht alle auff eine weise gerichtet / sonder etwan ein Epistola / zun zeiten ein Exordium, Narratio, Locus communis, Consirmatio, Peroratio, Descriptio alicuius rei, Tractatio fabulae, oder dergleichen Progymnasmata fürgegeben / vnd die Adolescentes also abgericht werden / das jnen nachmals gantze Declamationes zuschreiben / nicht zuschwer sey.
Da muß man nicht sehen / wie lang / sonder wie gut die Seripta sein / vnd das sie auff die Phrases vnd imitationem Ciceronis erichtet werden / sonst coaceruiren die Knaben allein viel Sententias auß andern Scriptoribus ohne allen verstandt vnd vrtheil zusamen / vnd haben nicht acht auff die puritatem linguae.
In dem emendieren / sol der Paedagogus mit vleiß anzeigen / wa sie in inuentione & collocatione rerum, vnnd dann in elocutione verborum geirret haben / vnd wie sie es sollen verbessern / sonst wissen sie nicht / wann sie es gutt oder böß gemacht haben / Auch soll er rationem
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/483>, abgerufen am 22.07.2024. |