Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.sse der Chor mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper soll der Priester die leute / so des folgenden tags communiciren wöllen / Beicht hören / vnderrichten / vnd absoluieren. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabendts / des Morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag / nach der ersten Predigt / Beicht gehort werden. Es soll aber das Volck vleissig vermahnet werden / das sie auff den Sonnabendt / Morgendts oder Abendts / fürnemlich zur Beicht kommen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschweret werden / vnd kein vnordnung darauß entstehen möge. An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen / von der Metten oder früe Predigt DEs Morgendts früe / nach fünff Vhren / (oder wie es die gelegenheit jedes orts / vnd der zeit leiden mag) soll zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zween oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica, uel Festo. sse der Chor mit dem Benedicamus Domino. Nach der Vesper soll der Priester die leute / so des folgenden tags communiciren wöllen / Beicht hören / vnderrichten / vnd absoluieren. Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabendts / des Morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag / nach der ersten Predigt / Beicht gehort werden. Es soll aber das Volck vleissig vermahnet werden / das sie auff den Sonnabendt / Morgendts oder Abendts / fürnemlich zur Beicht kommen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschweret werden / vnd kein vnordnung darauß entstehen möge. An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen / von der Metten oder früe Predigt DEs Morgendts früe / nach fünff Vhren / (oder wie es die gelegenheit jedes orts / vnd der zeit leiden mag) soll zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zween oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica, uel Festo. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0151" n="7"/> sse der Chor mit dem <hi rendition="#i">Benedicamus Domino</hi>.</p> <p>Nach der Vesper soll der Priester die leute / so des folgenden tags communiciren wöllen / Beicht hören / vnderrichten / vnd absoluieren.</p> <p>Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabendts / des Morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag / nach der ersten Predigt / Beicht gehort werden.</p> <p>Es soll aber das Volck vleissig vermahnet werden / das sie auff den Sonnabendt / Morgendts oder Abendts / fürnemlich zur Beicht kommen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschweret werden / vnd kein vnordnung darauß entstehen möge.</p> </div> <div> <head>An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen / von der Metten oder früe Predigt<lb/></head> <p>DEs Morgendts früe / nach fünff Vhren / (oder wie es die gelegenheit jedes orts / vnd der zeit leiden mag) soll zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zween oder drey singen / mit der <hi rendition="#i">Antiphona de Dominica, uel Festo</hi>.</p> </div> </body> </text> </TEI> [7/0151]
sse der Chor mit dem Benedicamus Domino.
Nach der Vesper soll der Priester die leute / so des folgenden tags communiciren wöllen / Beicht hören / vnderrichten / vnd absoluieren.
Wenn viel Communicanten sein / mag auch des Sonnabendts / des Morgens früe / nach der Predigt / vnd am Sontag / nach der ersten Predigt / Beicht gehort werden.
Es soll aber das Volck vleissig vermahnet werden / das sie auff den Sonnabendt / Morgendts oder Abendts / fürnemlich zur Beicht kommen sollen / sampt jrem Gesinde vnd Kindern / auff das die Kirchendiener nicht zu sehr beschweret werden / vnd kein vnordnung darauß entstehen möge.
An gemeinen Sontagen vnd Feyertagen / von der Metten oder früe Predigt
DEs Morgendts früe / nach fünff Vhren / (oder wie es die gelegenheit jedes orts / vnd der zeit leiden mag) soll zur Metten geleutet werden / vnd darnach die Schüler einen Psalm / zween oder drey singen / mit der Antiphona de Dominica, uel Festo.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/151 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/151>, abgerufen am 16.02.2025. |