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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch.

Darnach singe man Te Deum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten.

Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden.

Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden.

Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser / etc. gesungen werden.

Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt / ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.

Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch.

Darnach singe man Te Deum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten.

Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden.

Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden.

Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser / etc. gesungen werden.

Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt / ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.

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[8/0152] Darnach lese ein Knab die Sontags Episteln / Lateinisch oder Deudsch. Darnach singe man Te Deum laudamus, &c. den einen Sontag Lateinisch / den andern Deudsch / vnd das Benedictus darauff / vnd beschliesse der Priester oder Diacon mit einer Collecten. Baldt darnach vmb Sechß Vhren werde die früe Predigt angefangen / biß vmb Sieben / vnd mag vor der Predigt ein Deudscher Psalm / auß Lutheri sangbuch / gesungen werden. Es soll aber in Stedten / vnd da Schulen sein / alle Sontag / zur früe Predigt / der Catechismus ördentlich für vnd für geprediget / vnd wenn derselbe aus ist / wiederumb angefangen / vnd allezeit vor der Predigt / die wort des Catechismi gelesen werden. Nach der früe Predigt soll durch das Volck die heiligen Zehen Gebott / oder das Vater vnser / etc. gesungen werden. Da aber keine Schüler sein / da kan die Metten vnderwegen gelassen / Aber vor der Predigt / ein oder zween Deudsche Psalmen gesungen werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/152>, abgerufen am 22.11.2024.