Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.So gehet nun hin / und weidet die Heerde Christi / so euch befohlen ist / und sehet wol zu / nicht gezwungen / sondern willig / nicht um schändlichen Gewinns willen / sondern von Hertzengrund / nicht als die über das Volck herrschen / sondern werdet ein Fürbilde der Heerde / so werdet ihr wenn der Ertz-Hirte erscheinen wird / die unverwelckliche Krone der Ehren empfangen. Der HErr JEsus segne euch / daß ihr viel Nutz und Frucht stifftet / und euch und eure Zuhörer zur Seeligkeit befordern möget / Amen. CAP. XVI. Auf welche Weise ein neuer Prediger bey seiner Kirchen eingeführet werden soll. 1. DIe Einführung des neuen Predigers soll von dem Special-Superintendenten in Gegenwart der Gerichts- Herrn oder Beamten / oder Bürgermeister und Raht jedes Orts / imgleichen eines benachbarten Pfarrherrens als Zeugen dieser Handelung nachfolgender Gestalt auf einen Sonn- oder Fest-Tag geschehen. 2. Die Gemeinde soll des vorigen Sonntages mit Fleiß ermahnet / auch von den Gerichten dazu mit Ernst angehalten werden / daß sie ohne Ausbleiben in der Kirchen den folgenden Sonn- oder Feyer-Tag erscheine; Nachdem nun der einzuführende oder ein ander Prediger eine Predigt über den ordentlichen oder aufgegebenen Text verrichtet / soll die Gemeinde nach geendigten gewöhnlichen Gottesdienst auf der Cantzel / einmühtiglich singen: Komm heiliger Geist etc. 3. Unterdessen der Superintendens für den Altar mitten in der Kirche (wo derselbe verhanden) treten / eine kurtze Rede von der Einsetzung / Nutz und Autorität des Heil. Predig-Ampts halten / und die Gemeinde zu einem brünstigen Gebet / Liebe und So gehet nun hin / und weidet die Heerde Christi / so euch befohlen ist / und sehet wol zu / nicht gezwungen / sondern willig / nicht um schändlichen Gewinns willen / sondern von Hertzengrund / nicht als die über das Volck herrschen / sondern werdet ein Fürbilde der Heerde / so werdet ihr wenn der Ertz-Hirte erscheinen wird / die unverwelckliche Krone der Ehren empfangen. Der HErr JEsus segne euch / daß ihr viel Nutz und Frucht stifftet / und euch und eure Zuhörer zur Seeligkeit befordern möget / Amen. CAP. XVI. Auf welche Weise ein neuer Prediger bey seiner Kirchen eingeführet werden soll. 1. DIe Einführung des neuen Predigers soll von dem Special-Superintendenten in Gegenwart der Gerichts- Herrn oder Beamten / oder Bürgermeister und Raht jedes Orts / imgleichen eines benachbarten Pfarrherrens als Zeugen dieser Handelung nachfolgender Gestalt auf einen Sonn- oder Fest-Tag geschehen. 2. Die Gemeinde soll des vorigen Sonntages mit Fleiß ermahnet / auch von den Gerichten dazu mit Ernst angehalten werden / daß sie ohne Ausbleiben in der Kirchen den folgenden Sonn- oder Feyer-Tag erscheine; Nachdem nun der einzuführende oder ein ander Prediger eine Predigt über den ordentlichen oder aufgegebenen Text verrichtet / soll die Gemeinde nach geendigten gewöhnlichen Gottesdienst auf der Cantzel / einmühtiglich singen: Komm heiliger Geist etc. 3. Unterdessen der Superintendens für den Altar mitten in der Kirche (wo derselbe verhanden) treten / eine kurtze Rede von der Einsetzung / Nutz und Autorität des Heil. Predig-Ampts halten / und die Gemeinde zu einem brünstigen Gebet / Liebe und <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0098" n="94"/> <p>So gehet nun hin / und weidet die Heerde Christi / so euch befohlen ist / und sehet wol zu / nicht gezwungen / sondern willig / nicht um schändlichen Gewinns willen / sondern von Hertzengrund / nicht als die über das Volck herrschen / sondern werdet ein Fürbilde der Heerde / so werdet ihr wenn der Ertz-Hirte erscheinen wird / die unverwelckliche Krone der Ehren empfangen.</p> <p>Der HErr JEsus segne euch / daß ihr viel Nutz und Frucht stifftet / und euch und eure Zuhörer zur Seeligkeit befordern möget / Amen.</p> </div> <div> <head>CAP. XVI. Auf welche Weise ein neuer Prediger bey seiner Kirchen eingeführet werden soll.<lb/></head> </div> <div> <head>1.<lb/></head> <p>DIe Einführung des neuen Predigers soll von dem Special-Superintendenten in Gegenwart der Gerichts- Herrn oder Beamten / oder Bürgermeister und Raht jedes Orts / imgleichen eines benachbarten Pfarrherrens als Zeugen dieser Handelung nachfolgender Gestalt auf einen Sonn- oder Fest-Tag geschehen.</p> <p>2. Die Gemeinde soll des vorigen Sonntages mit Fleiß ermahnet / auch von den Gerichten dazu mit Ernst angehalten werden / daß sie ohne Ausbleiben in der Kirchen den folgenden Sonn- oder Feyer-Tag erscheine;</p> <p>Nachdem nun der einzuführende oder ein ander Prediger eine Predigt über den ordentlichen oder aufgegebenen Text verrichtet / soll die Gemeinde nach geendigten gewöhnlichen Gottesdienst auf der Cantzel / einmühtiglich singen:</p> </div> <div> <head>Komm heiliger Geist etc.<lb/></head> <p>3. Unterdessen der Superintendens für den Altar mitten in der Kirche (wo derselbe verhanden) treten / eine kurtze Rede von der Einsetzung / Nutz und Autorität des Heil. Predig-Ampts halten / und die Gemeinde zu einem brünstigen Gebet / Liebe und </p> </div> </body> </text> </TEI> [94/0098]
So gehet nun hin / und weidet die Heerde Christi / so euch befohlen ist / und sehet wol zu / nicht gezwungen / sondern willig / nicht um schändlichen Gewinns willen / sondern von Hertzengrund / nicht als die über das Volck herrschen / sondern werdet ein Fürbilde der Heerde / so werdet ihr wenn der Ertz-Hirte erscheinen wird / die unverwelckliche Krone der Ehren empfangen.
Der HErr JEsus segne euch / daß ihr viel Nutz und Frucht stifftet / und euch und eure Zuhörer zur Seeligkeit befordern möget / Amen.
CAP. XVI. Auf welche Weise ein neuer Prediger bey seiner Kirchen eingeführet werden soll.
1.
DIe Einführung des neuen Predigers soll von dem Special-Superintendenten in Gegenwart der Gerichts- Herrn oder Beamten / oder Bürgermeister und Raht jedes Orts / imgleichen eines benachbarten Pfarrherrens als Zeugen dieser Handelung nachfolgender Gestalt auf einen Sonn- oder Fest-Tag geschehen.
2. Die Gemeinde soll des vorigen Sonntages mit Fleiß ermahnet / auch von den Gerichten dazu mit Ernst angehalten werden / daß sie ohne Ausbleiben in der Kirchen den folgenden Sonn- oder Feyer-Tag erscheine;
Nachdem nun der einzuführende oder ein ander Prediger eine Predigt über den ordentlichen oder aufgegebenen Text verrichtet / soll die Gemeinde nach geendigten gewöhnlichen Gottesdienst auf der Cantzel / einmühtiglich singen:
Komm heiliger Geist etc.
3. Unterdessen der Superintendens für den Altar mitten in der Kirche (wo derselbe verhanden) treten / eine kurtze Rede von der Einsetzung / Nutz und Autorität des Heil. Predig-Ampts halten / und die Gemeinde zu einem brünstigen Gebet / Liebe und
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/98 |
Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/98>, abgerufen am 17.07.2024. |