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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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willigen Folge vermahnen / darauf den neuen Kirchen-Diener für ihm zu dem Gebet nieder knien lassen / und die Gemeinde etwa auf folgende masse anreden:

GEliebte Freunde in Christo dem HErrn / weiln ihr biß anhero nach dem Befehl unsers einigen Seeligmachers JEsu Christi dem barmhertzigen GOtt / als dem HErrn der geistlichen Kirchen-Erndte um einen getreuen (Superintendenten oder Seelsorger) an des vorigen (seelig Verstorbenen oder anders wohin beforderten) Statt und Stell gebeten und angeruffen habt. So hat derselbige viel fromme GOtt euer Gebet und Seufftzen in Gnaden erhöret / und euch den gegenwärtigen N. N. zugewiesen und bescheret. Sind also wir nunmehro diesesmahl bey euch zugegen / daß wir zufoderst wegen unsers HErrn JEsu Christi / dessen diese Sache ist / und wegen unsers gnädigen Fürsten und Herrn / solchen euren neuen Superintenden und Pastoren oder Prediger installiren / in seine Kirche einführen / und euch allen ihn zu euren ordentlichen Seelen-Hirten fürstellen wollen.

Vermahnen euch demnach an statt des Allmächtigen GOttes / und itzt hochgedachter unser gnädigen Fürstlichen Landes-Obrigkeit / daß ihr alle mit einander ihn dafür erkennen / ehren und lieben / auch für allen Dingen ihm folgen und gehorsahmen sollet / wenn er euch aus GOttes wahren Worte zu allem Guten anweiset und unterrichtet / wie ihr es dermahleins an Jüngsten Tage für dem Richter alles Fleisches gedencket zu verantworten; denn das ist der ernste Wille und Meinung GOttes / der uns Diener des Worts an seines Sohnes JEsu Chri-

willigen Folge vermahnen / darauf den neuen Kirchen-Diener für ihm zu dem Gebet nieder knien lassen / und die Gemeinde etwa auf folgende masse anreden:

GEliebte Freunde in Christo dem HErrn / weiln ihr biß anhero nach dem Befehl unsers einigen Seeligmachers JEsu Christi dem barmhertzigen GOtt / als dem HErrn der geistlichen Kirchen-Erndte um einen getreuen (Superintendenten oder Seelsorger) an des vorigen (seelig Verstorbenen oder anders wohin beforderten) Statt und Stell gebeten und angeruffen habt. So hat derselbige viel fromme GOtt euer Gebet und Seufftzen in Gnaden erhöret / und euch den gegenwärtigen N. N. zugewiesen und bescheret. Sind also wir nunmehro diesesmahl bey euch zugegen / daß wir zufoderst wegen unsers HErrn JEsu Christi / dessen diese Sache ist / und wegen unsers gnädigen Fürsten und Herrn / solchen euren neuen Superintenden und Pastoren oder Prediger installiren / in seine Kirche einführen / und euch allen ihn zu euren ordentlichen Seelen-Hirten fürstellen wollen.

Vermahnen euch demnach an statt des Allmächtigen GOttes / und itzt hochgedachter unser gnädigen Fürstlichen Landes-Obrigkeit / daß ihr alle mit einander ihn dafür erkennen / ehren und lieben / auch für allen Dingen ihm folgen und gehorsahmen sollet / wenn er euch aus GOttes wahren Worte zu allem Guten anweiset und unterrichtet / wie ihr es dermahleins an Jüngsten Tage für dem Richter alles Fleisches gedencket zu verantworten; denn das ist der ernste Wille und Meinung GOttes / der uns Diener des Worts an seines Sohnes JEsu Chri-

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willigen       Folge vermahnen / darauf den neuen Kirchen-Diener für ihm zu dem Gebet nieder knien lassen /       und die Gemeinde etwa auf folgende masse anreden:</p>
        <p>GEliebte Freunde in Christo dem HErrn / weiln ihr biß anhero nach dem Befehl unsers einigen       Seeligmachers JEsu Christi dem barmhertzigen GOtt / als dem HErrn der geistlichen       Kirchen-Erndte um einen getreuen (Superintendenten oder Seelsorger) an des vorigen (seelig       Verstorbenen oder anders wohin beforderten) Statt und Stell gebeten und angeruffen habt. So hat       derselbige viel fromme GOtt euer Gebet und Seufftzen in Gnaden erhöret / und euch den       gegenwärtigen N. N. zugewiesen und bescheret. Sind also wir nunmehro diesesmahl bey euch       zugegen / daß wir zufoderst wegen unsers HErrn JEsu Christi / dessen diese Sache ist / und       wegen unsers gnädigen Fürsten und Herrn / solchen euren neuen Superintenden und Pastoren oder       Prediger installiren / in seine Kirche einführen / und euch allen ihn zu euren ordentlichen       Seelen-Hirten fürstellen wollen.</p>
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[95/0099] willigen Folge vermahnen / darauf den neuen Kirchen-Diener für ihm zu dem Gebet nieder knien lassen / und die Gemeinde etwa auf folgende masse anreden: GEliebte Freunde in Christo dem HErrn / weiln ihr biß anhero nach dem Befehl unsers einigen Seeligmachers JEsu Christi dem barmhertzigen GOtt / als dem HErrn der geistlichen Kirchen-Erndte um einen getreuen (Superintendenten oder Seelsorger) an des vorigen (seelig Verstorbenen oder anders wohin beforderten) Statt und Stell gebeten und angeruffen habt. So hat derselbige viel fromme GOtt euer Gebet und Seufftzen in Gnaden erhöret / und euch den gegenwärtigen N. N. zugewiesen und bescheret. Sind also wir nunmehro diesesmahl bey euch zugegen / daß wir zufoderst wegen unsers HErrn JEsu Christi / dessen diese Sache ist / und wegen unsers gnädigen Fürsten und Herrn / solchen euren neuen Superintenden und Pastoren oder Prediger installiren / in seine Kirche einführen / und euch allen ihn zu euren ordentlichen Seelen-Hirten fürstellen wollen. Vermahnen euch demnach an statt des Allmächtigen GOttes / und itzt hochgedachter unser gnädigen Fürstlichen Landes-Obrigkeit / daß ihr alle mit einander ihn dafür erkennen / ehren und lieben / auch für allen Dingen ihm folgen und gehorsahmen sollet / wenn er euch aus GOttes wahren Worte zu allem Guten anweiset und unterrichtet / wie ihr es dermahleins an Jüngsten Tage für dem Richter alles Fleisches gedencket zu verantworten; denn das ist der ernste Wille und Meinung GOttes / der uns Diener des Worts an seines Sohnes JEsu Chri-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/99>, abgerufen am 23.04.2024.