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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Gemeinde vorstellen / vor den besorglichen harten Straffen GOttes warnen / und zur Busse und Besserung ermahnen.

§. 8.

Nach geendigter Predigt soll der Pastor die gewöhnliche gemeine Beicht und Absolution sprechen / darauf mit der gantzen Gemeinde auf die Knie niederfallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / das verordnete Buß-Gebet der Gemeinde langsahm und deutlich vorlesen / nach dessen Endigung das Vater Unser / und hernach / wenn die Gemeinde aufgestanden / den Seegen sprechen.

§. 9.

Unterdessen daß der Pastor von der Cantzel tritt / soll die Gemeinde singen:

Sieh nicht an unser Sünde groß.
§. 10.

Darauf soll die gewöhnliche Litaney, und wenn die zum Ende / Erhalt uns HErr bey etc. gesungen werden.

§. 11.

Ferners / der Pastor für dem Altar wie auch die gantze Gemeinde auf ihre Knie fallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / andächtig beten. Nun hilff uns HErr den Dienern dein etc. oder Christe du Lamm GOTTes etc. und das Vater Unser.

§. 12.
Hierauf soll gesungen werden.
O Lamm GOttes unschuldig etc.
Und der Pastor intoniren;
HErr handele nicht mit uns nach unsern Sünden.
Die Gemeinde antworten:
Und vergilt uns nicht nach unser Missethat.
Darauf mit der Collecte

HErr GOtt himmlischer Vater der du nicht Lust hast etc. Und Der Nahme des Herrn etc. Diese morgentliche Buß-Andacht geendiget werden.

Gemeinde vorstellen / vor den besorglichen harten Straffen GOttes warnen / und zur Busse und Besserung ermahnen.

§. 8.

Nach geendigter Predigt soll der Pastor die gewöhnliche gemeine Beicht und Absolution sprechen / darauf mit der gantzen Gemeinde auf die Knie niederfallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / das verordnete Buß-Gebet der Gemeinde langsahm und deutlich vorlesen / nach dessen Endigung das Vater Unser / und hernach / wenn die Gemeinde aufgestanden / den Seegen sprechen.

§. 9.

Unterdessen daß der Pastor von der Cantzel tritt / soll die Gemeinde singen:

Sieh nicht an unser Sünde groß.
§. 10.

Darauf soll die gewöhnliche Litaney, und wenn die zum Ende / Erhalt uns HErr bey etc. gesungen werden.

§. 11.

Ferners / der Pastor für dem Altar wie auch die gantze Gemeinde auf ihre Knie fallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / andächtig beten. Nun hilff uns HErr den Dienern dein etc. oder Christe du Lamm GOTTes etc. und das Vater Unser.

§. 12.
Hierauf soll gesungen werden.
O Lamm GOttes unschuldig etc.
Und der Pastor intoniren;
HErr handele nicht mit uns nach unsern Sünden.
Die Gemeinde antworten:
Und vergilt uns nicht nach unser Missethat.
Darauf mit der Collecte

HErr GOtt himmlischer Vater der du nicht Lust hast etc. Und Der Nahme des Herrn etc. Diese morgentliche Buß-Andacht geendiget werden.

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[19/0023] Gemeinde vorstellen / vor den besorglichen harten Straffen GOttes warnen / und zur Busse und Besserung ermahnen. §. 8. Nach geendigter Predigt soll der Pastor die gewöhnliche gemeine Beicht und Absolution sprechen / darauf mit der gantzen Gemeinde auf die Knie niederfallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / das verordnete Buß-Gebet der Gemeinde langsahm und deutlich vorlesen / nach dessen Endigung das Vater Unser / und hernach / wenn die Gemeinde aufgestanden / den Seegen sprechen. §. 9. Unterdessen daß der Pastor von der Cantzel tritt / soll die Gemeinde singen: Sieh nicht an unser Sünde groß. §. 10. Darauf soll die gewöhnliche Litaney, und wenn die zum Ende / Erhalt uns HErr bey etc. gesungen werden. §. 11. Ferners / der Pastor für dem Altar wie auch die gantze Gemeinde auf ihre Knie fallen / und wann unterdessen die Bett-Glocke gezogen wird / andächtig beten. Nun hilff uns HErr den Dienern dein etc. oder Christe du Lamm GOTTes etc. und das Vater Unser. §. 12. Hierauf soll gesungen werden. O Lamm GOttes unschuldig etc. Und der Pastor intoniren; HErr handele nicht mit uns nach unsern Sünden. Die Gemeinde antworten: Und vergilt uns nicht nach unser Missethat. Darauf mit der Collecte HErr GOtt himmlischer Vater der du nicht Lust hast etc. Und Der Nahme des Herrn etc. Diese morgentliche Buß-Andacht geendiget werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/23>, abgerufen am 24.04.2024.