Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.§. 13. Des Nachmittags vor 1. Uhr soll abermahl eine gute Viertel Stunde geleutet werden / die Gemeinde unterdessen sich häuffig und unausbleiblich wieder einstellen; da es dann mit den Gottesdienst auf masse wie derselbe des Vormittages geordnet worden zu halten / nur daß an statt der gewöhnlichen Litaney gesungen werden kan: Nimm von uns HErre GOTT etc. auf Art und Weise wie solches in Unsern Kirchen schon bekandt und gebräuchlich ist. §. 14. Es sollen auch vor der Kirch-Thüren Becken / Vor- und Nachmittags gesetzet / und die Gemeinde auf der Cantzel von dem Prediger eine milde Gabe vor die Armen in dieselbe einzulegen ermahnet werden. §. 15. Damit auch diese Bett-Tage ohne Hindernisse also gefeyret werden mögen / so soll an denselben insonderheit / was in Unser Fürstl. Constitution von der Sabbath- und Fest-Feyer verordnet / in allen Stücken wol beobachtet werden. §. 16. Es haben auch die Pastores bey Gelegenheit ihre Pfarr-Kinder zu ermahnen / daß sie vor angehenden vormittäglichen Gottesdienst / auch wann sie nach Endigung desselben zu Hause kommen / die Zeit nicht mit häußlicher Arbeit / sondern nebst ihren Kindern und Gesinde / durch Erinnerung dessen was sie in der Predigt gehöret / zubringen / auch sonst etliche Capitel aus der Bibel / sonderlich das 16. Capit. des 3ten Buchs Mosis / und 28. Capit. des 5ten Buchs Mosis / die Historiam von Josaphat 2. Chronicorum. 20. von Hiskia 2. Chronic. 32. und Esaiae 36. & 27. Cap. Die Historiam von den Niniviten in dem Propheten Jona. Das 9. Cap. Danielis. Den 24. 46. 85. 147. und andere / insonderheit aber die Buß-Psalme und dergleichen mehr den Kindern und Gesinde vorlesen oder verlesen lassen / und daneben singen und beten sollen. §. 13. Des Nachmittags vor 1. Uhr soll abermahl eine gute Viertel Stunde geleutet werden / die Gemeinde unterdessen sich häuffig und unausbleiblich wieder einstellen; da es dann mit den Gottesdienst auf masse wie derselbe des Vormittages geordnet worden zu halten / nur daß an statt der gewöhnlichen Litaney gesungen werden kan: Nimm von uns HErre GOTT etc. auf Art und Weise wie solches in Unsern Kirchen schon bekandt und gebräuchlich ist. §. 14. Es sollen auch vor der Kirch-Thüren Becken / Vor- und Nachmittags gesetzet / und die Gemeinde auf der Cantzel von dem Prediger eine milde Gabe vor die Armen in dieselbe einzulegen ermahnet werden. §. 15. Damit auch diese Bett-Tage ohne Hindernisse also gefeyret werden mögen / so soll an denselben insonderheit / was in Unser Fürstl. Constitution von der Sabbath- und Fest-Feyer verordnet / in allen Stücken wol beobachtet werden. §. 16. Es haben auch die Pastores bey Gelegenheit ihre Pfarr-Kinder zu ermahnen / daß sie vor angehenden vormittäglichen Gottesdienst / auch wann sie nach Endigung desselben zu Hause kommen / die Zeit nicht mit häußlicher Arbeit / sondern nebst ihren Kindern und Gesinde / durch Erinnerung dessen was sie in der Predigt gehöret / zubringen / auch sonst etliche Capitel aus der Bibel / sonderlich das 16. Capit. des 3ten Buchs Mosis / und 28. Capit. des 5ten Buchs Mosis / die Historiam von Josaphat 2. Chronicorum. 20. von Hiskia 2. Chronic. 32. und Esaiae 36. & 27. Cap. Die Historiam von den Niniviten in dem Propheten Jona. Das 9. Cap. Danielis. Den 24. 46. 85. 147. und andere / insonderheit aber die Buß-Psalme und dergleichen mehr den Kindern und Gesinde vorlesen oder verlesen lassen / und daneben singen und beten sollen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0024" n="20"/> </div> <div> <head>§. 13.<lb/></head> <p>Des Nachmittags vor 1. 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Den 24. 46. 85. 147. und andere / insonderheit aber die Buß-Psalme und dergleichen mehr den Kindern und Gesinde vorlesen oder verlesen lassen / und daneben singen und beten sollen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [20/0024]
§. 13.
Des Nachmittags vor 1. Uhr soll abermahl eine gute Viertel Stunde geleutet werden / die Gemeinde unterdessen sich häuffig und unausbleiblich wieder einstellen; da es dann mit den Gottesdienst auf masse wie derselbe des Vormittages geordnet worden zu halten / nur daß an statt der gewöhnlichen Litaney gesungen werden kan: Nimm von uns HErre GOTT etc. auf Art und Weise wie solches in Unsern Kirchen schon bekandt und gebräuchlich ist.
§. 14.
Es sollen auch vor der Kirch-Thüren Becken / Vor- und Nachmittags gesetzet / und die Gemeinde auf der Cantzel von dem Prediger eine milde Gabe vor die Armen in dieselbe einzulegen ermahnet werden.
§. 15.
Damit auch diese Bett-Tage ohne Hindernisse also gefeyret werden mögen / so soll an denselben insonderheit / was in Unser Fürstl. Constitution von der Sabbath- und Fest-Feyer verordnet / in allen Stücken wol beobachtet werden.
§. 16.
Es haben auch die Pastores bey Gelegenheit ihre Pfarr-Kinder zu ermahnen / daß sie vor angehenden vormittäglichen Gottesdienst / auch wann sie nach Endigung desselben zu Hause kommen / die Zeit nicht mit häußlicher Arbeit / sondern nebst ihren Kindern und Gesinde / durch Erinnerung dessen was sie in der Predigt gehöret / zubringen / auch sonst etliche Capitel aus der Bibel / sonderlich das 16. Capit. des 3ten Buchs Mosis / und 28. Capit. des 5ten Buchs Mosis / die Historiam von Josaphat 2. Chronicorum. 20. von Hiskia 2. Chronic. 32. und Esaiae 36. & 27. Cap. Die Historiam von den Niniviten in dem Propheten Jona. Das 9. Cap. Danielis. Den 24. 46. 85. 147. und andere / insonderheit aber die Buß-Psalme und dergleichen mehr den Kindern und Gesinde vorlesen oder verlesen lassen / und daneben singen und beten sollen.
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/24>, abgerufen am 17.07.2024. |