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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709.

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Christliche Gewohnheit eine kurtze Schluß-Predigt bey den Feste in den Städten verlangete / wobey wir es auch beständig lassen.

§. 3.

Im übrigen soll es mit dem öffentlichen Gottesdienst gehalten werden / wie an den gemeinen Sonntagen / nur daß an denen dreyen hohen Festen die Prediger vor dem ersten Vater Unser auf der Cantzel mit der Gemeinde singen sollen:

Auf Weyhnachten.
Ein Kindelein so löbelich.
Oder:
Der Tag der ist so freudenreich.
Auf Ostern.
Christ ist erstanden.
Oder:
Also heilig ist der Tag.
Auf Pfingsten.
Nun bitten wir den heiligen Geist.
CAP. IV. Von denen Quatembern oder viermahligen Buß-Bet- und Fast-Tagen.
§. 1.

DIe Jährlichen Buß-Bet- und Fast-Tage sollen wie bißher / also auch hinführo / der erste den Mittwochen nach Invocavit, der andere / den Mittwochen vor den Pfingst-Tage / der dritte / den Mittwochen nach dem Tage des Creutzes-Erfindung / der vierdte / den Mittwochen nach dem Tage Luciae, folgender Gestalt gefeyret und gehalten werden.

§. 2.

Den Tag vorher soll eine viertel Stunde gegen Abend geläutet nach Endigung des Geläuts an die Bet-Glocke geschlagen und dadurch die Gemeinde des instehenden Buß-Fast- und Bet-Tages auch daß sie sich dazu wol praepariren mögen erinnert werden.

Christliche Gewohnheit eine kurtze Schluß-Predigt bey den Feste in den Städten verlangete / wobey wir es auch beständig lassen.

§. 3.

Im übrigen soll es mit dem öffentlichen Gottesdienst gehalten werden / wie an den gemeinen Sonntagen / nur daß an denen dreyen hohen Festen die Prediger vor dem ersten Vater Unser auf der Cantzel mit der Gemeinde singen sollen:

Auf Weyhnachten.
Ein Kindelein so löbelich.
Oder:
Der Tag der ist so freudenreich.
Auf Ostern.
Christ ist erstanden.
Oder:
Also heilig ist der Tag.
Auf Pfingsten.
Nun bitten wir den heiligen Geist.
CAP. IV. Von denen Quatembern oder viermahligen Buß-Bet- und Fast-Tagen.
§. 1.

DIe Jährlichen Buß-Bet- und Fast-Tage sollen wie bißher / also auch hinführo / der erste den Mittwochen nach Invocavit, der andere / den Mittwochen vor den Pfingst-Tage / der dritte / den Mittwochen nach dem Tage des Creutzes-Erfindung / der vierdte / den Mittwochen nach dem Tage Luciae, folgender Gestalt gefeyret und gehalten werden.

§. 2.

Den Tag vorher soll eine viertel Stunde gegen Abend geläutet nach Endigung des Geläuts an die Bet-Glocke geschlagen und dadurch die Gemeinde des instehenden Buß-Fast- und Bet-Tages auch daß sie sich dazu wol praepariren mögen erinnert werden.

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[17/0021] Christliche Gewohnheit eine kurtze Schluß-Predigt bey den Feste in den Städten verlangete / wobey wir es auch beständig lassen. §. 3. Im übrigen soll es mit dem öffentlichen Gottesdienst gehalten werden / wie an den gemeinen Sonntagen / nur daß an denen dreyen hohen Festen die Prediger vor dem ersten Vater Unser auf der Cantzel mit der Gemeinde singen sollen: Auf Weyhnachten. Ein Kindelein so löbelich. Oder: Der Tag der ist so freudenreich. Auf Ostern. Christ ist erstanden. Oder: Also heilig ist der Tag. Auf Pfingsten. Nun bitten wir den heiligen Geist. CAP. IV. Von denen Quatembern oder viermahligen Buß-Bet- und Fast-Tagen. §. 1. DIe Jährlichen Buß-Bet- und Fast-Tage sollen wie bißher / also auch hinführo / der erste den Mittwochen nach Invocavit, der andere / den Mittwochen vor den Pfingst-Tage / der dritte / den Mittwochen nach dem Tage des Creutzes-Erfindung / der vierdte / den Mittwochen nach dem Tage Luciae, folgender Gestalt gefeyret und gehalten werden. §. 2. Den Tag vorher soll eine viertel Stunde gegen Abend geläutet nach Endigung des Geläuts an die Bet-Glocke geschlagen und dadurch die Gemeinde des instehenden Buß-Fast- und Bet-Tages auch daß sie sich dazu wol praepariren mögen erinnert werden.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser Von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneb. Ander Theil oder Agenda. Braunschweig, 1709, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung02_1709/21>, abgerufen am 24.04.2024.