Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.SO jemandt Ladung / Compulsorial / Inhibition / Mandata / oder andere Proceß / an vnserm Fürstlichen Hoffgericht außbringen vnd erlangen wil / soll er das in Schrifften / durch ein Supplication / von einem desselben vnsers Hoffgerichts geschwornen Aduocaten / Procuratorn / oder der Parthey selbst vnterschrieben / fürbringen. Vnd soll in der Supplication / darin Ladung zu erster Instantz / oder rechtfertigung begert wirdet / die Sache mit vrsachen der förderung / darumb der beklagt geladen wirdt / dermassen klerlich / vnd deutlich gesetzt vnd vermeldet werdrn / das die Citation darauß genommen / vnd also gestellt / darmit der citirt gnugsamen bericht / warumb er fürgeladen / empfahen / vnd sich der antwort auß vnwissenheit desterminder zuentschüldigen haben mög. Aber in appellation sachen / soll in der Ladung die ergangene Vrtheil / beschwerung / bescheidt / oder vngefehrlicher derselben inhalt einuerleibt werden. Vnd sollen die ladungen / deßgleichen alle andere Proceß / vnter vnserm namen / Titel / vnd vnsers Hoffgerichts Secret außgehen / vnd sonderlich in den Vrtheilsbrieffen / vnsere Hoffrichter / vnd Vrtheiler / mit jhrem Tauff vnd zunamen gesetzt werden. Item / es sollen die citationes, vnd ladungen / allweg Peremptorie, vnd zu früer Tagzeit gesetzt werden / doch also / das die tag vnd zeit / so in der ladung bestimpt / in drey terminen SO jemandt Ladung / Compulsorial / Inhibition / Mandata / oder andere Proceß / an vnserm Fürstlichen Hoffgericht außbringen vnd erlangen wil / soll er das in Schrifften / durch ein Supplication / von einem desselben vnsers Hoffgerichts geschwornen Aduocaten / Procuratorn / oder der Parthey selbst vnterschrieben / fürbringen. Vnd soll in der Supplication / darin Ladung zu erster Instantz / oder rechtfertigung begert wirdet / die Sache mit vrsachen der förderung / darumb der beklagt geladen wirdt / dermassen klerlich / vnd deutlich gesetzt vnd vermeldet werdrn / das die Citation darauß genommen / vnd also gestellt / darmit der citirt gnugsamen bericht / warumb er fürgeladen / empfahen / vnd sich der antwort auß vnwissenheit desterminder zuentschüldigen haben mög. Aber in appellation sachen / soll in der Ladung die ergangene Vrtheil / beschwerung / bescheidt / oder vngefehrlicher derselben inhalt einuerleibt werden. Vnd sollen die ladungen / deßgleichen alle andere Proceß / vnter vnserm namen / Titel / vnd vnsers Hoffgerichts Secret außgehen / vnd sonderlich in den Vrtheilsbrieffen / vnsere Hoffrichter / vnd Vrtheiler / mit jhrem Tauff vnd zunamen gesetzt werden. Item / es sollen die citationes, vnd ladungen / allweg Peremptoriè, vnd zu früer Tagzeit gesetzt werden / doch also / das die tag vnd zeit / so in der ladung bestimpt / in drey terminen <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0054"/> <p>SO jemandt Ladung / Compulsorial / Inhibition / Mandata / oder andere Proceß / an vnserm Fürstlichen Hoffgericht außbringen vnd erlangen wil / soll er das in Schrifften / durch ein Supplication / von einem desselben vnsers Hoffgerichts geschwornen Aduocaten / Procuratorn / oder der Parthey selbst vnterschrieben / fürbringen.</p> <p>Vnd soll in der Supplication / darin Ladung zu erster Instantz / oder rechtfertigung begert wirdet / die Sache mit vrsachen der förderung / darumb der beklagt geladen wirdt / dermassen klerlich / vnd deutlich gesetzt vnd vermeldet werdrn / das die Citation darauß genommen / vnd also gestellt / darmit der citirt gnugsamen bericht / warumb er fürgeladen / empfahen / vnd sich der antwort auß vnwissenheit desterminder zuentschüldigen haben mög. Aber in appellation sachen / soll in der Ladung die ergangene Vrtheil / beschwerung / bescheidt / oder vngefehrlicher derselben inhalt einuerleibt werden.</p> <p>Vnd sollen die ladungen / deßgleichen alle andere Proceß / vnter vnserm namen / Titel / vnd vnsers Hoffgerichts Secret außgehen / vnd sonderlich in den Vrtheilsbrieffen / vnsere Hoffrichter / vnd Vrtheiler / mit jhrem Tauff vnd zunamen gesetzt werden.</p> <p>Item / es sollen die <hi rendition="#i">citationes,</hi> vnd ladungen / allweg <hi rendition="#i">Peremptoriè,</hi> vnd zu früer Tagzeit gesetzt werden / doch also / das die tag vnd zeit / so in der ladung bestimpt / in drey terminen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0054]
SO jemandt Ladung / Compulsorial / Inhibition / Mandata / oder andere Proceß / an vnserm Fürstlichen Hoffgericht außbringen vnd erlangen wil / soll er das in Schrifften / durch ein Supplication / von einem desselben vnsers Hoffgerichts geschwornen Aduocaten / Procuratorn / oder der Parthey selbst vnterschrieben / fürbringen.
Vnd soll in der Supplication / darin Ladung zu erster Instantz / oder rechtfertigung begert wirdet / die Sache mit vrsachen der förderung / darumb der beklagt geladen wirdt / dermassen klerlich / vnd deutlich gesetzt vnd vermeldet werdrn / das die Citation darauß genommen / vnd also gestellt / darmit der citirt gnugsamen bericht / warumb er fürgeladen / empfahen / vnd sich der antwort auß vnwissenheit desterminder zuentschüldigen haben mög. Aber in appellation sachen / soll in der Ladung die ergangene Vrtheil / beschwerung / bescheidt / oder vngefehrlicher derselben inhalt einuerleibt werden.
Vnd sollen die ladungen / deßgleichen alle andere Proceß / vnter vnserm namen / Titel / vnd vnsers Hoffgerichts Secret außgehen / vnd sonderlich in den Vrtheilsbrieffen / vnsere Hoffrichter / vnd Vrtheiler / mit jhrem Tauff vnd zunamen gesetzt werden.
Item / es sollen die citationes, vnd ladungen / allweg Peremptoriè, vnd zu früer Tagzeit gesetzt werden / doch also / das die tag vnd zeit / so in der ladung bestimpt / in drey terminen
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