Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.getheilt / vnd jeder termin dermassen erlengert sey / das der geladen zu jedem der dreyer angesetzten tag vnd termin / von seiner behausung / an vnser Hoffgericht bequemlich erscheinen mög. Würden aber einer sachen halben viel personen geladen / so soll in derselben ladung ein namlicher geraumbter tag / auff den die geladen erscheinen sollen / bestimpt / vnd angesetzt werden. Wir ordnen vnd wöllen auch / das in allen ladungen vnd Citationen / was gestalt oder form die außgehen / zu ende der selben gesetzt werde / das der / oder die geladen / der sachen zu allen Terminen / vnd Gerichtstagen / biß nach entlichem beschluß vnd vrtheil außwarten sollen. Item / alle Compulsorial / Zwangsbrieff / vnd Inhibition / Dergleichen Mandata, Arrest, Sequestration, Executorial, vnd andere gebotsbrieff / oder Proceß / sollen mit einer namhafften einuerleibten peen / wie die vnser Hoffrichter jeder zeit nach gelegenheit einer jeglichen sachen für ziemlich ansehen wirdt / außgehen. Vnd ob einer dem ersten gebot nicht folg / oder gehorsam thun / vnd also auff sein vngehorsam weiter gebotsbrieff wieder jhn außgehen würden / soll die peen / darein er / vermög voraußgangener Proceß / vnd gebotten gefallen / durch die nachfolgenden mit nichten auffgehoben / Sondern ein jegliche zurechtfertigen / vorbehalten sein / Auch jeder zeit getheilt / vnd jeder termin dermassen erlengert sey / das der geladen zu jedem der dreyer angesetzten tag vnd termin / von seiner behausung / an vnser Hoffgericht bequemlich erscheinen mög. Würden aber einer sachen halben viel personen geladen / so soll in derselben ladung ein namlicher geraumbter tag / auff den die geladen erscheinen sollen / bestimpt / vnd angesetzt werden. Wir ordnen vnd wöllen auch / das in allen ladungen vñ Citationen / was gestalt oder form die außgehen / zu ende der selben gesetzt werde / das der / oder die geladen / der sachen zu allen Terminen / vnd Gerichtstagen / biß nach entlichem beschluß vnd vrtheil außwarten sollen. Item / alle Compulsorial / Zwangsbrieff / vnd Inhibition / Dergleichen Mandata, Arrest, Sequestration, Executorial, vnd andere gebotsbrieff / oder Proceß / sollen mit einer namhafften einuerleibten peen / wie die vnser Hoffrichter jeder zeit nach gelegenheit einer jeglichen sachen für ziemlich ansehen wirdt / außgehen. Vnd ob einer dem ersten gebot nicht folg / oder gehorsam thun / vnd also auff sein vngehorsam weiter gebotsbrieff wieder jhn außgehen würden / soll die peen / darein er / vermög voraußgangener Proceß / vnd gebotten gefallen / durch die nachfolgenden mit nichten auffgehoben / Sondern ein jegliche zurechtfertigen / vorbehalten sein / Auch jeder zeit <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0055" n="20"/> getheilt / vnd jeder termin dermassen erlengert sey / das der geladen zu jedem der dreyer angesetzten tag vnd termin / von seiner behausung / an vnser Hoffgericht bequemlich erscheinen mög.</p> <p>Würden aber einer sachen halben viel personen geladen / so soll in derselben ladung ein namlicher geraumbter tag / auff den die geladen erscheinen sollen / bestimpt / vnd angesetzt werden.</p> <p>Wir ordnen vnd wöllen auch / das in allen ladungen vñ Citationen / was gestalt oder form die außgehen / zu ende der selben gesetzt werde / das der / oder die geladen / der sachen zu allen Terminen / vnd Gerichtstagen / biß nach entlichem beschluß vnd vrtheil außwarten sollen.</p> <p>Item / alle Compulsorial / Zwangsbrieff / vnd Inhibition / Dergleichen <hi rendition="#i">Mandata, Arrest, Sequestration, Executorial,</hi> vnd andere gebotsbrieff / oder Proceß / sollen mit einer namhafften einuerleibten peen / wie die vnser Hoffrichter jeder zeit nach gelegenheit einer jeglichen sachen für ziemlich ansehen wirdt / außgehen.</p> <p>Vnd ob einer dem ersten gebot nicht folg / oder gehorsam thun / vnd also auff sein vngehorsam weiter gebotsbrieff wieder jhn außgehen würden / soll die peen / darein er / vermög voraußgangener Proceß / vnd gebotten gefallen / durch die nachfolgenden mit nichten auffgehoben / Sondern ein jegliche zurechtfertigen / vorbehalten sein / Auch jeder zeit </p> </div> </body> </text> </TEI> [20/0055]
getheilt / vnd jeder termin dermassen erlengert sey / das der geladen zu jedem der dreyer angesetzten tag vnd termin / von seiner behausung / an vnser Hoffgericht bequemlich erscheinen mög.
Würden aber einer sachen halben viel personen geladen / so soll in derselben ladung ein namlicher geraumbter tag / auff den die geladen erscheinen sollen / bestimpt / vnd angesetzt werden.
Wir ordnen vnd wöllen auch / das in allen ladungen vñ Citationen / was gestalt oder form die außgehen / zu ende der selben gesetzt werde / das der / oder die geladen / der sachen zu allen Terminen / vnd Gerichtstagen / biß nach entlichem beschluß vnd vrtheil außwarten sollen.
Item / alle Compulsorial / Zwangsbrieff / vnd Inhibition / Dergleichen Mandata, Arrest, Sequestration, Executorial, vnd andere gebotsbrieff / oder Proceß / sollen mit einer namhafften einuerleibten peen / wie die vnser Hoffrichter jeder zeit nach gelegenheit einer jeglichen sachen für ziemlich ansehen wirdt / außgehen.
Vnd ob einer dem ersten gebot nicht folg / oder gehorsam thun / vnd also auff sein vngehorsam weiter gebotsbrieff wieder jhn außgehen würden / soll die peen / darein er / vermög voraußgangener Proceß / vnd gebotten gefallen / durch die nachfolgenden mit nichten auffgehoben / Sondern ein jegliche zurechtfertigen / vorbehalten sein / Auch jeder zeit
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Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/55>, abgerufen am 05.07.2024. |