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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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Wie die Acta, auff endt oder beyurtheil beschlossen / außgetheilt / vnd referirt werden sollen. Tit. 64. fol. 49. Von verfassung vnd außtheilung der vrtheilen. Tit. 65. f. 52. Von welchen vrtheilen / an vnserm Hoffgericht ergangen / appelliert werden möge. Tit. 66. fol. 53. Form des Eidts / so der Appellant zubeschweren schüldig. Tit. 67. fol. 55. Von Nullitet der vrtheilen. Tit. 68. fol. eod. Von begeren vnd erkantniß der Gerichtekosten / auch wie taxierte Kosten / beim Eidt erhalten werden sollen. Tit. 69. fol. 56 Von Taxation / vnd meßigung der Gerichtskosten. Tit. 70. fol. 57. Von Execution / vnd volnstreckung gesprochener Vrtheilen. Tit. 71. fol. 58. Von angriff / pfanden / vnd vergantung / vnd was für Ordnung darinn gehalten werden soll. Tit. 72. fol. 60. Taxa vnd belohnung der Cantzley. Tit. 73 fol. 62.
Wie die Acta, auff endt oder beyurtheil beschlossen / außgetheilt / vnd referirt werden sollen. Tit. 64. fol. 49. Von verfassung vnd außtheilung der vrtheilen. Tit. 65. f. 52. Von welchen vrtheilen / an vnserm Hoffgericht ergangen / appelliert werden möge. Tit. 66. fol. 53. Form des Eidts / so der Appellant zubeschweren schüldig. Tit. 67. fol. 55. Von Nullitet der vrtheilen. Tit. 68. fol. eod. Von begeren vnd erkantniß der Gerichtekosten / auch wie taxierte Kosten / beim Eidt erhalten werden sollen. Tit. 69. fol. 56 Von Taxation / vnd meßigung der Gerichtskosten. Tit. 70. fol. 57. Von Execution / vnd volnstreckung gesprochener Vrtheilen. Tit. 71. fol. 58. Von angriff / pfanden / vnd vergantung / vnd was für Ordnung darinn gehalten werden soll. Tit. 72. fol. 60. Taxa vnd belohnung der Cantzley. Tit. 73 fol. 62.
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[0183] Wie die Acta, auff endt oder beyurtheil beschlossen / außgetheilt / vnd referirt werden sollen. Tit. 64. fol. 49. Von verfassung vnd außtheilung der vrtheilen. Tit. 65. f. 52. Von welchen vrtheilen / an vnserm Hoffgericht ergangen / appelliert werden möge. Tit. 66. fol. 53. Form des Eidts / so der Appellant zubeschweren schüldig. Tit. 67. fol. 55. Von Nullitet der vrtheilen. Tit. 68. fol. eod. Von begeren vnd erkantniß der Gerichtekosten / auch wie taxierte Kosten / beim Eidt erhalten werden sollen. Tit. 69. fol. 56 Von Taxation / vnd meßigung der Gerichtskosten. Tit. 70. fol. 57. Von Execution / vnd volnstreckung gesprochener Vrtheilen. Tit. 71. fol. 58. Von angriff / pfanden / vnd vergantung / vnd was für Ordnung darinn gehalten werden soll. Tit. 72. fol. 60. Taxa vnd belohnung der Cantzley. Tit. 73 fol. 62.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/183>, abgerufen am 25.11.2024.