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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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Von belohnung der Aduocaten vnd Procuratorn. Tit. 74. fol. 64. Von des Pedellen besoldung. Tit. 75. fol. 66. Von der Botten belohnung. Tit. 76. fol. eod. Von Arrest vnd Kummer / vnd wann dieselben zuleßlich. Tit. 77. fol. 67. Von den Vndergerichten / vnd wie an denselben die Gerichts Acta auffgeschrieben werden sollen. Tit. 78. fol. 68. Von haltung dieser Hoffgerichrs Ordnung. Tit. 79. fol. 76. Das Keyserlich Priuilegium, de non appellando, &c. fol. 76. Warnung der Eide. Folio 79.
Von belohnung der Aduocaten vnd Procuratorn. Tit. 74. fol. 64. Von des Pedellen besoldung. Tit. 75. fol. 66. Von der Botten belohnung. Tit. 76. fol. eod. Von Arrest vnd Kummer / vnd wann dieselben zuleßlich. Tit. 77. fol. 67. Von den Vndergerichten / vnd wie an denselben die Gerichts Acta auffgeschrieben werden sollen. Tit. 78. fol. 68. Von haltung dieser Hoffgerichrs Ordnung. Tit. 79. fol. 76. Das Keyserlich Priuilegium, de non appellando, &c. fol. 76. Warnung der Eide. Folio 79.
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[0184] Von belohnung der Aduocaten vnd Procuratorn. Tit. 74. fol. 64. Von des Pedellen besoldung. Tit. 75. fol. 66. Von der Botten belohnung. Tit. 76. fol. eod. Von Arrest vnd Kummer / vnd wann dieselben zuleßlich. Tit. 77. fol. 67. Von den Vndergerichten / vnd wie an denselben die Gerichts Acta auffgeschrieben werden sollen. Tit. 78. fol. 68. Von haltung dieser Hoffgerichrs Ordnung. Tit. 79. fol. 76. Das Keyserlich Priuilegium, de non appellando, &c. fol. 76. Warnung der Eide. Folio 79.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/184>, abgerufen am 19.05.2024.