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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

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dann an vns gelangen
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[0166] dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/166>, abgerufen am 24.11.2024.