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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571.

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dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

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dann an vns gelangen
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[0166] dann an vns gelangen lassen / Wöllen wir vns gegen den Vngehorsamen mit gebürlicher vnd ernstlicher Straff / dermassen zuuerhalten wissen / damit zu spüren / das wir diese vnsere Ordnung / ohn alle zerrüttung vnd vnuerbrüchlich gehalten haben / Auch menniglich dabey schützen / vnd handthaben wöllen / Zu vrkundt haben dieser Ordnung eine / die stets bey dem Gerichte bleiben / vnd behalten soll werden / mit eigener Handt vnterschrieben / mit vnserm Fürstlichen Secret versigelt / Geschehen vnd geben in vnser Vheste Wolffenbüttel / bey der Heinrich stadt / den Dritten Monats tag Januarij / Anno CHRisti 1571.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
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  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Hofgerichtsordnung: des durchleuchtigen hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Juliussen, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg. Wolfenbüttel, 1571, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_hofgerichtsordnung_1571/166>, abgerufen am 19.05.2024.