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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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wönlichen Ampt: vnd Landtordnung / Landtgerichten / vnnd löblichen vblichen gebreuchen / hingelegte Sachen / vnd sonsten vergebliche vnrechtmessige hendel wiederumb muthwillig herfür suchen / erwecken vnd erregen / vnd mit denselben vns auff vnserm Fürstlichen Regiment / oder auch vnsere Fürstliche Rethe anlauffen / beunruhigen vnd bemühen / vnd man befinden würde / das solches suchen auffn vngrundt gebawet / aus mutwillen / wieder die billigkeit erregt / das alsdann derselber / nach gestalt vnd beschaffenheit der Person vnd sachen / vns mit etlichen Heinrichstetischen Marcken / jeden zu zweyen Reinischen Goldtgülden gerechnet / vnd also in eine ansehenliche verwirckte Geldbusse verfallen sein soll. Weil dann auch solche vnnütze vergebliche gezencke offtmals von den Pfarherrn / Opperleuten / Fürsprachen / vnd gemeinem Amptgesinde vnd Beuelchhabern / zu mehrem jhrem genieß / auch andern vnruhigen Köpffen vnd vnuerstendigen / erwecket werden / Als wöllen wir allen vnsern obberürten Vnderthanen vnnd verwandten ernstlich beuolen vnd aufferlegt haben / diese vnsere gnedige vnd gutmeinende vorwarnung vnsern Leuten vnnd angehörigen öffentlich furzuhalten / auff den Predigstülen oder Kirchhöfen abzulesen / Pfarherrn / Opperleuten vnd Vögten zuzustellen / damit sich ein jeder fur schaden zuhüten wisse / Jedoch wöllen wir hiemit niemandts / so Rechtmessige vnnd gegründete fürderung vnd klagen / vnd dieselben wol zubeweisen hat / welches dann ein jeder bey vorstendigen sich leichtlich erkundigen vnd vnterweisen lassen kan / abgeschreckt haben / Sondern sol es menniglich dafür vngezweiffelt halten vnnd wissen / das wir / so wol auch vnsere Fürstliche Räthe in solchen sachen ei-

wönlichen Ampt: vnd Landtordnung / Landtgerichten / vnnd löblichen vblichen gebreuchen / hingelegte Sachen / vnd sonsten vergebliche vnrechtmessige hendel wiederumb muthwillig herfür suchen / erwecken vnd erregen / vnd mit denselben vns auff vnserm Fürstlichen Regiment / oder auch vnsere Fürstliche Rethe anlauffen / beunruhigen vnd bemühen / vnd man befinden würde / das solches suchen auffn vngrundt gebawet / aus mutwillen / wieder die billigkeit erregt / das alsdann derselber / nach gestalt vnd beschaffenheit der Person vnd sachen / vns mit etlichen Heinrichstetischen Marcken / jeden zu zweyen Reinischen Goldtgülden gerechnet / vnd also in eine ansehenliche verwirckte Geldbusse verfallen sein soll. Weil dann auch solche vnnütze vergebliche gezencke offtmals von den Pfarherrn / Opperleuten / Fürsprachen / vnd gemeinem Amptgesinde vnd Beuelchhabern / zu mehrem jhrem genieß / auch andern vnruhigen Köpffen vnd vnuerstendigen / erwecket werden / Als wöllen wir allen vnsern obberürten Vnderthanen vnnd verwandten ernstlich beuolen vnd aufferlegt haben / diese vnsere gnedige vnd gutmeinende vorwarnung vnsern Leuten vnnd angehörigen öffentlich furzuhalten / auff den Predigstülen oder Kirchhöfen abzulesen / Pfarherrn / Opperleuten vnd Vögten zuzustellen / damit sich ein jeder fur schaden zuhüten wisse / Jedoch wöllen wir hiemit niemandts / so Rechtmessige vnnd gegründete fürderung vnd klagen / vnd dieselben wol zubeweisen hat / welches dann ein jeder bey vorstendigen sich leichtlich erkundigen vnd vnterweisen lassen kan / abgeschreckt haben / Sondern sol es menniglich dafür vngezweiffelt halten vnnd wissen / das wir / so wol auch vnsere Fürstliche Räthe in solchen sachen ei-

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[0068] wönlichen Ampt: vnd Landtordnung / Landtgerichten / vnnd löblichen vblichen gebreuchen / hingelegte Sachen / vnd sonsten vergebliche vnrechtmessige hendel wiederumb muthwillig herfür suchen / erwecken vnd erregen / vnd mit denselben vns auff vnserm Fürstlichen Regiment / oder auch vnsere Fürstliche Rethe anlauffen / beunruhigen vnd bemühen / vnd man befinden würde / das solches suchen auffn vngrundt gebawet / aus mutwillen / wieder die billigkeit erregt / das alsdann derselber / nach gestalt vnd beschaffenheit der Person vnd sachen / vns mit etlichen Heinrichstetischen Marcken / jeden zu zweyen Reinischen Goldtgülden gerechnet / vnd also in eine ansehenliche verwirckte Geldbusse verfallen sein soll. Weil dann auch solche vnnütze vergebliche gezencke offtmals von den Pfarherrn / Opperleuten / Fürsprachen / vnd gemeinem Amptgesinde vnd Beuelchhabern / zu mehrem jhrem genieß / auch andern vnruhigen Köpffen vnd vnuerstendigen / erwecket werden / Als wöllen wir allen vnsern obberürten Vnderthanen vnnd verwandten ernstlich beuolen vnd aufferlegt haben / diese vnsere gnedige vnd gutmeinende vorwarnung vnsern Leuten vnnd angehörigen öffentlich furzuhalten / auff den Predigstülen oder Kirchhöfen abzulesen / Pfarherrn / Opperleuten vnd Vögten zuzustellen / damit sich ein jeder fur schaden zuhüten wisse / Jedoch wöllen wir hiemit niemandts / so Rechtmessige vnnd gegründete fürderung vnd klagen / vnd dieselben wol zubeweisen hat / welches dann ein jeder bey vorstendigen sich leichtlich erkundigen vnd vnterweisen lassen kan / abgeschreckt haben / Sondern sol es menniglich dafür vngezweiffelt halten vnnd wissen / das wir / so wol auch vnsere Fürstliche Räthe in solchen sachen ei-

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/68>, abgerufen am 02.05.2024.