Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.eingereumbt / So sol jnen auch dieselbe so weinig von denen / welche Mühlen haben / als auch denen die keine / sondern etwa nur an einen orte eine gerichtbarkeit haben / in keine wege / so weinig offentlich als heimblich den benachbarten Mühlenherrn zu nachteil / verdruß oder schimpff / bey vermeidung Fürstlicher Vngnad vnd straff abgeschnitten / noch sie sonsten durch gute oder böse wort verleitet / vnnd andern abgespannen / sondern jhnen / so des Mahlens bedürfftig / das Mühlengehen motu proprio ohne einige hindernuß / wie obgesetzt / allerdings frei gelassen werden. ZVm Drei vnd zwantzigsten / Die Zufuhr in die Städte belangendt / sol dieselbige menniglichen freigelassen / vnnd hiernegst ohne grosse erhebliche vrsachen niemandts versperret / gleichwol aber wenn solchs also geschehen / andern gehorsamen Landtstenden wolmeindliche vnterhandlung auff derselben vndertheniges ansuchen eingereumbt werden. ZVm Vier vnd zwantzigsten / Nachdem der gnedige Landesfürst vff S. F. G. getrewen Landtschafft vndertheniges ansuchen die Juden nuhmer in S. F. G. Fürstenthumb gentzlich abgeschafft / So sollen sie auch hiernegst durchauß nicht wiederumb hinein genommen / Jedoch jhnen gleichwol von wegen der Röm: Kay: Maytt: bey S. F. G. vor sie eingewandter vnterschiedlichen Allergnedigsten intercession der Durchzugk vnnd Paß / jedoch nicht weiter dann dero jhnen von S. F. G. am 17. Decembris des verschienen 94. jahrs mit geteilter vnnd eingereumbt / So sol jnen auch dieselbe so weinig von denẽ / welche Mühlen haben / als auch denen die keine / sondern etwa nur an einẽ orte eine gerichtbarkeit haben / in keine wege / so weinig offentlich als heimblich den benachbarten Mühlenherrn zu nachteil / verdruß oder schimpff / bey vermeidung Fürstlicher Vngnad vnd straff abgeschnitten / noch sie sonsten durch gute oder böse wort verleitet / vnnd andern abgespannen / sondern jhnen / so des Mahlens bedürfftig / das Mühlengehen motu proprio ohne einige hindernuß / wie obgesetzt / allerdings frei gelassen werden. ZVm Drei vnd zwantzigsten / Die Zufuhr in die Städte belangendt / sol dieselbige menniglichen freigelassen / vnnd hiernegst ohne grosse erhebliche vrsachen niemandts versperret / gleichwol aber wenn solchs also geschehen / andern gehorsamen Landtstenden wolmeindliche vnterhandlung auff derselben vndertheniges ansuchen eingereumbt werden. ZVm Vier vnd zwantzigsten / Nachdem der gnedige Landesfürst vff S. F. G. getrewen Landtschafft vndertheniges ansuchen die Juden nuhmer in S. F. G. Fürstenthumb gentzlich abgeschafft / So sollen sie auch hiernegst durchauß nicht wiederumb hinein genommen / Jedoch jhnen gleichwol von wegen der Röm: Kay: Maytt: bey S. F. G. vor sie eingewandter vnterschiedlichen Allergnedigsten intercession der Durchzugk vnnd Paß / jedoch nicht weiter dann dero jhnen von S. F. G. am 17. Decembris des verschienen 94. jahrs mit geteilter vnnd <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0027"/> eingereumbt / So sol jnen auch dieselbe so weinig von denẽ / welche Mühlen haben / als auch denen die keine / sondern etwa nur an einẽ orte eine gerichtbarkeit haben / in keine wege / so weinig offentlich als heimblich den benachbarten Mühlenherrn zu nachteil / verdruß oder schimpff / bey vermeidung Fürstlicher Vngnad vnd straff abgeschnitten / noch sie sonsten durch gute oder böse wort verleitet / vnnd andern abgespannen / sondern jhnen / so des Mahlens bedürfftig / das Mühlengehen motu proprio ohne einige hindernuß / wie obgesetzt / allerdings frei gelassen werden.</p> <p>ZVm Drei vnd zwantzigsten / Die Zufuhr in die Städte belangendt / sol dieselbige menniglichen freigelassen / vnnd hiernegst ohne grosse erhebliche vrsachen niemandts versperret / gleichwol aber wenn solchs also geschehen / andern gehorsamen Landtstenden wolmeindliche vnterhandlung auff derselben vndertheniges ansuchen eingereumbt werden.</p> <p>ZVm Vier vnd zwantzigsten / Nachdem der gnedige Landesfürst vff S. F. G. getrewen Landtschafft vndertheniges ansuchen die Juden nuhmer in S. F. G. Fürstenthumb gentzlich abgeschafft / So sollen sie auch hiernegst durchauß nicht wiederumb hinein genommen / Jedoch jhnen gleichwol von wegen der Röm: Kay: Maytt: bey S. F. G. vor sie eingewandter vnterschiedlichen Allergnedigsten intercession der Durchzugk vnnd Paß / jedoch nicht weiter dann dero jhnen von S. F. G. am 17. Decembris des verschienen 94. jahrs mit geteilter vnnd </p> </div> </body> </text> </TEI> [0027]
eingereumbt / So sol jnen auch dieselbe so weinig von denẽ / welche Mühlen haben / als auch denen die keine / sondern etwa nur an einẽ orte eine gerichtbarkeit haben / in keine wege / so weinig offentlich als heimblich den benachbarten Mühlenherrn zu nachteil / verdruß oder schimpff / bey vermeidung Fürstlicher Vngnad vnd straff abgeschnitten / noch sie sonsten durch gute oder böse wort verleitet / vnnd andern abgespannen / sondern jhnen / so des Mahlens bedürfftig / das Mühlengehen motu proprio ohne einige hindernuß / wie obgesetzt / allerdings frei gelassen werden.
ZVm Drei vnd zwantzigsten / Die Zufuhr in die Städte belangendt / sol dieselbige menniglichen freigelassen / vnnd hiernegst ohne grosse erhebliche vrsachen niemandts versperret / gleichwol aber wenn solchs also geschehen / andern gehorsamen Landtstenden wolmeindliche vnterhandlung auff derselben vndertheniges ansuchen eingereumbt werden.
ZVm Vier vnd zwantzigsten / Nachdem der gnedige Landesfürst vff S. F. G. getrewen Landtschafft vndertheniges ansuchen die Juden nuhmer in S. F. G. Fürstenthumb gentzlich abgeschafft / So sollen sie auch hiernegst durchauß nicht wiederumb hinein genommen / Jedoch jhnen gleichwol von wegen der Röm: Kay: Maytt: bey S. F. G. vor sie eingewandter vnterschiedlichen Allergnedigsten intercession der Durchzugk vnnd Paß / jedoch nicht weiter dann dero jhnen von S. F. G. am 17. Decembris des verschienen 94. jahrs mit geteilter vnnd
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |