Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603.

Bild:
<< vorherige Seite

rühmlich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die löbliche Landschafft daran mit vntertheniger dancksagunge begnügen lassen.

FVrs sieben vnd dreyssigste / Weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen vrsachen nicht raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsväterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen stille / fromme / ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnd Schwester mit jhrem freyem gutem willen in Jungfrawen Kloster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in vnterthenigkeit ansuchen werden / das alsdann / wann die anzahl albereit nicht zu gros / S. F. G. die gnedige anordnung thun wollen / das ein / zwo oder nach gelegenheit drey Persohnen eines geschlechts / Jedoch nicht in ein / sondern zwey oder drey Klöster eingenommen / vnd der Kloster Ordnunge nach vnterhalten werden mügen.

ZVm acht vnd dreyssigsten / Wenn die Landkinder in ehren vnd tugenden auff Vniversiteten, bey Hoffe / in rühmlichen Kriegeszügen / Haushaltungen / vnd andern ehrbarn hendeln wol geübet / vnd also qualificirt sein / das sie mit ruhmb vnnd nutzen zugebrauchen / auch S. F. G. trewlich meinen / das alsdann der gnedige Landesfürst dieselben so wol bey Hoffe / als vff dem Lande in Regierungs: vnd Kriegs: Hoff: vnd Haushaltungs / Geistlichen vnd Weltlichen / geheimen vnd gemeinen Sachen / nach jedes befindunge vor frembden vnd auslendischen / so viel sich jmmer füglich schicken wil / zu hohen vnd niedrigen Embtern vnnd Diensten zubefürdern geneigt / dafür hat die getrewe Landschafft billig in aller vnterthen gkeit zudancken vnd die Jugend also auffzuerziehen / das siesolchs mil en erbetens im Werck geniessen mügen.

rühmlich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die löbliche Landschafft daran mit vntertheniger dancksagunge begnügen lassen.

FVrs sieben vnd dreyssigste / Weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen vrsachen nicht raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsväterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen stille / fromme / ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnd Schwester mit jhrem freyem gutem willen in Jungfrawen Kloster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in vnterthenigkeit ansuchen werden / das alsdann / wann die anzahl albereit nicht zu gros / S. F. G. die gnedige anordnung thun wollen / das ein / zwo oder nach gelegenheit drey Persohnen eines geschlechts / Jedoch nicht in ein / sondern zwey oder drey Klöster eingenommen / vnd der Kloster Ordnunge nach vnterhalten werden mügen.

ZVm acht vnd dreyssigsten / Wenn die Landkinder in ehren vnd tugenden auff Vniversiteten, bey Hoffe / in rühmlichen Kriegeszügen / Haushaltungen / vnd andern ehrbarn hendeln wol geübet / vnd also qualificirt sein / das sie mit ruhmb vnnd nutzen zugebrauchen / auch S. F. G. trewlich meinen / das alsdann der gnedige Landesfürst dieselben so wol bey Hoffe / als vff dem Lande in Regierungs: vnd Kriegs: Hoff: vnd Haushaltungs / Geistlichen vnd Weltlichen / geheimen vnd gemeinen Sachen / nach jedes befindunge vor frembden vnd auslendischen / so viel sich jmmer füglich schicken wil / zu hohen vnd niedrigen Embtern vnnd Diensten zubefürdern geneigt / dafür hat die getrewe Landschafft billig in aller vnterthen gkeit zudancken vnd die Jugend also auffzuerziehen / das siesolchs mil en erbetens im Werck geniessen mügen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0035"/>
rühmlich /
                     vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die
                     löbliche Landschafft daran mit vntertheniger dancksagunge begnügen lassen.</p>
        <p>FVrs sieben vnd dreyssigste / Weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft
                     suchen aus rechtmessigen erheblichen vrsachen nicht raum geben können noch
                     wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsväterlicher
                     zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen stille / fromme /
                     ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnd Schwester mit jhrem freyem gutem willen
                     in Jungfrawen Kloster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in
                     vnterthenigkeit ansuchen werden / das alsdann / wann die anzahl albereit nicht
                     zu gros / S. F. G. die gnedige anordnung thun wollen / das ein / zwo oder nach
                     gelegenheit drey Persohnen eines geschlechts / Jedoch nicht in ein / sondern
                     zwey oder drey Klöster eingenommen / vnd der Kloster Ordnunge nach vnterhalten
                     werden mügen.</p>
        <p>ZVm acht vnd dreyssigsten / Wenn die Landkinder in ehren vnd tugenden auff
                     Vniversiteten, bey Hoffe / in rühmlichen Kriegeszügen / Haushaltungen / vnd
                     andern ehrbarn hendeln wol geübet / vnd also qualificirt sein / das sie mit
                     ruhmb vnnd nutzen zugebrauchen / auch S. F. G. trewlich meinen / das alsdann der
                     gnedige Landesfürst dieselben so wol bey Hoffe / als vff dem Lande in
                     Regierungs: vnd Kriegs: Hoff: vnd Haushaltungs / Geistlichen vnd Weltlichen /
                     geheimen vnd gemeinen Sachen / nach jedes befindunge vor frembden vnd
                     auslendischen / so viel sich jmmer füglich schicken wil / zu hohen vnd niedrigen
                     Embtern vnnd Diensten zubefürdern geneigt / dafür hat die getrewe Landschafft
                     billig in aller vnterthen gkeit zudancken vnd die Jugend also auffzuerziehen /
                     das siesolchs mil en erbetens im Werck geniessen mügen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0035] rühmlich / vnd in nothfellen nützlich / als verweißlich sein müge / Als hat sich die löbliche Landschafft daran mit vntertheniger dancksagunge begnügen lassen. FVrs sieben vnd dreyssigste / Weil der gnedige Landesfürst / der Landschafft suchen aus rechtmessigen erheblichen vrsachen nicht raum geben können noch wollen / Als haben demnach an dessen stat S. F. G. sich aus Landsväterlicher zuneigung erkleret / wenn die Landschafft oder Vnterthanen stille / fromme / ehrliche vnd Gottsfürchtige Töchter vnd Schwester mit jhrem freyem gutem willen in Jungfrawen Kloster zugeben gemeint / vnd deßwegen bey S. F. G. supplicando in vnterthenigkeit ansuchen werden / das alsdann / wann die anzahl albereit nicht zu gros / S. F. G. die gnedige anordnung thun wollen / das ein / zwo oder nach gelegenheit drey Persohnen eines geschlechts / Jedoch nicht in ein / sondern zwey oder drey Klöster eingenommen / vnd der Kloster Ordnunge nach vnterhalten werden mügen. ZVm acht vnd dreyssigsten / Wenn die Landkinder in ehren vnd tugenden auff Vniversiteten, bey Hoffe / in rühmlichen Kriegeszügen / Haushaltungen / vnd andern ehrbarn hendeln wol geübet / vnd also qualificirt sein / das sie mit ruhmb vnnd nutzen zugebrauchen / auch S. F. G. trewlich meinen / das alsdann der gnedige Landesfürst dieselben so wol bey Hoffe / als vff dem Lande in Regierungs: vnd Kriegs: Hoff: vnd Haushaltungs / Geistlichen vnd Weltlichen / geheimen vnd gemeinen Sachen / nach jedes befindunge vor frembden vnd auslendischen / so viel sich jmmer füglich schicken wil / zu hohen vnd niedrigen Embtern vnnd Diensten zubefürdern geneigt / dafür hat die getrewe Landschafft billig in aller vnterthen gkeit zudancken vnd die Jugend also auffzuerziehen / das siesolchs mil en erbetens im Werck geniessen mügen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/35
Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio [...] und S.F.G. Landschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1603, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1603/35>, abgerufen am 18.04.2024.