Boeheim, Wendelin: Handbuch der Waffenkunde. Leipzig, 1890.III. Die Turnierwaffen. Gesetze dafür aufgestellt. Die ganz verschiedene Kampfweise führteauch zunächst zu einer wesentlichen Veränderung der Schutzwaffe, aus der sich allmählich die Form des Kampfharnisches heraus- bildete. Bei dem Aufkommen dieser Übung scheinen die alten Fecht- [Abbildung]
Fig. 615. finden; man ist aber von diesen Förmlichkeiten später abgegangen,Herzog Georg von Bayern-Landshut auf dem um praktischere Einrichtungen an die Stelle zu setzen. In der Abbildung eines Fusskampfes in der Manesseschen Hand- III. Die Turnierwaffen. Gesetze dafür aufgestellt. Die ganz verschiedene Kampfweise führteauch zunächst zu einer wesentlichen Veränderung der Schutzwaffe, aus der sich allmählich die Form des Kampfharnisches heraus- bildete. Bei dem Aufkommen dieser Übung scheinen die alten Fecht- [Abbildung]
Fig. 615. finden; man ist aber von diesen Förmlichkeiten später abgegangen,Herzog Georg von Bayern-Landshut auf dem um praktischere Einrichtungen an die Stelle zu setzen. In der Abbildung eines Fuſskampfes in der Manesseschen Hand- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0546" n="528"/><fw place="top" type="header">III. Die Turnierwaffen.</fw><lb/> Gesetze dafür aufgestellt. Die ganz verschiedene Kampfweise führte<lb/> auch zunächst zu einer wesentlichen Veränderung der Schutzwaffe,<lb/> aus der sich allmählich die Form des Kampfharnisches heraus-<lb/> bildete.</p><lb/> <p>Bei dem Aufkommen dieser Übung scheinen die alten Fecht-<lb/> meister, die Markusbrüder, auf die Ausrüstung wie auf das Zeremo-<lb/> niell und die Fechtweise einigen Einfluſs geübt zu haben, darauf deuten<lb/> manche Ähnlichkeiten, die sich in den alten Fechtbüchern wieder-<lb/><figure><head><hi rendition="#g">Fig</hi>. 615.</head><p><hi rendition="#g">Herzog Georg von Bayern-Landshut auf dem<lb/> Kolbenturnier zu Heidelberg</hi> am 18. August 1482. Aus Hans<lb/> Burgkmayrs Turnierbuch. Aquarell von ca. 1554. Im Besitze des<lb/> Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen. Nach Hefner.</p></figure><lb/> finden; man ist aber von diesen Förmlichkeiten später abgegangen,<lb/> um praktischere Einrichtungen an die Stelle zu setzen.</p><lb/> <p>In der Abbildung eines Fuſskampfes in der Manesseschen Hand-<lb/> schrift in Zürich, die um das Jahr 1300 entstand, sehen wir zwei<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [528/0546]
III. Die Turnierwaffen.
Gesetze dafür aufgestellt. Die ganz verschiedene Kampfweise führte
auch zunächst zu einer wesentlichen Veränderung der Schutzwaffe,
aus der sich allmählich die Form des Kampfharnisches heraus-
bildete.
Bei dem Aufkommen dieser Übung scheinen die alten Fecht-
meister, die Markusbrüder, auf die Ausrüstung wie auf das Zeremo-
niell und die Fechtweise einigen Einfluſs geübt zu haben, darauf deuten
manche Ähnlichkeiten, die sich in den alten Fechtbüchern wieder-
[Abbildung Fig. 615. Herzog Georg von Bayern-Landshut auf dem
Kolbenturnier zu Heidelberg am 18. August 1482. Aus Hans
Burgkmayrs Turnierbuch. Aquarell von ca. 1554. Im Besitze des
Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen. Nach Hefner.]
finden; man ist aber von diesen Förmlichkeiten später abgegangen,
um praktischere Einrichtungen an die Stelle zu setzen.
In der Abbildung eines Fuſskampfes in der Manesseschen Hand-
schrift in Zürich, die um das Jahr 1300 entstand, sehen wir zwei
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Zitationshilfe: | Boeheim, Wendelin: Handbuch der Waffenkunde. Leipzig, 1890, S. 528. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boeheim_waffenkunde_1890/546>, abgerufen am 16.02.2025. |