Was wir heute unter dem Worte "Turnier" verstehen, deckt nicht vollständig den in früherer Zeit mit dem Worte verbundenen Begriff, ja im Laufe der Jahrhunderte ist unter der Bezeichnung "Turnier" nicht immer ein und derselbe Vorgang verstanden worden.
Unter der Bezeichnung Turnier (turney) verstehen wir allgemein einen Waffengang im Frieden, ein Kampfspiel. Genau genommen umfasst der Ausdruck aber ebensowohl einen Ernstkampf zwischen einzelnen, ein sogenanntes "Gottesgericht", als auch einen ritterlichen Waffengang zwischen Zweien nach bestimmten Regeln, in dem es nicht so sehr darauf ankam, den Gegner zu gefährden, als vielmehr die eigene Geschicklichkeit in der Führung der Waffe vor Augen zu stellen. Immerhin empfiehlt es sich, der Verständlichkeit halber, für die genannten Waffengänge die generelle Bezeichnung "Turnier" beizu- behalten, wenn sie auch der Fachsprache nach nur ganz bestimmten Übungen zukam.
Die Germania des Tacitus, das Beowulflied und die beiden Edda enthalten die ältesten Andeutungen über die Liebhaberei der Deutschen für Scheinkämpfe, ja es scheint sogar aus den Be- merkungen des Tacitus (Kap. 24) hervorzugehen, dass die römischen Kaiser durch diese Leidenschaft der Deutschen zur Einführung der Gladiatorenkämpfe veranlasst wurden.
Auf diese altgermanische Streitlust geht auch der Ursprung der Kampfspiele im Mittelalter zurück. Neithart, der Neffe Karls des Grossen, erzählt (Lib. III.), wie 844 das Gefolge Ludwigs des Deutschen und seines Bruders Karl sich in gleiche Scharen teilte und ein Schein- gefecht lieferte, wobei auch die beiden Prinzen an der Spitze von jungen Leuten selbst sich in den Streit mischten. Gottfried von Preuilly (gest. 1066) scheint der erste gewesen zu sein, der für dieses Kampfspiel zwischen zwei Haufen eigene Regeln aufgestellt hat. Anfänglich war dafür die Bezeichnung Buhurt üblich, während
III. Die Turnierwaffen.
Was wir heute unter dem Worte „Turnier“ verstehen, deckt nicht vollständig den in früherer Zeit mit dem Worte verbundenen Begriff, ja im Laufe der Jahrhunderte ist unter der Bezeichnung „Turnier“ nicht immer ein und derselbe Vorgang verstanden worden.
Unter der Bezeichnung Turnier (turney) verstehen wir allgemein einen Waffengang im Frieden, ein Kampfspiel. Genau genommen umfaſst der Ausdruck aber ebensowohl einen Ernstkampf zwischen einzelnen, ein sogenanntes „Gottesgericht“, als auch einen ritterlichen Waffengang zwischen Zweien nach bestimmten Regeln, in dem es nicht so sehr darauf ankam, den Gegner zu gefährden, als vielmehr die eigene Geschicklichkeit in der Führung der Waffe vor Augen zu stellen. Immerhin empfiehlt es sich, der Verständlichkeit halber, für die genannten Waffengänge die generelle Bezeichnung „Turnier“ beizu- behalten, wenn sie auch der Fachsprache nach nur ganz bestimmten Übungen zukam.
Die Germania des Tacitus, das Beowulflied und die beiden Edda enthalten die ältesten Andeutungen über die Liebhaberei der Deutschen für Scheinkämpfe, ja es scheint sogar aus den Be- merkungen des Tacitus (Kap. 24) hervorzugehen, daſs die römischen Kaiser durch diese Leidenschaft der Deutschen zur Einführung der Gladiatorenkämpfe veranlaſst wurden.
Auf diese altgermanische Streitlust geht auch der Ursprung der Kampfspiele im Mittelalter zurück. Neithart, der Neffe Karls des Groſsen, erzählt (Lib. III.), wie 844 das Gefolge Ludwigs des Deutschen und seines Bruders Karl sich in gleiche Scharen teilte und ein Schein- gefecht lieferte, wobei auch die beiden Prinzen an der Spitze von jungen Leuten selbst sich in den Streit mischten. Gottfried von Preuilly (gest. 1066) scheint der erste gewesen zu sein, der für dieses Kampfspiel zwischen zwei Haufen eigene Regeln aufgestellt hat. Anfänglich war dafür die Bezeichnung Buhurt üblich, während
<TEI><text><body><pbfacs="#f0535"n="[517]"/><divn="1"><head>III. Die Turnierwaffen.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p><hirendition="#in">W</hi>as wir heute unter dem Worte „Turnier“ verstehen, deckt nicht<lb/>
vollständig den in früherer Zeit mit dem Worte verbundenen<lb/>
Begriff, ja im Laufe der Jahrhunderte ist unter der Bezeichnung „Turnier“<lb/>
nicht immer ein und derselbe Vorgang verstanden worden.</p><lb/><p>Unter der Bezeichnung <hirendition="#g">Turnier</hi> (turney) verstehen wir allgemein<lb/>
einen Waffengang im Frieden, ein Kampfspiel. Genau genommen<lb/>
umfaſst der Ausdruck aber ebensowohl einen Ernstkampf zwischen<lb/>
einzelnen, ein sogenanntes „Gottesgericht“, als auch einen ritterlichen<lb/>
Waffengang zwischen Zweien nach bestimmten Regeln, in dem es<lb/>
nicht so sehr darauf ankam, den Gegner zu gefährden, als vielmehr<lb/>
die eigene Geschicklichkeit in der Führung der Waffe vor Augen zu<lb/>
stellen. Immerhin empfiehlt es sich, der Verständlichkeit halber, für die<lb/>
genannten Waffengänge die generelle Bezeichnung „Turnier“ beizu-<lb/>
behalten, wenn sie auch der Fachsprache nach nur ganz bestimmten<lb/>
Übungen zukam.</p><lb/><p>Die Germania des Tacitus, das Beowulflied und die beiden<lb/>
Edda enthalten die ältesten Andeutungen über die Liebhaberei der<lb/>
Deutschen für Scheinkämpfe, ja es scheint sogar aus den Be-<lb/>
merkungen des Tacitus (Kap. 24) hervorzugehen, daſs die römischen<lb/>
Kaiser durch diese Leidenschaft der Deutschen zur Einführung der<lb/>
Gladiatorenkämpfe veranlaſst wurden.</p><lb/><p>Auf diese altgermanische Streitlust geht auch der Ursprung der<lb/>
Kampfspiele im Mittelalter zurück. Neithart, der Neffe Karls des<lb/>
Groſsen, erzählt (Lib. III.), wie 844 das Gefolge Ludwigs des Deutschen<lb/>
und seines Bruders Karl sich in gleiche Scharen teilte und ein Schein-<lb/>
gefecht lieferte, wobei auch die beiden Prinzen an der Spitze von<lb/>
jungen Leuten selbst sich in den Streit mischten. <hirendition="#g">Gottfried von<lb/>
Preuilly</hi> (gest. 1066) scheint der erste gewesen zu sein, der für<lb/>
dieses Kampfspiel zwischen zwei Haufen eigene Regeln aufgestellt<lb/>
hat. Anfänglich war dafür die Bezeichnung <hirendition="#g">Buhurt</hi> üblich, während<lb/></p></div></body></text></TEI>
[[517]/0535]
III. Die Turnierwaffen.
Was wir heute unter dem Worte „Turnier“ verstehen, deckt nicht
vollständig den in früherer Zeit mit dem Worte verbundenen
Begriff, ja im Laufe der Jahrhunderte ist unter der Bezeichnung „Turnier“
nicht immer ein und derselbe Vorgang verstanden worden.
Unter der Bezeichnung Turnier (turney) verstehen wir allgemein
einen Waffengang im Frieden, ein Kampfspiel. Genau genommen
umfaſst der Ausdruck aber ebensowohl einen Ernstkampf zwischen
einzelnen, ein sogenanntes „Gottesgericht“, als auch einen ritterlichen
Waffengang zwischen Zweien nach bestimmten Regeln, in dem es
nicht so sehr darauf ankam, den Gegner zu gefährden, als vielmehr
die eigene Geschicklichkeit in der Führung der Waffe vor Augen zu
stellen. Immerhin empfiehlt es sich, der Verständlichkeit halber, für die
genannten Waffengänge die generelle Bezeichnung „Turnier“ beizu-
behalten, wenn sie auch der Fachsprache nach nur ganz bestimmten
Übungen zukam.
Die Germania des Tacitus, das Beowulflied und die beiden
Edda enthalten die ältesten Andeutungen über die Liebhaberei der
Deutschen für Scheinkämpfe, ja es scheint sogar aus den Be-
merkungen des Tacitus (Kap. 24) hervorzugehen, daſs die römischen
Kaiser durch diese Leidenschaft der Deutschen zur Einführung der
Gladiatorenkämpfe veranlaſst wurden.
Auf diese altgermanische Streitlust geht auch der Ursprung der
Kampfspiele im Mittelalter zurück. Neithart, der Neffe Karls des
Groſsen, erzählt (Lib. III.), wie 844 das Gefolge Ludwigs des Deutschen
und seines Bruders Karl sich in gleiche Scharen teilte und ein Schein-
gefecht lieferte, wobei auch die beiden Prinzen an der Spitze von
jungen Leuten selbst sich in den Streit mischten. Gottfried von
Preuilly (gest. 1066) scheint der erste gewesen zu sein, der für
dieses Kampfspiel zwischen zwei Haufen eigene Regeln aufgestellt
hat. Anfänglich war dafür die Bezeichnung Buhurt üblich, während
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Boeheim, Wendelin: Handbuch der Waffenkunde. Leipzig, 1890, S. [517]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/boeheim_waffenkunde_1890/535>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.