Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875.

Bild:
<< vorherige Seite

Sechstes Buch. Die Statsformen.
Ihre Schätze, Horte, sind reich mit Kleinodien und Schmuck
ausgerüstet.

Durch Insignien sind sie als Könige bezeichnet. Die
griechischen tragen das Scepter, zum Zeichen der Gerichts-
hoheit und Macht: ebenso die deutschen den Stab. 5 Sie
sitzen auf einem erhöhten Throne, dem Königsstuhl
(Hochsitz). 6 Den deutschen Königen wird überdem das Banner
vorgetragen als Zeichen ihrer Kriegsgewalt. Bei den Griechen
verkünden Herolde ihr Erscheinen und gebieten Schweigen,
ähnlich den deutschen Frohnboten in den Gerichten. Die
fränkischen Könige tragen wallendes langes Haar zum Schmuck.
Die Kleidung des Königs ist glänzender, vornehmer als die
gewöhnliche. Die altindischen Könige und ebenso die alt-
chinesischen Fürsten erscheinen in gelbem (golddurchwirkten)
Talar, mit gelbem Sonnenschirm. 7

Die Existenz königlicher Geschlechter und die Verbin-
dung dieser mit den Göttern weist unverkennbar auf alte Erb-
lichkeit
des Königthums hin. Indessen bestimmte das Erb-
recht nicht nach festen Regeln die Nachfolge. Vielmehr wird
bei den Hellenen zugleich auf persönliche Tüchtigkeit
gesehen. So werden daher sowohl Weiber als Kinder mei-
stens ausgeschlossen von der Thronfolge, und in Folge der
Anerkennung, welche den Edeln und dem Volke vorbehalten
bleibt, und der Einwirkung solcher individueller Rücksichten
nicht ganz selten Abweichungen von dem Erbrechte durch-

5 Homer's II. II. 100 ff.
"Da erhub sich der Held Agamemnon,
Haltend den Königsstab, den mit Kunst Hefästos gebildet,
Diesen gab Hefästos dem waltenden Zeus Kronion.
Aber ihn liesz Thyestes dem Held Agamemnon zum Erbtheil,
Viel Eilande damit und Argos Reich zu beherrschen."
Vgl. Grimm. R. A. S. 241.
6 Grimm. R. A. S. 242.
7 Grimm. S. 239. Thierry Merowing. II. 82. Rama (übersetzt von
Holtzmann) v. 782 ff.

Sechstes Buch. Die Statsformen.
Ihre Schätze, Horte, sind reich mit Kleinodien und Schmuck
ausgerüstet.

Durch Insignien sind sie als Könige bezeichnet. Die
griechischen tragen das Scepter, zum Zeichen der Gerichts-
hoheit und Macht: ebenso die deutschen den Stab. 5 Sie
sitzen auf einem erhöhten Throne, dem Königsstuhl
(Hochsitz). 6 Den deutschen Königen wird überdem das Banner
vorgetragen als Zeichen ihrer Kriegsgewalt. Bei den Griechen
verkünden Herolde ihr Erscheinen und gebieten Schweigen,
ähnlich den deutschen Frohnboten in den Gerichten. Die
fränkischen Könige tragen wallendes langes Haar zum Schmuck.
Die Kleidung des Königs ist glänzender, vornehmer als die
gewöhnliche. Die altindischen Könige und ebenso die alt-
chinesischen Fürsten erscheinen in gelbem (golddurchwirkten)
Talar, mit gelbem Sonnenschirm. 7

Die Existenz königlicher Geschlechter und die Verbin-
dung dieser mit den Göttern weist unverkennbar auf alte Erb-
lichkeit
des Königthums hin. Indessen bestimmte das Erb-
recht nicht nach festen Regeln die Nachfolge. Vielmehr wird
bei den Hellenen zugleich auf persönliche Tüchtigkeit
gesehen. So werden daher sowohl Weiber als Kinder mei-
stens ausgeschlossen von der Thronfolge, und in Folge der
Anerkennung, welche den Edeln und dem Volke vorbehalten
bleibt, und der Einwirkung solcher individueller Rücksichten
nicht ganz selten Abweichungen von dem Erbrechte durch-

5 Homer's II. II. 100 ff.
„Da erhub sich der Held Agamemnon,
Haltend den Königsstab, den mit Kunst Hefästos gebildet,
Diesen gab Hefästos dem waltenden Zeus Kronion.
Aber ihn liesz Thyestes dem Held Agamemnon zum Erbtheil,
Viel Eilande damit und Argos Reich zu beherrschen.“
Vgl. Grimm. R. A. S. 241.
6 Grimm. R. A. S. 242.
7 Grimm. S. 239. Thierry Mérowing. II. 82. Rama (übersetzt von
Holtzmann) v. 782 ff.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0424" n="406"/><fw place="top" type="header">Sechstes Buch. Die Statsformen.</fw><lb/>
Ihre Schätze, Horte, sind reich mit Kleinodien und Schmuck<lb/>
ausgerüstet.</p><lb/>
          <p>Durch Insignien sind sie als Könige bezeichnet. Die<lb/>
griechischen tragen das <hi rendition="#g">Scepter</hi>, zum Zeichen der Gerichts-<lb/>
hoheit und Macht: ebenso die deutschen den <hi rendition="#g">Stab</hi>. <note place="foot" n="5"><hi rendition="#g">Homer's</hi> II. II. 100 ff.<lb/><lg type="poem"><l>&#x201E;Da erhub sich der Held Agamemnon,</l><lb/><l>Haltend den Königsstab, den mit Kunst Hefästos gebildet,</l><lb/><l>Diesen gab Hefästos dem waltenden Zeus Kronion.</l><lb/><l>Aber ihn liesz Thyestes dem Held Agamemnon zum Erbtheil,</l><lb/><l>Viel Eilande damit und Argos Reich zu beherrschen.&#x201C;</l></lg><lb/>
Vgl. <hi rendition="#g">Grimm</hi>. R. A. S. 241.</note> Sie<lb/>
sitzen auf einem erhöhten <hi rendition="#g">Throne</hi>, dem <hi rendition="#g">Königsstuhl</hi><lb/>
(Hochsitz). <note place="foot" n="6"><hi rendition="#g">Grimm</hi>. R. A. S. 242.</note> Den deutschen Königen wird überdem das <hi rendition="#g">Banner</hi><lb/>
vorgetragen als Zeichen ihrer Kriegsgewalt. Bei den Griechen<lb/>
verkünden Herolde ihr Erscheinen und gebieten Schweigen,<lb/>
ähnlich den deutschen Frohnboten in den Gerichten. Die<lb/>
fränkischen Könige tragen wallendes langes Haar zum Schmuck.<lb/>
Die Kleidung des Königs ist glänzender, vornehmer als die<lb/>
gewöhnliche. Die altindischen Könige und ebenso die alt-<lb/>
chinesischen Fürsten erscheinen in gelbem (golddurchwirkten)<lb/>
Talar, mit gelbem Sonnenschirm. <note place="foot" n="7"><hi rendition="#g">Grimm</hi>. S. 239. <hi rendition="#i">Thierry</hi> Mérowing. II. 82. <hi rendition="#g">Rama</hi> (übersetzt von<lb/>
Holtzmann) v. 782 ff.</note></p><lb/>
          <p>Die Existenz königlicher Geschlechter und die Verbin-<lb/>
dung dieser mit den Göttern weist unverkennbar auf alte <hi rendition="#g">Erb-<lb/>
lichkeit</hi> des Königthums hin. Indessen bestimmte das Erb-<lb/>
recht nicht nach festen Regeln die Nachfolge. Vielmehr wird<lb/>
bei den Hellenen zugleich auf <hi rendition="#g">persönliche Tüchtigkeit</hi><lb/>
gesehen. So werden daher sowohl Weiber als Kinder mei-<lb/>
stens ausgeschlossen von der Thronfolge, und in Folge der<lb/>
Anerkennung, welche den Edeln und dem Volke vorbehalten<lb/>
bleibt, und der Einwirkung solcher individueller Rücksichten<lb/>
nicht ganz selten Abweichungen von dem Erbrechte durch-<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[406/0424] Sechstes Buch. Die Statsformen. Ihre Schätze, Horte, sind reich mit Kleinodien und Schmuck ausgerüstet. Durch Insignien sind sie als Könige bezeichnet. Die griechischen tragen das Scepter, zum Zeichen der Gerichts- hoheit und Macht: ebenso die deutschen den Stab. 5 Sie sitzen auf einem erhöhten Throne, dem Königsstuhl (Hochsitz). 6 Den deutschen Königen wird überdem das Banner vorgetragen als Zeichen ihrer Kriegsgewalt. Bei den Griechen verkünden Herolde ihr Erscheinen und gebieten Schweigen, ähnlich den deutschen Frohnboten in den Gerichten. Die fränkischen Könige tragen wallendes langes Haar zum Schmuck. Die Kleidung des Königs ist glänzender, vornehmer als die gewöhnliche. Die altindischen Könige und ebenso die alt- chinesischen Fürsten erscheinen in gelbem (golddurchwirkten) Talar, mit gelbem Sonnenschirm. 7 Die Existenz königlicher Geschlechter und die Verbin- dung dieser mit den Göttern weist unverkennbar auf alte Erb- lichkeit des Königthums hin. Indessen bestimmte das Erb- recht nicht nach festen Regeln die Nachfolge. Vielmehr wird bei den Hellenen zugleich auf persönliche Tüchtigkeit gesehen. So werden daher sowohl Weiber als Kinder mei- stens ausgeschlossen von der Thronfolge, und in Folge der Anerkennung, welche den Edeln und dem Volke vorbehalten bleibt, und der Einwirkung solcher individueller Rücksichten nicht ganz selten Abweichungen von dem Erbrechte durch- 5 Homer's II. II. 100 ff. „Da erhub sich der Held Agamemnon, Haltend den Königsstab, den mit Kunst Hefästos gebildet, Diesen gab Hefästos dem waltenden Zeus Kronion. Aber ihn liesz Thyestes dem Held Agamemnon zum Erbtheil, Viel Eilande damit und Argos Reich zu beherrschen.“ Vgl. Grimm. R. A. S. 241. 6 Grimm. R. A. S. 242. 7 Grimm. S. 239. Thierry Mérowing. II. 82. Rama (übersetzt von Holtzmann) v. 782 ff.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/424
Zitationshilfe: Bluntschli, Johann Caspar: Allgemeine Statslehre. Stuttgart, 1875, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bluntschli_staatslehre_1875/424>, abgerufen am 06.05.2024.