Bismarck, Otto von: Gedanken und Erinnerungen. Bd. 1. Stuttgart, 1898.Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen. Königlichen Entschließungen aufwiegen soll, legt der eignen Stellungund Erfahrung im Verhältniß zu der des Monarchen und Vaters ein unrichtiges Gewicht bei. Niemand hat glauben können, daß Se. K. H. "an den Seite 2. Die Freiheit der Entschließungen Sr. K. H. wird Die Worte "mit gebundenen Händen" u. s. w. haben keinen Sinn. Seite 2. "Das Land" kann garnicht auf den Gedanken Seite 2. Die Situation Sr. K. H. ist allerdings eine "durch¬ Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen. Königlichen Entſchließungen aufwiegen ſoll, legt der eignen Stellungund Erfahrung im Verhältniß zu der des Monarchen und Vaters ein unrichtiges Gewicht bei. Niemand hat glauben können, daß Se. K. H. „an den Seite 2. Die Freiheit der Entſchließungen Sr. K. H. wird Die Worte „mit gebundenen Händen“ u. ſ. w. haben keinen Sinn. Seite 2. „Das Land“ kann garnicht auf den Gedanken Seite 2. Die Situation Sr. K. H. iſt allerdings eine „durch¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0352" n="325"/><fw place="top" type="header">Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen.<lb/></fw> Königlichen Entſchließungen aufwiegen ſoll, legt der eignen Stellung<lb/> und Erfahrung im Verhältniß zu der des Monarchen und Vaters<lb/> ein unrichtiges Gewicht bei.</p><lb/> <p>Niemand hat glauben können, daß Se. K. H. „an den<lb/> Octroyirungen Theil gehabt“, denn Jedermann weiß, daß der Kron¬<lb/> prinz kein <hi rendition="#g">Votum</hi> im Miniſterium hat, und daß die in ältern<lb/> Zeiten übliche amtliche Stellung des Thronfolgers nach der Ver¬<lb/> faſſung unmöglich geworden iſt. Das <hi rendition="#aq">démenti</hi> in Danzig war<lb/> daher überflüſſig.</p><lb/> <p>Seite 2. Die Freiheit der Entſchließungen Sr. K. H. wird<lb/> dadurch nicht verkümmert, daß Se. K. H. den Sitzungen <hi rendition="#g">beiwohnt</hi>,<lb/> Sich durch Zuhören und eigne Meinungsäußerung <hi rendition="#aq">au courant</hi> der<lb/> Staatsgeſchäfte hält, wie es die Pflicht jedes Thronerben iſt. Die<lb/> Erfüllung dieſer Pflicht, wenn ſie in den Zeitungen bekannt wird,<lb/> kann überall nur eine gute Meinung von der Gewiſſenhaftigkeit<lb/> hervorrufen, mit der der Kronprinz Sich für Seinen hohen und<lb/> ernſten Beruf vorbereitet.</p><lb/> <p>Die Worte „mit gebundenen Händen“ u. ſ. w. haben keinen Sinn.</p><lb/> <p>Seite 2. „Das Land“ kann garnicht auf den Gedanken<lb/> kommen, Se. K. H. mit dem Miniſterium zu identificiren, denn<lb/> das Land weiß, daß der Kronprinz zu keiner <hi rendition="#g">amtlichen</hi> Mitwirkung<lb/> bei den Beſchlüſſen berufen iſt. Leider iſt die Stellung, die S. K. H.<lb/><hi rendition="#g">gegen</hi> die Krone genommen hat, im Lande bekannt genug und<lb/> wird von jedem Hausvater im Lande, welcher Partei er auch an¬<lb/> gehören mag, gemißbilligt als ein Losſagen von der väterlichen<lb/> Autorität, deren Verkennung das Gefühl und das Herkommen verletzt.<lb/> Sr. K. H. könnte nicht ſchwerer in der öffentlichen Meinung ge¬<lb/> ſchadet werden, als durch Publication dieſes <hi rendition="#aq">mémoires</hi>.</p><lb/> <p>Seite 2. Die Situation Sr. K. H. iſt allerdings eine „durch¬<lb/> aus falſche“, weil es nicht der Beruf des Thronerben iſt, die Fahne<lb/> der Oppoſition gegen den König und den Vater aufzupflanzen, die<lb/> „Pflicht“, aus derſelben herauszukommen, kann aber nur auf dem<lb/> Wege der Rückkehr zu einer normalen Stellung erfüllt werden.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [325/0352]
Randbemerkungen zur Eingabe des Kronprinzen.
Königlichen Entſchließungen aufwiegen ſoll, legt der eignen Stellung
und Erfahrung im Verhältniß zu der des Monarchen und Vaters
ein unrichtiges Gewicht bei.
Niemand hat glauben können, daß Se. K. H. „an den
Octroyirungen Theil gehabt“, denn Jedermann weiß, daß der Kron¬
prinz kein Votum im Miniſterium hat, und daß die in ältern
Zeiten übliche amtliche Stellung des Thronfolgers nach der Ver¬
faſſung unmöglich geworden iſt. Das démenti in Danzig war
daher überflüſſig.
Seite 2. Die Freiheit der Entſchließungen Sr. K. H. wird
dadurch nicht verkümmert, daß Se. K. H. den Sitzungen beiwohnt,
Sich durch Zuhören und eigne Meinungsäußerung au courant der
Staatsgeſchäfte hält, wie es die Pflicht jedes Thronerben iſt. Die
Erfüllung dieſer Pflicht, wenn ſie in den Zeitungen bekannt wird,
kann überall nur eine gute Meinung von der Gewiſſenhaftigkeit
hervorrufen, mit der der Kronprinz Sich für Seinen hohen und
ernſten Beruf vorbereitet.
Die Worte „mit gebundenen Händen“ u. ſ. w. haben keinen Sinn.
Seite 2. „Das Land“ kann garnicht auf den Gedanken
kommen, Se. K. H. mit dem Miniſterium zu identificiren, denn
das Land weiß, daß der Kronprinz zu keiner amtlichen Mitwirkung
bei den Beſchlüſſen berufen iſt. Leider iſt die Stellung, die S. K. H.
gegen die Krone genommen hat, im Lande bekannt genug und
wird von jedem Hausvater im Lande, welcher Partei er auch an¬
gehören mag, gemißbilligt als ein Losſagen von der väterlichen
Autorität, deren Verkennung das Gefühl und das Herkommen verletzt.
Sr. K. H. könnte nicht ſchwerer in der öffentlichen Meinung ge¬
ſchadet werden, als durch Publication dieſes mémoires.
Seite 2. Die Situation Sr. K. H. iſt allerdings eine „durch¬
aus falſche“, weil es nicht der Beruf des Thronerben iſt, die Fahne
der Oppoſition gegen den König und den Vater aufzupflanzen, die
„Pflicht“, aus derſelben herauszukommen, kann aber nur auf dem
Wege der Rückkehr zu einer normalen Stellung erfüllt werden.
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