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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Anh. II. Erfolge und Empfang der Gesandten.
Gunst zu erwerben, die Beziehungen mit Zugeständnissen für den
Handelsverkehr eingeleitet. Als sie aber mit dem eigentlichen Ge-
genstande ihrer Sendung, der Räumung von Yokuhama hervortraten,
wies der französische Minister des Auswärtigen sie rundweg ab und
verbat sich jede darauf zielende Insinuation. Die Höfe der anderen
Vertragsmächte waren durch ihre Repräsentanten von dem Zwecke
der Gesandtschaft unterrichtet und liessen ihr nach Paris sagen,
dass sie überall denselben Bescheid zu erwarten habe. Die Japaner
standen deshalb von der weiteren Reise ab, unterzeichneten ohne
vieles Sträuben am 20. Juni 1864 die erwähnte Convention, zahlten
eine Entschädigung von 200,000 Francs an die Hinterbliebenen
des Lieutenant Camus, und schifften sich, nachdem sie noch die
ersten Waffenfabriken des Landes besucht und ansehnliche Be-
stellungen gemacht hatten, alsbald wieder nach der Heimath ein.
Sie hatten sich hier, wo ihre Rückkehr eben so ungelegen als un-
erwartet kam, keiner angenehmen Aufnahme zu erfreuen. Die Re-
gierung glaubte für die versprochene Schliessung von Yokuhama
noch eine lange Frist vor sich zu haben und sah sich nun plötzlich
der Erfüllung gegenüber. Zudem hatte sich die Zusammensetzung
des Reichsrathes seit der Abreise der Gesandten sehr wesentlich
und vielleicht nicht zu deren Gunsten geändert; sie wurden in
Kanagava zurückgehalten und durften sich der Hauptstadt nicht
nähern. Schon vier Tage nach ihrer Ankunft erschien Takemoto
bei den Diplomaten und erklärte im Namen des Gorodzio, dass die
Gesandten ihre Vollmachten überschritten und den Auftrag, die
Höfe aller Vertragsmächte zu besuchen, unerfüllt gelassen hätten.
Die Regierung habe sie deshalb mit Hausgefängniss bestraft und
werde sogleich eine neue Gesandtschaft abschicken. Sie sei ausser
Stande, dem zweiten Artikel der Pariser Convention Folge gebend,
mit den Fremden gemeinschaftliche Sache gegen den Fürsten von
Nangato zu machen. -- Darauf beschlossen die Diplomaten das Ge-
schwader sogleich nach Simonoseki abgehen zu lassen. -- Von einer
bevorstehenden Schliessung Yokuhama's war nicht mehr die Rede.
Die Beamten sprachen noch eine Zeit lang von der neuen Gesandt-
schaft und scheinen sich dem Mikado gegenüber ernstlich den Schein
gegeben zu haben, als werde eine solche zur Betreibung der bewussten
Angelegenheit schleunigst abgehen. Eine Zeit lang hiess es, man
wolle, um den Hof von Miako zu beruhigen, ein Paar untergeordnete
Beamten nach Singapore schicken; aber der Umschwung, welchen

Anh. II. Erfolge und Empfang der Gesandten.
Gunst zu erwerben, die Beziehungen mit Zugeständnissen für den
Handelsverkehr eingeleitet. Als sie aber mit dem eigentlichen Ge-
genstande ihrer Sendung, der Räumung von Yokuhama hervortraten,
wies der französische Minister des Auswärtigen sie rundweg ab und
verbat sich jede darauf zielende Insinuation. Die Höfe der anderen
Vertragsmächte waren durch ihre Repräsentanten von dem Zwecke
der Gesandtschaft unterrichtet und liessen ihr nach Paris sagen,
dass sie überall denselben Bescheid zu erwarten habe. Die Japaner
standen deshalb von der weiteren Reise ab, unterzeichneten ohne
vieles Sträuben am 20. Juni 1864 die erwähnte Convention, zahlten
eine Entschädigung von 200,000 Francs an die Hinterbliebenen
des Lieutenant Camus, und schifften sich, nachdem sie noch die
ersten Waffenfabriken des Landes besucht und ansehnliche Be-
stellungen gemacht hatten, alsbald wieder nach der Heimath ein.
Sie hatten sich hier, wo ihre Rückkehr eben so ungelegen als un-
erwartet kam, keiner angenehmen Aufnahme zu erfreuen. Die Re-
gierung glaubte für die versprochene Schliessung von Yokuhama
noch eine lange Frist vor sich zu haben und sah sich nun plötzlich
der Erfüllung gegenüber. Zudem hatte sich die Zusammensetzung
des Reichsrathes seit der Abreise der Gesandten sehr wesentlich
und vielleicht nicht zu deren Gunsten geändert; sie wurden in
Kanagava zurückgehalten und durften sich der Hauptstadt nicht
nähern. Schon vier Tage nach ihrer Ankunft erschien Takemoto
bei den Diplomaten und erklärte im Namen des Gorodžio, dass die
Gesandten ihre Vollmachten überschritten und den Auftrag, die
Höfe aller Vertragsmächte zu besuchen, unerfüllt gelassen hätten.
Die Regierung habe sie deshalb mit Hausgefängniss bestraft und
werde sogleich eine neue Gesandtschaft abschicken. Sie sei ausser
Stande, dem zweiten Artikel der Pariser Convention Folge gebend,
mit den Fremden gemeinschaftliche Sache gegen den Fürsten von
Naṅgato zu machen. — Darauf beschlossen die Diplomaten das Ge-
schwader sogleich nach Simonoseki abgehen zu lassen. — Von einer
bevorstehenden Schliessung Yokuhama’s war nicht mehr die Rede.
Die Beamten sprachen noch eine Zeit lang von der neuen Gesandt-
schaft und scheinen sich dem Mikado gegenüber ernstlich den Schein
gegeben zu haben, als werde eine solche zur Betreibung der bewussten
Angelegenheit schleunigst abgehen. Eine Zeit lang hiess es, man
wolle, um den Hof von Miako zu beruhigen, ein Paar untergeordnete
Beamten nach Singapore schicken; aber der Umschwung, welchen

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[335/0355] Anh. II. Erfolge und Empfang der Gesandten. Gunst zu erwerben, die Beziehungen mit Zugeständnissen für den Handelsverkehr eingeleitet. Als sie aber mit dem eigentlichen Ge- genstande ihrer Sendung, der Räumung von Yokuhama hervortraten, wies der französische Minister des Auswärtigen sie rundweg ab und verbat sich jede darauf zielende Insinuation. Die Höfe der anderen Vertragsmächte waren durch ihre Repräsentanten von dem Zwecke der Gesandtschaft unterrichtet und liessen ihr nach Paris sagen, dass sie überall denselben Bescheid zu erwarten habe. Die Japaner standen deshalb von der weiteren Reise ab, unterzeichneten ohne vieles Sträuben am 20. Juni 1864 die erwähnte Convention, zahlten eine Entschädigung von 200,000 Francs an die Hinterbliebenen des Lieutenant Camus, und schifften sich, nachdem sie noch die ersten Waffenfabriken des Landes besucht und ansehnliche Be- stellungen gemacht hatten, alsbald wieder nach der Heimath ein. Sie hatten sich hier, wo ihre Rückkehr eben so ungelegen als un- erwartet kam, keiner angenehmen Aufnahme zu erfreuen. Die Re- gierung glaubte für die versprochene Schliessung von Yokuhama noch eine lange Frist vor sich zu haben und sah sich nun plötzlich der Erfüllung gegenüber. Zudem hatte sich die Zusammensetzung des Reichsrathes seit der Abreise der Gesandten sehr wesentlich und vielleicht nicht zu deren Gunsten geändert; sie wurden in Kanagava zurückgehalten und durften sich der Hauptstadt nicht nähern. Schon vier Tage nach ihrer Ankunft erschien Takemoto bei den Diplomaten und erklärte im Namen des Gorodžio, dass die Gesandten ihre Vollmachten überschritten und den Auftrag, die Höfe aller Vertragsmächte zu besuchen, unerfüllt gelassen hätten. Die Regierung habe sie deshalb mit Hausgefängniss bestraft und werde sogleich eine neue Gesandtschaft abschicken. Sie sei ausser Stande, dem zweiten Artikel der Pariser Convention Folge gebend, mit den Fremden gemeinschaftliche Sache gegen den Fürsten von Naṅgato zu machen. — Darauf beschlossen die Diplomaten das Ge- schwader sogleich nach Simonoseki abgehen zu lassen. — Von einer bevorstehenden Schliessung Yokuhama’s war nicht mehr die Rede. Die Beamten sprachen noch eine Zeit lang von der neuen Gesandt- schaft und scheinen sich dem Mikado gegenüber ernstlich den Schein gegeben zu haben, als werde eine solche zur Betreibung der bewussten Angelegenheit schleunigst abgehen. Eine Zeit lang hiess es, man wolle, um den Hof von Miako zu beruhigen, ein Paar untergeordnete Beamten nach Singapore schicken; aber der Umschwung, welchen

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 335. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/355>, abgerufen am 23.11.2024.