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[Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866.

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Anh. II. Lage der Niederlassung.
siedler in Bestürzung, dass Admiral Kuper sie gegen etwaige An-
griffe nicht schützen, sondern beim Beginn der Feindseligkeiten ihrem
Schicksal überlassen werde. Er hatte am 16. in einer Conferenz
mit den fremden Diplomaten und Schiffscommandanten seine Streit-
kräfte für unzulänglich erklärt, um zugleich offensiv aufzutreten und
Yokuhama zu vertheidigen. Die Offensive aber stand nach den
Instructionen der englischen Regierung in erster Linie, und musste
es, wenn nicht das Ultimatum eine leere Drohung sein sollte. Herr
Neale theilte diese Betrachtung seinen Schutzbefohlenen mit und
forderte sie auf, bis zum 26. April für die Sicherheit ihrer Personen
und ihrer Habe zu sorgen, da im Kriegsfalle der Platz nicht zu
halten sei. Im Falle einer plötzlichen Berennung sollten die Schiffs-
commandanten in Verbindung mit den Gesandtschaftswachen den
Rückzug und die Einschiffung der Ansiedler decken; mehr könne
man nicht versprechen. -- Der Geschäftsträger und der Geschwader-
commandant wünschten offenbar, um freiere Hand zu haben, dass
die Fremden Yokuhama ganz räumen möchten, wollten aber die
Verantwortlichkeit eines dahin gehenden Befehls nicht auf sich
nehmen. Die englischen Kaufleute hingegen waren zur Aufgabe
ihrer Etablissements und Handelsinteressen, der Früchte mehr-
jähriger Anstrengungen, nicht so leicht zu bewegen, und erklärten
Herrn Neale, dass nach ihrem Ermessen der Schutz ihrer Person
und ihres Eigenthumes auch im Kriegsfalle seine erste Pflicht
bleibe; dass die Gemeinde durchaus abgeneigt sei ihren Sitz zu
verlassen, und sich nur dem positiven Befehle der Schutzbehörden
fügen werde, und dass eine zu ihrer Aufnahme hinreichende Anzahl
Handelsschiffe garnicht vorhanden sei. Der Geschäftsträger wies
sie in seiner Erwiederung darauf hin, dass Eventualitäten wie die
gegenwärtige mit jeder Niederlassung in einem fremden Lande ver-
bunden seien, sofern die Ansiedler eines wirklichen Schutzes der
Verträge geniessen sollten; dass im Kriegsfall der Geschwaderchef
den grössten Theil seiner Streitmacht nothwendig nach einem anderen
Puncte dirigiren müsse und nur ein grösseres Kriegsschiff mit zwei
Kanonenbooten vor Yokuhama zurücklassen könne. Er versprach
jedoch die Räumung nur im äussersten Nothfall zu verlangen, und
wünschte offenbar lebhaft den Bruch zu vermeiden, der nicht bloss
den englischen Unterthanen, sondern auch denen der anderen Ver-
tragsmächte schwere Verluste und Leiden drohte. Herr von Belle-
court
suchte den Reichsrath aus seiner impassiblen Haltung zu

Anh. II. Lage der Niederlassung.
siedler in Bestürzung, dass Admiral Kuper sie gegen etwaige An-
griffe nicht schützen, sondern beim Beginn der Feindseligkeiten ihrem
Schicksal überlassen werde. Er hatte am 16. in einer Conferenz
mit den fremden Diplomaten und Schiffscommandanten seine Streit-
kräfte für unzulänglich erklärt, um zugleich offensiv aufzutreten und
Yokuhama zu vertheidigen. Die Offensive aber stand nach den
Instructionen der englischen Regierung in erster Linie, und musste
es, wenn nicht das Ultimatum eine leere Drohung sein sollte. Herr
Neale theilte diese Betrachtung seinen Schutzbefohlenen mit und
forderte sie auf, bis zum 26. April für die Sicherheit ihrer Personen
und ihrer Habe zu sorgen, da im Kriegsfalle der Platz nicht zu
halten sei. Im Falle einer plötzlichen Berennung sollten die Schiffs-
commandanten in Verbindung mit den Gesandtschaftswachen den
Rückzug und die Einschiffung der Ansiedler decken; mehr könne
man nicht versprechen. — Der Geschäftsträger und der Geschwader-
commandant wünschten offenbar, um freiere Hand zu haben, dass
die Fremden Yokuhama ganz räumen möchten, wollten aber die
Verantwortlichkeit eines dahin gehenden Befehls nicht auf sich
nehmen. Die englischen Kaufleute hingegen waren zur Aufgabe
ihrer Etablissements und Handelsinteressen, der Früchte mehr-
jähriger Anstrengungen, nicht so leicht zu bewegen, und erklärten
Herrn Neale, dass nach ihrem Ermessen der Schutz ihrer Person
und ihres Eigenthumes auch im Kriegsfalle seine erste Pflicht
bleibe; dass die Gemeinde durchaus abgeneigt sei ihren Sitz zu
verlassen, und sich nur dem positiven Befehle der Schutzbehörden
fügen werde, und dass eine zu ihrer Aufnahme hinreichende Anzahl
Handelsschiffe garnicht vorhanden sei. Der Geschäftsträger wies
sie in seiner Erwiederung darauf hin, dass Eventualitäten wie die
gegenwärtige mit jeder Niederlassung in einem fremden Lande ver-
bunden seien, sofern die Ansiedler eines wirklichen Schutzes der
Verträge geniessen sollten; dass im Kriegsfall der Geschwaderchef
den grössten Theil seiner Streitmacht nothwendig nach einem anderen
Puncte dirigiren müsse und nur ein grösseres Kriegsschiff mit zwei
Kanonenbooten vor Yokuhama zurücklassen könne. Er versprach
jedoch die Räumung nur im äussersten Nothfall zu verlangen, und
wünschte offenbar lebhaft den Bruch zu vermeiden, der nicht bloss
den englischen Unterthanen, sondern auch denen der anderen Ver-
tragsmächte schwere Verluste und Leiden drohte. Herr von Belle-
court
suchte den Reichsrath aus seiner impassiblen Haltung zu

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[277/0297] Anh. II. Lage der Niederlassung. siedler in Bestürzung, dass Admiral Kuper sie gegen etwaige An- griffe nicht schützen, sondern beim Beginn der Feindseligkeiten ihrem Schicksal überlassen werde. Er hatte am 16. in einer Conferenz mit den fremden Diplomaten und Schiffscommandanten seine Streit- kräfte für unzulänglich erklärt, um zugleich offensiv aufzutreten und Yokuhama zu vertheidigen. Die Offensive aber stand nach den Instructionen der englischen Regierung in erster Linie, und musste es, wenn nicht das Ultimatum eine leere Drohung sein sollte. Herr Neale theilte diese Betrachtung seinen Schutzbefohlenen mit und forderte sie auf, bis zum 26. April für die Sicherheit ihrer Personen und ihrer Habe zu sorgen, da im Kriegsfalle der Platz nicht zu halten sei. Im Falle einer plötzlichen Berennung sollten die Schiffs- commandanten in Verbindung mit den Gesandtschaftswachen den Rückzug und die Einschiffung der Ansiedler decken; mehr könne man nicht versprechen. — Der Geschäftsträger und der Geschwader- commandant wünschten offenbar, um freiere Hand zu haben, dass die Fremden Yokuhama ganz räumen möchten, wollten aber die Verantwortlichkeit eines dahin gehenden Befehls nicht auf sich nehmen. Die englischen Kaufleute hingegen waren zur Aufgabe ihrer Etablissements und Handelsinteressen, der Früchte mehr- jähriger Anstrengungen, nicht so leicht zu bewegen, und erklärten Herrn Neale, dass nach ihrem Ermessen der Schutz ihrer Person und ihres Eigenthumes auch im Kriegsfalle seine erste Pflicht bleibe; dass die Gemeinde durchaus abgeneigt sei ihren Sitz zu verlassen, und sich nur dem positiven Befehle der Schutzbehörden fügen werde, und dass eine zu ihrer Aufnahme hinreichende Anzahl Handelsschiffe garnicht vorhanden sei. Der Geschäftsträger wies sie in seiner Erwiederung darauf hin, dass Eventualitäten wie die gegenwärtige mit jeder Niederlassung in einem fremden Lande ver- bunden seien, sofern die Ansiedler eines wirklichen Schutzes der Verträge geniessen sollten; dass im Kriegsfall der Geschwaderchef den grössten Theil seiner Streitmacht nothwendig nach einem anderen Puncte dirigiren müsse und nur ein grösseres Kriegsschiff mit zwei Kanonenbooten vor Yokuhama zurücklassen könne. Er versprach jedoch die Räumung nur im äussersten Nothfall zu verlangen, und wünschte offenbar lebhaft den Bruch zu vermeiden, der nicht bloss den englischen Unterthanen, sondern auch denen der anderen Ver- tragsmächte schwere Verluste und Leiden drohte. Herr von Belle- court suchte den Reichsrath aus seiner impassiblen Haltung zu

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Zitationshilfe: [Berg, Albert]: Die preussische Expedition nach Ost-Asien. Bd. 2. Berlin, 1866, S. 277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/berg_ostasien02_1866/297>, abgerufen am 23.11.2024.