werden, so daß dem eigenen Fleisse der Schüler nichts nach zu hohlen übrig bleibt?
Vielleicht hätten einige erwartet, daß ich überall den Zusammenhang der abgehandel- ten Handwerke mit der Landwirthschaft, Polizey und Cameralwissenschaft bemerkli- cher gemacht, und z. B. gezeigt hätte, was für Misbräuche bey jedem zu verbiethen, und was für Gesetze jedem zu geben seyn möchten. Allein ich weis aus der Erfah- rung, daß man im Vortrage an Deutlich- keit und Vollständigkeit gewinnet, wenn man jede dieser Wissenschaften einzeln, und zwar in der Ordnung abhandelt, daß man der Landwirthschaft die Technologie, dieser die Handlungswissenschaft, diesen die Poli- zey, und endlich die Cameralwissenschaft fol- gen läßt. Landwirthe, Handwerker, Kauf- leuthe, sehen bey ihren Gewerben, auf ihr Privatinteresse. Die Polizey leitet sie zum Besten des ganzen Staats, das ist, sie ge- biethet und verbiethet, wenn der Vortheil einzelner Bürger nicht der Vortheil der gan- zen Gesellschaft ist, oder auch wenn jene selbst, aus Kurzsichtigkeit, den ihrigen verfehlen. Die Cameralwissenschaft hat die Einnahme des Regenten, oder der öffentlichen Kassen, woraus die Ausgaben des Staats bestritten werden sollen, zur Absicht, und da jener dem
Ver-
Vorrede.
werden, ſo daß dem eigenen Fleiſſe der Schuͤler nichts nach zu hohlen uͤbrig bleibt?
Vielleicht haͤtten einige erwartet, daß ich uͤberall den Zuſammenhang der abgehandel- ten Handwerke mit der Landwirthſchaft, Polizey und Cameralwiſſenſchaft bemerkli- cher gemacht, und z. B. gezeigt haͤtte, was fuͤr Misbraͤuche bey jedem zu verbiethen, und was fuͤr Geſetze jedem zu geben ſeyn moͤchten. Allein ich weis aus der Erfah- rung, daß man im Vortrage an Deutlich- keit und Vollſtaͤndigkeit gewinnet, wenn man jede dieſer Wiſſenſchaften einzeln, und zwar in der Ordnung abhandelt, daß man der Landwirthſchaft die Technologie, dieſer die Handlungswiſſenſchaft, dieſen die Poli- zey, und endlich die Cameralwiſſenſchaft fol- gen laͤßt. Landwirthe, Handwerker, Kauf- leuthe, ſehen bey ihren Gewerben, auf ihr Privatintereſſe. Die Polizey leitet ſie zum Beſten des ganzen Staats, das iſt, ſie ge- biethet und verbiethet, wenn der Vortheil einzelner Buͤrger nicht der Vortheil der gan- zen Geſellſchaft iſt, oder auch wenn jene ſelbſt, aus Kurzſichtigkeit, den ihrigen verfehlen. Die Cameralwiſſenſchaft hat die Einnahme des Regenten, oder der oͤffentlichen Kaſſen, woraus die Ausgaben des Staats beſtritten werden ſollen, zur Abſicht, und da jener dem
Ver-
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[0018]
Vorrede.
werden, ſo daß dem eigenen Fleiſſe der
Schuͤler nichts nach zu hohlen uͤbrig bleibt?
Vielleicht haͤtten einige erwartet, daß ich
uͤberall den Zuſammenhang der abgehandel-
ten Handwerke mit der Landwirthſchaft,
Polizey und Cameralwiſſenſchaft bemerkli-
cher gemacht, und z. B. gezeigt haͤtte, was
fuͤr Misbraͤuche bey jedem zu verbiethen,
und was fuͤr Geſetze jedem zu geben ſeyn
moͤchten. Allein ich weis aus der Erfah-
rung, daß man im Vortrage an Deutlich-
keit und Vollſtaͤndigkeit gewinnet, wenn
man jede dieſer Wiſſenſchaften einzeln, und
zwar in der Ordnung abhandelt, daß man
der Landwirthſchaft die Technologie, dieſer
die Handlungswiſſenſchaft, dieſen die Poli-
zey, und endlich die Cameralwiſſenſchaft fol-
gen laͤßt. Landwirthe, Handwerker, Kauf-
leuthe, ſehen bey ihren Gewerben, auf ihr
Privatintereſſe. Die Polizey leitet ſie zum
Beſten des ganzen Staats, das iſt, ſie ge-
biethet und verbiethet, wenn der Vortheil
einzelner Buͤrger nicht der Vortheil der gan-
zen Geſellſchaft iſt, oder auch wenn jene ſelbſt,
aus Kurzſichtigkeit, den ihrigen verfehlen.
Die Cameralwiſſenſchaft hat die Einnahme
des Regenten, oder der oͤffentlichen Kaſſen,
woraus die Ausgaben des Staats beſtritten
werden ſollen, zur Abſicht, und da jener dem
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Beckmann, Johann: Anleitung zur Technologie. Göttingen, 1777, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beckmann_technologie_1777/18>, abgerufen am 22.11.2024.
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