Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 5: Das XIX. Jahrhundert von 1860 bis zum Schluss. Braunschweig, 1903.Flammofenstahlschmelzen. In diesem ersten Patent waren also drei Stahlbereitungsarten [Abbildung]
Fig. 101. nahmen, allein die Rede. Es erstrecktsich auch auf die Darstellung von Gussstahl, Gusseisen (d. h. gegossenes Schmiedeeisen) und Halbstahl (metal mixte). Die Fabrikation beruht auf der Schmelzung von Eisen oder Roh- stahl in einem Gusseisenbad, bei andauernder Weisshitze in einem Siemens-Flammofen. Diesem Patent ist die nebenstehende Zeichnung des Ofens (Fig. 101, 102) beigefügt. Ferner werden darin die Mischungsverhält- nisse angegeben. Um Gussstahl zu erzeugen, sollen 2300 Pfund Puddelstahl und 400 Pfund Stahl von früheren Schmelzungen allmählich in einem Bad von 700 Pfund reinem [Abbildung]
Fig. 102. Gusseisen eingeschmolzen werden. Nachdem die schwarze Schlackedurch reine Schlacke ersetzt und die Masse gehörig durchgerührt und probiert ist, werden 40 bis 100 Pfund weissglühendes Gusseisen zu- gesetzt, um das richtige Korn des Stahls zu fixieren. Für weichen Stahl oder Flusseisen, welche keine Härtung Flammofenstahlschmelzen. In diesem ersten Patent waren also drei Stahlbereitungsarten [Abbildung]
Fig. 101. nahmen, allein die Rede. Es erstrecktsich auch auf die Darstellung von Guſsstahl, Guſseisen (d. h. gegossenes Schmiedeeisen) und Halbstahl (métal mixte). Die Fabrikation beruht auf der Schmelzung von Eisen oder Roh- stahl in einem Guſseisenbad, bei andauernder Weiſshitze in einem Siemens-Flammofen. Diesem Patent ist die nebenstehende Zeichnung des Ofens (Fig. 101, 102) beigefügt. Ferner werden darin die Mischungsverhält- nisse angegeben. Um Guſsstahl zu erzeugen, sollen 2300 Pfund Puddelstahl und 400 Pfund Stahl von früheren Schmelzungen allmählich in einem Bad von 700 Pfund reinem [Abbildung]
Fig. 102. Guſseisen eingeschmolzen werden. Nachdem die schwarze Schlackedurch reine Schlacke ersetzt und die Masse gehörig durchgerührt und probiert ist, werden 40 bis 100 Pfund weiſsglühendes Guſseisen zu- gesetzt, um das richtige Korn des Stahls zu fixieren. Für weichen Stahl oder Fluſseisen, welche keine Härtung <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0191" n="175"/> <fw place="top" type="header">Flammofenstahlschmelzen.</fw><lb/> <p>In diesem ersten Patent waren also drei Stahlbereitungsarten<lb/> angegeben, von denen zwei im Flammofen, eine im Kupolofen aus-<lb/> geführt werden sollte. Der Schwerpunkt lag aber in dem ersten Ver-<lb/> fahren. Von diesem ist denn auch in dem zweiten Patent, welches<lb/> die Brüder <hi rendition="#g">Emil</hi> und <hi rendition="#g">Peter Emil Martin</hi> am 18. August 1865<lb/><figure><head>Fig. 101.</head></figure><lb/> nahmen, allein die Rede. Es erstreckt<lb/> sich auch auf die Darstellung von<lb/> Guſsstahl, Guſseisen (d. h. gegossenes<lb/> Schmiedeeisen) und Halbstahl (métal<lb/> mixte). Die Fabrikation beruht auf<lb/> der Schmelzung von Eisen oder Roh-<lb/> stahl in einem Guſseisenbad, bei<lb/> andauernder Weiſshitze in einem<lb/> Siemens-Flammofen. Diesem Patent<lb/> ist die nebenstehende Zeichnung des<lb/> Ofens (Fig. 101, 102) beigefügt. Ferner<lb/> werden darin die Mischungsverhält-<lb/> nisse angegeben. Um Guſsstahl zu<lb/> erzeugen, sollen 2300 Pfund Puddelstahl und 400 Pfund Stahl von<lb/> früheren Schmelzungen allmählich in einem Bad von 700 Pfund reinem<lb/><figure><head>Fig. 102.</head></figure><lb/> Guſseisen eingeschmolzen werden. Nachdem die schwarze Schlacke<lb/> durch reine Schlacke ersetzt und die Masse gehörig durchgerührt und<lb/> probiert ist, werden 40 bis 100 Pfund weiſsglühendes Guſseisen zu-<lb/> gesetzt, um das richtige Korn des Stahls zu fixieren.</p><lb/> <p>Für weichen Stahl oder Fluſseisen, welche keine Härtung<lb/> mehr annehmen, werden 2600 Pfund granuliertes Puddeleisen<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [175/0191]
Flammofenstahlschmelzen.
In diesem ersten Patent waren also drei Stahlbereitungsarten
angegeben, von denen zwei im Flammofen, eine im Kupolofen aus-
geführt werden sollte. Der Schwerpunkt lag aber in dem ersten Ver-
fahren. Von diesem ist denn auch in dem zweiten Patent, welches
die Brüder Emil und Peter Emil Martin am 18. August 1865
[Abbildung Fig. 101.]
nahmen, allein die Rede. Es erstreckt
sich auch auf die Darstellung von
Guſsstahl, Guſseisen (d. h. gegossenes
Schmiedeeisen) und Halbstahl (métal
mixte). Die Fabrikation beruht auf
der Schmelzung von Eisen oder Roh-
stahl in einem Guſseisenbad, bei
andauernder Weiſshitze in einem
Siemens-Flammofen. Diesem Patent
ist die nebenstehende Zeichnung des
Ofens (Fig. 101, 102) beigefügt. Ferner
werden darin die Mischungsverhält-
nisse angegeben. Um Guſsstahl zu
erzeugen, sollen 2300 Pfund Puddelstahl und 400 Pfund Stahl von
früheren Schmelzungen allmählich in einem Bad von 700 Pfund reinem
[Abbildung Fig. 102.]
Guſseisen eingeschmolzen werden. Nachdem die schwarze Schlacke
durch reine Schlacke ersetzt und die Masse gehörig durchgerührt und
probiert ist, werden 40 bis 100 Pfund weiſsglühendes Guſseisen zu-
gesetzt, um das richtige Korn des Stahls zu fixieren.
Für weichen Stahl oder Fluſseisen, welche keine Härtung
mehr annehmen, werden 2600 Pfund granuliertes Puddeleisen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |