Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 4: Das XIX. Jahrhundert von 1801 bis 1860. Braunschweig, 1899.Einleitung. -- Litteratur 1801 bis 1815. beschäftigen und selbst Verbesserungsvorschläge und Versuche zumachen. Es wurde ihm vom 1. Juli 1803 ab ein Tagegeld von 20 Silbergroschen bewilligt. Der vortreffliche Reden hatte seinen Mann richtig beurteilt, indem er ihn in eine so freie Schule der Praxis sandte. Karsten arbeitete sich mit dem Eifer jugendlicher Begeisterung in die Technik des Eisenhüttenwesens ein und keine Arbeit war ihm zu gering und zu beschwerlich. Seine Berichte fanden den Beifall des Ministers und am 26. Dezember 1804 wurde er zum Referendarius bei dem schlesischen Oberbergamte ernannt. Damit beginnt die segensreiche Amtsthätigkeit Karstens in Schlesien. In der That hat ihm diese Provinz viel zu danken, zunächst als dem Begründer der schlesischen Zinkindustrie, welche eine reiche Quelle des Wohlstandes für die Bevölkerung wurde; sodann war es die Eisenindustrie, der er allezeit das grösste Interesse zuwendete und die er in den schweren Kriegszeiten ruhmvoll leitete. Schon 1805 war er zum Assessor vorgerückt und im Jahre 1808 räumte man ihm weit über seine Stellung gehende Befugnisse ein. Die Notlage des Staates gestattete aber der Regierung noch nicht, ihn zum Berg- rat zu machen. Als der schlesische Oberberghauptmann Steinbeck endlich im Februar 1810 diese Beförderung bei dem König beantragte, schrieb er: "Karsten hat den Hüttenbetrieb, wie Ew. Königl. Majestät zur Genüge bekannt ist, selbst in der drückenden Periode des Krieges mit der grössten Umsicht geleitet. Er hat, nach dem Kriege, besonders bei dem Geschützguss und der Gewehrfabrikation, grosse Dienste geleistet. Denn ohne seine thätige Mitwirkung möchten wir wohl darin nicht so weit vorgerückt sein, als wirklich geschehen ist. Er hat endlich sehr wesentlich zur Realisierung der Zinkfabrikation mit- gewirkt, und besonders diese Mitwirkung an Ort und Stelle ausgeübt, ohne hierbei seine geschwächte Gesundheit im geringsten zu berück- sichtigen." Am 17. März wurde Karsten vom Könige zum Bergrat ernannt. Die Freude über diese Beförderung wurde aber gedämpft durch den am 17. April erfolgten Tod seines edlen Vetters, den der König fast gleichzeitig an die Spitze des preussischen Berg- und Hüttenwesens berufen hatte. Am 9. Dezember 1811 avancierte er zum Ober-Hüttenrat und Ober-Hüttenverwalter für Ober- und Nieder-Schlesien. Seiner persönlichen Thätigkeit war hauptsächlich das für die Befreiung des Vaterlandes so wichtige Werk zu danken, die Ausrüstung der Armee mit Gewehren, Waffen und Geschützen aus schlesischem Eisen. Im Jahre 1809 begann man auf der Hütte zu Malapane, ohne die nötigen Einrichtungen und geübte Arbeiter, Einleitung. — Litteratur 1801 bis 1815. beschäftigen und selbst Verbesserungsvorschläge und Versuche zumachen. Es wurde ihm vom 1. Juli 1803 ab ein Tagegeld von 20 Silbergroschen bewilligt. Der vortreffliche Reden hatte seinen Mann richtig beurteilt, indem er ihn in eine so freie Schule der Praxis sandte. Karsten arbeitete sich mit dem Eifer jugendlicher Begeisterung in die Technik des Eisenhüttenwesens ein und keine Arbeit war ihm zu gering und zu beschwerlich. Seine Berichte fanden den Beifall des Ministers und am 26. Dezember 1804 wurde er zum Referendarius bei dem schlesischen Oberbergamte ernannt. Damit beginnt die segensreiche Amtsthätigkeit Karstens in Schlesien. In der That hat ihm diese Provinz viel zu danken, zunächst als dem Begründer der schlesischen Zinkindustrie, welche eine reiche Quelle des Wohlstandes für die Bevölkerung wurde; sodann war es die Eisenindustrie, der er allezeit das gröſste Interesse zuwendete und die er in den schweren Kriegszeiten ruhmvoll leitete. Schon 1805 war er zum Assessor vorgerückt und im Jahre 1808 räumte man ihm weit über seine Stellung gehende Befugnisse ein. Die Notlage des Staates gestattete aber der Regierung noch nicht, ihn zum Berg- rat zu machen. Als der schlesische Oberberghauptmann Steinbeck endlich im Februar 1810 diese Beförderung bei dem König beantragte, schrieb er: „Karsten hat den Hüttenbetrieb, wie Ew. Königl. Majestät zur Genüge bekannt ist, selbst in der drückenden Periode des Krieges mit der gröſsten Umsicht geleitet. Er hat, nach dem Kriege, besonders bei dem Geschützguſs und der Gewehrfabrikation, groſse Dienste geleistet. Denn ohne seine thätige Mitwirkung möchten wir wohl darin nicht so weit vorgerückt sein, als wirklich geschehen ist. Er hat endlich sehr wesentlich zur Realisierung der Zinkfabrikation mit- gewirkt, und besonders diese Mitwirkung an Ort und Stelle ausgeübt, ohne hierbei seine geschwächte Gesundheit im geringsten zu berück- sichtigen.“ Am 17. März wurde Karsten vom Könige zum Bergrat ernannt. Die Freude über diese Beförderung wurde aber gedämpft durch den am 17. April erfolgten Tod seines edlen Vetters, den der König fast gleichzeitig an die Spitze des preuſsischen Berg- und Hüttenwesens berufen hatte. Am 9. Dezember 1811 avancierte er zum Ober-Hüttenrat und Ober-Hüttenverwalter für Ober- und Nieder-Schlesien. Seiner persönlichen Thätigkeit war hauptsächlich das für die Befreiung des Vaterlandes so wichtige Werk zu danken, die Ausrüstung der Armee mit Gewehren, Waffen und Geschützen aus schlesischem Eisen. 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Einleitung. — Litteratur 1801 bis 1815.
beschäftigen und selbst Verbesserungsvorschläge und Versuche zu
machen. Es wurde ihm vom 1. Juli 1803 ab ein Tagegeld von
20 Silbergroschen bewilligt. Der vortreffliche Reden hatte seinen
Mann richtig beurteilt, indem er ihn in eine so freie Schule der
Praxis sandte. Karsten arbeitete sich mit dem Eifer jugendlicher
Begeisterung in die Technik des Eisenhüttenwesens ein und keine
Arbeit war ihm zu gering und zu beschwerlich. Seine Berichte
fanden den Beifall des Ministers und am 26. Dezember 1804 wurde
er zum Referendarius bei dem schlesischen Oberbergamte ernannt.
Damit beginnt die segensreiche Amtsthätigkeit Karstens in Schlesien.
In der That hat ihm diese Provinz viel zu danken, zunächst als
dem Begründer der schlesischen Zinkindustrie, welche eine reiche
Quelle des Wohlstandes für die Bevölkerung wurde; sodann war
es die Eisenindustrie, der er allezeit das gröſste Interesse zuwendete
und die er in den schweren Kriegszeiten ruhmvoll leitete. Schon
1805 war er zum Assessor vorgerückt und im Jahre 1808 räumte man
ihm weit über seine Stellung gehende Befugnisse ein. Die Notlage
des Staates gestattete aber der Regierung noch nicht, ihn zum Berg-
rat zu machen. Als der schlesische Oberberghauptmann Steinbeck
endlich im Februar 1810 diese Beförderung bei dem König beantragte,
schrieb er: „Karsten hat den Hüttenbetrieb, wie Ew. Königl. Majestät
zur Genüge bekannt ist, selbst in der drückenden Periode des Krieges
mit der gröſsten Umsicht geleitet. Er hat, nach dem Kriege, besonders
bei dem Geschützguſs und der Gewehrfabrikation, groſse Dienste
geleistet. Denn ohne seine thätige Mitwirkung möchten wir wohl
darin nicht so weit vorgerückt sein, als wirklich geschehen ist. Er
hat endlich sehr wesentlich zur Realisierung der Zinkfabrikation mit-
gewirkt, und besonders diese Mitwirkung an Ort und Stelle ausgeübt,
ohne hierbei seine geschwächte Gesundheit im geringsten zu berück-
sichtigen.“ Am 17. März wurde Karsten vom Könige zum Bergrat
ernannt. Die Freude über diese Beförderung wurde aber gedämpft
durch den am 17. April erfolgten Tod seines edlen Vetters, den der
König fast gleichzeitig an die Spitze des preuſsischen Berg- und
Hüttenwesens berufen hatte. Am 9. Dezember 1811 avancierte er
zum Ober-Hüttenrat und Ober-Hüttenverwalter für Ober- und
Nieder-Schlesien. Seiner persönlichen Thätigkeit war hauptsächlich
das für die Befreiung des Vaterlandes so wichtige Werk zu danken,
die Ausrüstung der Armee mit Gewehren, Waffen und Geschützen
aus schlesischem Eisen. Im Jahre 1809 begann man auf der Hütte
zu Malapane, ohne die nötigen Einrichtungen und geübte Arbeiter,
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