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Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897.

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Österreich.
Herrschaft Silberegg zu Wieting     67 Meiler
Propstei Wieting zu Wieting     67 "
Mayerhofersche Erben mit Secherau in Lölling     72 "
F. von Eggersche Erben mit Maria Ulbing und
Johanna Greifenstein     46 "
Maria Ulbing zu Hüttenberg     54 "
Joseph Kellerstein zu Hüttenberg     99 "
Martin Secherau zu Lölling     90 "

Hierzu kam noch die Herrschaft Gmünd mit 800 Meilern und Josef
von Marburg
mit zwei Flosshütten zu Dellach und Jadersdorf mit
"soviel, als die Erzrechte zulassen".

In der Hammerordnung sind für die beiden Kreise Kärntens
folgende Konzessionen aufgeführt:

Gross-Wallisch-Hämmer mit 16 Feuern und 8 Schlägen
Wallas- " " 28 " " 16 "
Brescian- " " 39 " " 39 "
Stahl- " " 63 " " 63 "
Blech- " " 4 " " 2 "
Zinn- " " 29 " " 29 "
Nagelschmiede- " " 42 " 210 Stöcken
Drahtzangen- " " 114 " --

Folgende Preise wurden beim Verkauf im grossen gegen Kontant-
zahlung festgestellt:

Für 1 Meiler (500 Kil) Hakeneisen     50 fl.
" " " feinen Wallas     60 "
" " " Nägel oder gröberen Wallas     54 "
" " " Blechflammen     56 "
" " " Streck- oder Brescianeisen     60 "

Bis zum Jahre 1759 waren die Hüttenberger Gewerken von der
kaiserlichen Frohne befreit gewesen, indem das Mauth- und Abwage-
geld als solche galt. Maria Theresia führte statt dessen eine
Frohne ein, und zwar von jedem Centner Flossen 15 Kreuzer, vom
Centner Stuck und Graglach 10 Kreuzer, vom Centner Deutschhammer-
eisen 13 Kreuzer; dieselbe wurde seit 1772 nach dem St. Veiter
Magazinsbuch erhoben; 1771 betrug sie 23000 Gulden. Daneben
bestanden noch die alten Mauth- und Abwaggefälle an die salz-
burgische Herrschaft Althofen.

Seitdem die Gebrüder Rauscher 1754 den neuen Flossofen zu
Mosinz gegen Auflassung dreier ihrer Stuckhütten erbaut hatten, kam

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Österreich.
Herrschaft Silberegg zu Wieting     67 Meiler
Propstei Wieting zu Wieting     67 „
Mayerhofersche Erben mit Secherau in Lölling     72 „
F. von Eggersche Erben mit Maria Ulbing und
Johanna Greifenstein     46 „
Maria Ulbing zu Hüttenberg     54 „
Joseph Kellerstein zu Hüttenberg     99 „
Martin Secherau zu Lölling     90 „

Hierzu kam noch die Herrschaft Gmünd mit 800 Meilern und Josef
von Marburg
mit zwei Floſshütten zu Dellach und Jadersdorf mit
„soviel, als die Erzrechte zulassen“.

In der Hammerordnung sind für die beiden Kreise Kärntens
folgende Konzessionen aufgeführt:

Groſs-Wallisch-Hämmer mit 16 Feuern und 8 Schlägen
Wallas- „ „ 28 „ „ 16 „
Brescian- „ „ 39 „ „ 39 „
Stahl- „ „ 63 „ „ 63 „
Blech- „ „ 4 „ „ 2 „
Zinn- „ „ 29 „ „ 29 „
Nagelschmiede- „ „ 42 „ 210 Stöcken
Drahtzangen- „ „ 114 „ —

Folgende Preise wurden beim Verkauf im groſsen gegen Kontant-
zahlung festgestellt:

Für 1 Meiler (500 Kil) Hakeneisen     50 fl.
„ „ „ feinen Wallas     60 „
„ „ „ Nägel oder gröberen Wallas     54 „
„ „ „ Blechflammen     56 „
„ „ „ Streck- oder Brescianeisen     60 „

Bis zum Jahre 1759 waren die Hüttenberger Gewerken von der
kaiserlichen Frohne befreit gewesen, indem das Mauth- und Abwage-
geld als solche galt. Maria Theresia führte statt dessen eine
Frohne ein, und zwar von jedem Centner Flossen 15 Kreuzer, vom
Centner Stuck und Graglach 10 Kreuzer, vom Centner Deutschhammer-
eisen 13 Kreuzer; dieselbe wurde seit 1772 nach dem St. Veiter
Magazinsbuch erhoben; 1771 betrug sie 23000 Gulden. Daneben
bestanden noch die alten Mauth- und Abwaggefälle an die salz-
burgische Herrschaft Althofen.

Seitdem die Gebrüder Rauscher 1754 den neuen Floſsofen zu
Mosinz gegen Auflassung dreier ihrer Stuckhütten erbaut hatten, kam

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[803/0817] Österreich. Herrschaft Silberegg zu Wieting 67 Meiler Propstei Wieting zu Wieting 67 „ Mayerhofersche Erben mit Secherau in Lölling 72 „ F. von Eggersche Erben mit Maria Ulbing und Johanna Greifenstein 46 „ Maria Ulbing zu Hüttenberg 54 „ Joseph Kellerstein zu Hüttenberg 99 „ Martin Secherau zu Lölling 90 „ Hierzu kam noch die Herrschaft Gmünd mit 800 Meilern und Josef von Marburg mit zwei Floſshütten zu Dellach und Jadersdorf mit „soviel, als die Erzrechte zulassen“. In der Hammerordnung sind für die beiden Kreise Kärntens folgende Konzessionen aufgeführt: Groſs-Wallisch-Hämmer mit 16 Feuern und 8 Schlägen Wallas- „ „ 28 „ „ 16 „ Brescian- „ „ 39 „ „ 39 „ Stahl- „ „ 63 „ „ 63 „ Blech- „ „ 4 „ „ 2 „ Zinn- „ „ 29 „ „ 29 „ Nagelschmiede- „ „ 42 „ 210 Stöcken Drahtzangen- „ „ 114 „ — Folgende Preise wurden beim Verkauf im groſsen gegen Kontant- zahlung festgestellt: Für 1 Meiler (500 Kil) Hakeneisen 50 fl. „ „ „ feinen Wallas 60 „ „ „ „ Nägel oder gröberen Wallas 54 „ „ „ „ Blechflammen 56 „ „ „ „ Streck- oder Brescianeisen 60 „ Bis zum Jahre 1759 waren die Hüttenberger Gewerken von der kaiserlichen Frohne befreit gewesen, indem das Mauth- und Abwage- geld als solche galt. Maria Theresia führte statt dessen eine Frohne ein, und zwar von jedem Centner Flossen 15 Kreuzer, vom Centner Stuck und Graglach 10 Kreuzer, vom Centner Deutschhammer- eisen 13 Kreuzer; dieselbe wurde seit 1772 nach dem St. Veiter Magazinsbuch erhoben; 1771 betrug sie 23000 Gulden. Daneben bestanden noch die alten Mauth- und Abwaggefälle an die salz- burgische Herrschaft Althofen. Seitdem die Gebrüder Rauscher 1754 den neuen Floſsofen zu Mosinz gegen Auflassung dreier ihrer Stuckhütten erbaut hatten, kam 51*

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Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 3: Das XVIII. Jahrhundert. Braunschweig, 1897, S. 803. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen03_1897/817>, abgerufen am 22.11.2024.